Technologietransfer nach Saudi-Arabien
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
Diskussion über die Bestrebungen Saudi-Arabiens, Technologietransfer zu fördern und lokale Kompetenzen zu entwickeln
Der Transfer und die Lokalisierung von Wissenschaft und Technologie nach Saudi-Arabien, die aus ausländischen Direktinvestitionen resultieren, sind erklärtes Ziel der „VISION 2030“.
Dazu kann eine Lizenz für ein wissenschaftlich-technisches Büro (engl.: Scientific and Technical Office, TSO) beantragt werden. Diese steht ausländischen Unternehmen zur Verfügung, die einen saudischen Vertriebshändler bzw. Handelsvertreter mit dem Vertrieb oder der Vermarktung ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen im Königreich beauftragt haben. Ein TSO dient als Bindeglied zwischen einem ausländischen Unternehmen, seinem saudischen Vertriebshändler und dem lokalen Markt. Ein TSO darf keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben oder Einnahmen erzielen. Die Tätigkeiten beschränken sich auf (i) die Bereitstellung von technischen Informationen und Unterstützung in Bezug auf die Produkte des ausländischen Unternehmens für den Vertriebshändler und die Endverbraucher der Produkte, einschließlich der Analyse und Unterstützung des Vertriebshändlers bei der Behandlung von technischen Serviceproblemen; (ii) die Untersuchung des Marktes und die Erstellung von Berichten für den Hauptsitz des Unternehmens; und (iii) die Durchführung von technischen Untersuchungen in Verbindung mit den Produkten.
Die Anforderungen an die erforderlichen Dokumente sind die gleichen wie für eine Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens:
- Eine Kopie des Handelsregisterauszuges des Mutterunternehmens
- Eine Kopie der Satzung des Mutterunternehmens
- Beschluss des Vorstands/Geschäftsführung bzw. der Gesellschafterversammlung bzw. Aktionäre der Muttergesellschaft zur Eröffnung des TSO, zur Ernennung des Geschäftsführers und zur Erteilung der erforderlichen Befugnisse an diesen
- Eine Kopie der Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens für das letzte Geschäftsjahr
- Eine Kopie der Vertriebsvereinbarung bzw. Handelsvertretung, die mit dem saudischen Vertriebshändler bzw. Handelsvertreter abgeschlossen wurde
- Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Gründungsformalitäten
Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44
Stand der Bearbeitung: Mai 2024