Kapitalausstattung und Gesellschafterbeteiligungen bei Investitionen in Saudi-Arabien
Aktualisiert am 01.06.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Riad:
Dr. Christian UleRechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
zum Autor
Seit Inkrafttreten des neuen Investitionsgesetzes am 12. Februar 2025 bestehen die hier genannten unterschiedlichen Lizenztypen nicht mehr in dieser Form. Die Tabelle ist somit nicht mehr aktuell. Eine einzige MISA-Registrierung hat die sektorspezifischen Lizenzen für die überwiegende Mehrheit der Aktivitäten ersetzt.
Hier finden Sie einen Leitfaden zu den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für ausländische Investoren und weitere Informationen zum neuen Investitionsgesetz.
Erklärung der Mindestkapitalanforderungen und der Bedingungen für saudische Beteiligungen je nach Lizenztyp
Bestimmte Tätigkeiten, die ausländischen Investoren in Saudi-Arabien offenstehen, erfordern eine hohe Kapitalisierung oder die Beteiligung saudischer Aktionäre, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Nr. | Lizenztyp | Mindestkapital (SAR) ($1=SAR.3.75) | Mindestbeteiligung v. Saudis |
|---|---|---|---|
| 1 | Handelslizenz mit saudi-schem Partner | 26.666.667 Ausländische Kapitalbeteiligung nicht weniger als die saudische. 20.000.000 und prozentuale Beteiligung von nicht mehr als 75% |
25% |
| 2 | Handelslizenz mit 100% ausländischen Investoren | 30.000.000 | |
| 3 | Kommunikation | - | 40% |
| 4 | Kommunikation (Mehrwert für Saudi-Arabien) | - | 30% |
| 5 | Versicherung | - | 40% |
| 6 | Rückversicherung | - | 40% |
| 7 | Objektfinanzierung | 200.000.000 | 40% |
| 8 | Immobilieninvestment | *Der Wert eines jeden Projekts sollte 30.000.000 (für Grundstück und Bau) nicht unterschreiten; das Grundstück und das Gebäude müssen sich außerhalb des Geländes der beiden Heiligen Moscheen befinden. | - |
| 9 | Management von Bauprojekten, Detailplanung und EPC-Verträgen | - | 25% |
| 10 | Öffentliche Verkehrsmittel (Busverkehr innerhalb der Städte) | 500.000 | 30% |
| 11 | Öffentliche Verkehrsmittel (innerstädtischer Nahverkehr) | 500.000 | 20% |
| 12 | Joint Stock Company (JSC) | 500.000 | - |
| 13 | JSC (Ein-Mann-AG) | 5.000.000 | - |
| 14 | Sonstige Transportaktivitäten | 10.000.000 | - |
| 15 | Digitales Maklergeschäft | 2.000.000 | - |
| 16 | Inkassotätigkeiten | 10.000.000 | - |
Sie haben Fragen zur Kapitalausstattung und Gesellschafterbeteiligungen bei Investitionen in Saudi-Arabien?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44

