Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones) in Saudi-Arabien
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
Vorstellung der verschiedenen Sonderwirtschaftszonen (engl.: Special Economic Zones- SEZ) in Saudi-Arabien und deren spezifische Vorteile für Investoren
Die saudische Behörde für Wirtschaftsstädte und Sonderzonen hat in dem Bestreben, Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen von Mehrwert für das Königreich Saudi-Arabien anzuziehen, fünf SEZ eingerichtet, in denen ausländische Investoren von erheblichen Steuerbefreiungen profitieren können.
Nachstehend finden Sie eine Liste dieser SEZ mit den darin zugelassenen Tätigkeiten und Steuerbefreiungen:
- King Abdullah Economic City (KAEC) in Saudi-Arabien
a) Zugelassene Tätigkeiten
• Automobilzulieferer und -montage
• Konsumgüter
• Informations- und Kommunikationstechnik (elektronische Leichtindustrie)
• Pharmaindustrie
• Medizintechnik
• Logistikb) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile
Neben der Bereitstellung einer weltweit führenden Infrastruktur und Versorgungseinrichtung bietet die KAEC SEZ einzigartige wirtschaftliche Anreize als Grundlage für den Erfolg von Investoren und Unternehmen:
• 5 % Körperschaftssteuer für bis zu 20 Jahre
• 0 % Zollstundung für Waren innerhalb der SWZ
• 0 % Mehrwertsteuer für alle Waren, die innerhalb der SWZ und zwischen den Zonen ausgetauscht werden
• 0 % Quellensteuer auf Dauer für die Rückführung von Gewinnen aus der SWZ ins Ausland
• Flexible und unterstützende Regelungen für ausländische Talente in den ersten 5 Jahren; Expat-Abgabe gewährleistet Gebührenbefreiung für Arbeitnehmer und ihre Familien in der Zone. - RAS AL-KHAIR SEZ in Saudi-Arabien
a) Zugelassene Tätigkeiten
• Schiffbau und MRO (Instandhaltung)
• Bohrinseln und MRO (Instandhaltung)b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile
Es gelten dieselben Steuerbefreiungen und Vorteile wie in der KAEC.
- JAZAN SEZ in Saudi-Arabien
a) Zugelassene Tätigkeiten
• Lebensmittelverarbeitung
• Metallumwandlung
• Logistikb) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile
Es gelten dieselben Steuerbefreiungen und Vorteile wie in der KAEC.
- Cloud Computing SEZ in Saudi-Arabien
a) Zugelassene Tätigkeiten
• Cloud Computing-Dienste
b) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile
• Besondere steuerliche Behandlung im Einklang mit dem OECD-Grundsatz, der eine Doppelbesteuerung verhindert und der Betriebsart der konzentrierten Solarenergie entgegenkommt.
• Expat-Abgabe, die eine Gebührenbefreiung für Arbeitnehmer und ihre Familien in der Zone gewährleistet.
• Erschwingliche Netzanbindung und Strompreise; Strom ist zu einem wettbewerbsfähigen Tarif von 0,05 USD/kWh für Unternehmen erhältlich.
• Flexibilität bei der Bereitstellung von Cloud-Computing-Diensten von der Zone aus, mit der Möglichkeit, Rechenzentren im ganzen Königreich zu errichten und zu betreiben. - Special Integrated Logistics Zone (“SILZ”) in Saudi-Arabien
a) Zugelassene Tätigkeiten
• Konsumgüter
• Computerteile
• Pharmazeutische Produkte
• Nahrungsmittel und medizinischer Bedarf
• Luft- und Raumfahrtersatzteile
• Luxusgüter, Juwelen und Edelmetalleb) Verfügbare Steuerbefreiungen und andere Vorteile
• 0 % Körperschaftssteuer
• Mehrwertsteuerbefreiung
• Befreiungen von der Quellensteuer
• Steuerbefreiung für Überweisungen
• 50 Jahre Steuerbefreiungszeitraum
• Mehrwertsteuerbefreiung für Waren unter Zollaussetzung
• 0 % MwSt. auf Serviceleistungen oder Fertigung und Montage
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44
Stand der Bearbeitung: Mai 2024