Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Saudi-Arabien
CBBL Rechtsanwalt in Saudi-Arabien, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Riad


Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones) in Saudi-Arabien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de

Vorstellung der verschiedenen Sonderwirtschaftszonen (engl.: Special Economic Zones- SEZ) in Saudi-Arabien und deren spezifische Vorteile für Investoren


Die saudische Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderzonen hat in dem Bestreben, Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen von Mehrwert für das Königreich Saudi-Arabien anzuziehen, fünf SEZ eingerichtet, in denen ausländische Investoren von erheblichen Steuerbefreiungen profitieren können.

Nachstehend finden Sie eine Liste dieser SEZ mit den darin zugelassenen Tätigkeiten und Steuerbefreiungen:

  1. King Abdullah Economic City (KAEC) in Saudi-Arabien

    a) Zugelassene Tätigkeiten

    • Automobilzulieferer und -montage
    • Konsumgüter
    • Informations- und Kommunikationstechnik (elektronische Leichtindustrie)
    • Pharmaindustrie
    • Medizintechnik
    • Logistik

    b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile

    Neben der Bereitstellung einer weltweit führenden Infrastruktur und Versorgungseinrichtung bietet die KAEC SEZ einzigartige wirtschaftliche Anreize als Grundlage für den Erfolg von Investoren und Unternehmen:

    • 5 % Körperschaftssteuer für bis zu 20 Jahre
    • 0 % Zollstundung für Waren innerhalb der SWZ
    • 0 % Mehrwertsteuer für alle Waren, die innerhalb der SWZ und zwischen den Zonen ausgetauscht werden
    • 0 % Quellensteuer auf Dauer für die Rückführung von Gewinnen aus der SWZ ins Ausland
    • Flexible und unterstützende Regelungen für ausländische Talente in den ersten 5 Jahren; Expat-Abgabe gewährleistet Gebührenbefreiung für Arbeitnehmer und ihre Familien in der Zone.

  2. RAS AL-KHAIR SEZ in Saudi-Arabien

    a) Zugelassene Tätigkeiten

    • Schiffbau und MRO (Instandhaltung)
    • Bohrinseln und MRO (Instandhaltung)

    b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile

    Es gelten dieselben Steuerbefreiungen und Vorteile wie in der KAEC.

  3. JAZAN SEZ in Saudi-Arabien

    a) Zugelassene Tätigkeiten

    • Lebensmittelverarbeitung
    • Metallumwandlung
    • Logistik

    b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile

    Es gelten dieselben Steuerbefreiungen und Vorteile wie in der KAEC.

  4. Cloud Computing SEZ in Saudi-Arabien

    a) Zugelassene Tätigkeiten

    • Cloud Computing-Dienste

    b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile

    • Besondere steuerliche Behandlung im Einklang mit dem OECD-Grundsatz, der eine Doppelbesteuerung verhindert und der Betriebsart der konzentrierten Solarenergie entgegenkommt.
    • Expat-Abgabe, die eine Gebührenbefreiung für Arbeitnehmer und ihre Familien in der Zone gewährleistet.
    • Erschwingliche Netzanbindung und Strompreise; Strom ist zu einem wettbewerbsfähigen Tarif von 0,05 USD/kWh für Unternehmen erhältlich.
    • Flexibilität bei der Bereitstellung von Cloud-Computing-Diensten von der Zone aus, mit der Möglichkeit, Rechenzentren im ganzen Königreich zu errichten und zu betreiben.

  5. Special Integrated Logistics Zone (“SILZ”) in Saudi-Arabien

    a) Zugelassene Tätigkeiten

    • Konsumgüter
    • Computerteile
    • Pharmazeutische Produkte
    • Nahrungsmittel und medizinischer Bedarf
    • Luft- und Raumfahrtersatzteile
    • Luxusgüter, Juwelen und Edelmetalle

    b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile

    • 0 % Körperschaftssteuer
    • Mehrwertsteuerbefreiung
    • Befreiungen von der Quellensteuer
    • Steuerbefreiung für Überweisungen
    • 50 Jahre Steuerbefreiungszeitraum
    • Mehrwertsteuerbefreiung für Waren unter Zollaussetzung
    • 0 % MwSt. auf Serviceleistungen oder Fertigung und Montage

Sie haben Fragen zu den Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones) in Saudi-Arabien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: Mai 2024