„VISION 2030“ für Auslandsinvestitionen in Saudi-Arabien
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
Ein Überblick über Saudi-Arabiens „Vision 2030“ und die Ziele, den saudischen Markt für ausländische Investoren attraktiver zu gestalten
Das Königreich Saudi-Arabien ist aufgrund der zahlreichen Geschäftsmöglichkeiten in verschiedenen Sektoren und Branchen zu einem der wichtigsten Zielländer für ausländische Unternehmen geworden. Ausschlaggebend dafür ist die Vision der saudischen Regierung, die Volkswirtschaft zu diversifizieren und weit weniger abhängig von den Öleinnahmen zu machen. Zugleich zeigen die lokalen Behörden ihre Bereitschaft, den Markt durch die Übernahme der besten internationalen Rechts- und Geschäftspraktiken durch die Überarbeitung der gesamten rechtlichen und investitionsbezogenen Infrastruktur attraktiver zu gestalten und durch den saudischen Markt für weitere Sektoren (z.B. audiovisuelle Medien, Unterhaltung, IT und neue Technologien usw.) zu öffnen.
Dieses gewaltige Vorhaben, Saudi-Arabien als wichtigen Akteur auf der internationalen Wirtschaftsszene zu positionieren, wird durch eine strategische Vision mit der Bezeichnung "Vision 2030" und andere wichtige Grundsätze untermauert.
Die wichtigsten Grundsätze, die der saudischen „Vision 2030“ und der gesamten saudischen Auslandsinvestitionspolitik zugrunde liegen, werden im Folgenden zusammengefasst:
- Gewährleistung der Gleichstellung zwischen saudischen und nicht-saudischen Investoren sowie zwischen ausländischen Investoren und Ermöglichung des unbegrenzten und schnellen Zugangs zu allen Wirtschaftszweigen und staatlichen Dienstleistungen.
- Gewährleistung des Investitionsschutzes im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften des Königreichs Saudi-Arabien und seinen Verpflichtungen nach dem Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2005.
- Gewährleistung von Transparenz bei den Investitionsprozessen und -verfahren sowie bei der Behandlung ausländischer Investitionen.
- Gewährleistung transparenter Investitionsanreize und eines soliden Rechtsschutzes für ausländische Investoren.
- Aufrechterhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, um sicherzustellen, dass saudische und ausländische Investoren die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Arbeits-, Gesundheits- und Umweltsicherheit sowie die besten internationalen Praktiken und Verträge, denen Saudi-Arabien beigetreten ist, einhalten.
- Erleichterung der Einreiseverfahren für ausländische Mitarbeiter, einschließlich Technikern, Beratern und Experten, durch die Umsetzung verschiedener Initiativen zur Vereinfachung der Einstellungs- und Einreiseverfahren (z.B. Regelungen für befristete Arbeitsvisa, Sponsoring von Geschwistern und Verwandten der Mitarbeiter, Golden Residency usw.).
- Ausländischen Investoren können die Aufenthaltsgenehmigung und Visa für die Mitarbeiter ihrer Niederlassungen und deren Angehörige arrangieren, um deren Teilnahme an den lizenzierten Aktivitäten des Unternehmens gemäß den Vorschriften des Königreichs und seinen internationalen Verpflichtungen zu erleichtern.
- Transfer und Lokalisierung von Wissenschaft und Technologie, die aus ausländischen Direktinvestitionen resultieren, im Rahmen der internationalen Verpflichtungen des Königreichs.
- Verabschiedung moderner Gesetze zur Angleichung des Königreichs an die besten internationalen Praktiken (z. B. Gesetze zum geistigen Eigentum, Privatrecht, Gesetz über elektronische Transaktionen bzw. Cloud Computing, Datenschutzgesetze, Privatisierungsgesetz, Unternehmensgesetz, Franchising-Gesetz, Gesetz über Handelsvertretungen, Gesetze über Sonderwirtschaftszonen, Steuer- und Zollgesetze usw.).
Zu den wichtigsten Sektoren, für die Saudi-Arabien ausländische Investitionen anziehen will, gehören:
- Transformative Industrien
- Kommunikations- und Informationstechnologie
- Bildung und Weiterbildung
- Gesundheitswesen und Biowissenschaften
- Immobilieninvestitionen, Tourismus und Unterhaltung
Finanzwirtschaft - Sport
- Infrastruktur und Bauwesen (z.B. NEOM)
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44
Stand der Bearbeitung: Mai 2024