Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Saudi-Arabien
CBBL Rechtsanwalt in Saudi-Arabien, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Riad


Gründung eines Unternehmens in Saudi-Arabien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung eines Unternehmens in Saudi-Arabien, einschließlich der erforderlichen Dokumente


Der Gründungsprozess für eine Gesellschaft in Saudi-Arabien vollzieht sich in fünf Schritten:

  1. Erteilung einer Investmentlizenz in Saudi-Arabiena. Erfolgt durch das saudische Ministry of Investment (MISA)
    b. Beantragung erfolgt online über das Service Portal der Behörde (E-Service)
    c. Voraussetzungen ist eine Commercial Registration und der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres. Beides kann über die saudische Botschaft beantragt bzw. eingereicht werden.
  2. Dokumentation des Gründungsvertrags (Memorandum of Association)
    a. Erfolgt durch das Ministry of Investment und das Ministry of Commerce; erfordert einen Besuch beim Ministry of Commerce
    b. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen müssen einen Beschluss zur Eröffnung der Zweigniederlassung im Königreich vorlegen, um die Eintragung in das Handelsregister abzuschließen.
  3. Erteilung einer Handelslizenz in Saudi-Arabien
    a. Erfolgt durch das Ministry of Commerce; Besuch erforderlich
    b. Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
    c. Ggf. Vorlage des Beschlusses über Gründung einer Niederlassung durch die Muttergesellschaft
    d. Vorlage des Memorandum of Association
    e. Nachweis der Bestellung der Geschäftsführer
    f. Vorlage eines Eigentumsnachweis und Personalien der Geschäftsführer
  4. Anmeldung der Arbeitnehmer bei den saudischen Behörden
    a. Anmeldung der Arbeitnehmerüberlassung beim Arbeitsministerium (Ministry of Human Resource and Social Development)
    b. Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (General Organization for Social Insurance)
    c. Anmeldung bei der Steuerbehörde (Zakat, Tax and Customs Authority)
  5. Visaerteilung für Geschäftsführer in Saudi-Arabien
    a. Erfolgt durch das saudische Ministry of Investment (MISA)
    b. Vorlage der Ernennungsurkunde
    c. Vorlage der Personalien der Geschäftsführer

Schaubild der Gründungsphasen eines Unternehmens in Saudi-Arabien

Sie haben Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Saudi-Arabien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: Mai 2024