Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Saudi-Arabien
CBBL Rechtsanwalt in Saudi-Arabien, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Riad


Lizenzen für ausländische Investoren in Saudi-Arabien: Kategorien und Anforderungen

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de

Folgende Lizenzen können in Saudi-Arabien durch ausländische Investoren beantragt werden:

  1. Dienstleistungslizenz
  2. Industrielizenz
  3. Lizenz für ein wissenschaftlich-technisches Büro („TSO“)
  4. Immobilienlizenz
  5. Unternehmer- und Start-Up-Lizenz
  6. Beratungslizenz für Ingenieurbüros
  7. Handelslizenz (mit saudischem Anteilseigner/100 % ausländischer Anteilseigner)
  8. Transportlizenz
  9. Beratungslizenz für technische und wirtschaftliche Kommunikationsbüros (Länderrepräsentanzen)
  10. Lizenz für audiovisuelle Medien
  11. Lizenz für Arbeitsvermittlungsdienste
  12. Druck- und Verlagslizenz
  13. Freiberuflerlizenz mit saudischem Anteilseigner
  14. Agrarlizenz
  15. Bergbaulizenz
  16. Lizenz für den regionalen Verwaltungssitz (Regional Headquarter – RHQ)
  17. Befristete Lizenz für die Teilnahme an einer Öffentlichen Ausschreibung in Saudi-Arabien

1. Dienstleistungslizenz in Saudi-Arabien

Die Dienstleistungslizenz deckt ein breites Spektrum an Aktivitäten und Sektoren ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereiche Bauwesen, Informationstechnologie, Tourismus, Ausbildung und Beratung, Gesundheitswesen, Versicherung und Rückversicherung, Bildung, Werbung und Medien, Logistik, Planung und Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen, Catering und Lebensmitteldienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Luftfahrt und Abfertigungsdienste usw.

Für die Erteilung einer Dienstleistungslizenz sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine Kopie der commercial license bzw. des Handelsregisterauszuges des ausländischen Investors, die von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß beglaubigt oder mit einer Apostille versehen wurde (vorausgesetzt, das Herkunftsland ist Vertragspartei des Haager Apostillen-Übereinkommens).
  • Von der saudischen Botschaft ordnungsgemäß legalisierte oder mit einer Apostille versehene Jahresabschlüsse für das letzte Geschäftsjahr
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Gründungsformalitäten

2. Industrielizenz in Saudi-Arabien

Diese Lizenz steht allen ausländischen Investoren zur Verfügung, die in der Industrie tätig werden wollen, z.B. in der Schwer- und Leichtindustrie sowie in der Umwandlungsindustrie.

Für die Erteilung einer Industrielizenz sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine Kopie der commercial license bzw. des Handelsregisterauszuges des ausländischen Investors, die von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß beglaubigt oder mit einer Apostille versehen wurde (vorausgesetzt, das Herkunftsland ist Vertragspartei des Haager Apostillen-Übereinkommens).
  • Von der saudischen Botschaft ordnungsgemäß legalisierte oder mit einer Apostille versehene Jahresabschlüsse für das letzte Geschäftsjahr
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Gründungsformalitäten

3. Lizenz für ein wissenschaftlich-technisches Büro („TSO“) in Saudi-Arabien

Diese Lizenz für ein wissenschaftlich-technisches Büro (engl.: Scientific and Technical Office, TSO) steht ausländischen Unternehmen zur Verfügung, die einen saudischen Vertriebshändler bzw. Handelsvertreter mit dem Vertrieb oder der Vermarktung ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen im Königreich beauftragt haben. Ein TSO dient als Bindeglied zwischen einem ausländischen Unternehmen, seinem saudischen Vertriebshändler und dem lokalen Markt. Ein TSO darf keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben oder Einnahmen erzielen. Die Tätigkeiten beschränken sich auf (i) die Bereitstellung von technischen Informationen und Unterstützung in Bezug auf die Produkte des ausländischen Unternehmens für den Vertriebshändler und die Endverbraucher der Produkte, einschließlich der Analyse und Unterstützung des Vertriebshändlers bei der Behandlung von technischen Serviceproblemen; (ii) die Untersuchung des Marktes und die Erstellung von Berichten für den Hauptsitz des Unternehmens; und (iii) die Durchführung von technischen Untersuchungen in Verbindung mit den Produkten.

Die Anforderungen an die erforderlichen Dokumente sind die gleichen wie für eine Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens:

  • Eine Kopie der Handelsregisterauszuges des Mutterunternehmens
  • Eine Kopie der Satzung des Mutterunternehmens
  • Beschluss des Vorstands/Geschäftsführung bzw. der Gesellschafterversammlung/Aktionäre der Muttergesellschaft zur Eröffnung des TSO, zur Ernennung des Geschäftsführers und zur Erteilung der erforderlichen Befugnisse an diesen
  • Eine Kopie der Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens für das letzte Geschäftsjahr
  • Eine Kopie der Vertriebsvereinbarung bzw. Handelsvertretung, die mit dem saudischen Vertriebshändler bzw. Handelsvertreter abgeschlossen wurde
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

4. Immobilienlizenz in Saudi-Arabien

Spezifische Anforderungen und Verfahren für Investitionen im Immobiliensektor

Ausländischen Unternehmen im Immobiliensektor können eine Immobilienlizenz beantragen. Voraussetzung ist, dass der Gesamtwert des Projekts, sowohl hinsichtlich des Grundstücks als auch des Baus, mindestens 30 Millionen saudische Rial beträgt und das Projekt außerhalb von Mekka und Medina realisiert wird.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Dokumente sind im Folgenden aufgeführt:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. commercial license des ausländischen Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Anteilseigner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist.
  • Jahresabschlüsse des letzten Geschäftsjahres des ausländischen Unternehmens
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Gründungsformalitäten

Die oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

5. Unternehmer- und Start-Up-Lizenz in Saudi-Arabien

Förderung von Innovation und Unternehmertum durch spezielle Lizenzmodelle

Ausländischen Unternehmern, die aufstrebende technologische und innovative Start-up-Unternehmen mit entsprechenden Wachstumschancen aufbauen möchten, können eine Unternehmerlizenz beantragen. Ziel der Lizenz ist die Etablierung neuer und besserer Produkte bzw. Dienstleistung für den saudischen Markt. Dazu soll insbesondere die Unterstützung saudischer Universitäten und Gründerzentren in Anspruch genommen werden.

Für die Beantragung dieser Lizenz sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ein Beschluss des Vorstands/Geschäftsführung hinsichtlich der beabsichtigten Unternehmung und der Beantragung der Unternehmerlizenz
  • Ein Begleitschreiben der Fördereinrichtung (saudische Universitäten oder Gründerzentren) mit Angabe des Projektnamens, der erforderlichen Tätigkeit, der Eigentumsdaten und der Kontaktinformationen der Fördereinrichtung
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Beantragung und Erlangung der entsprechenden Lizenz

6. Beratungslizenz für Ingenieurbüros in Saudi-Arabien

Beratungslizenz für Ingenieurbüros kann von Unternehmen beantragt werden, die innerhalb des Königreichs Ingenieurberatungsdienste anbieten möchten und sich zu 100 % in ausländischem Eigentum befinden.

Die für die Beantragung und den Erhalt dieser Lizenz erforderlichen Unterlagen sind im Folgenden aufgeführt:

  • Kopien der Handelsregisterauszüge des ausländischen Unternehmens im gleichen Bereich in vier (4) Ländern
  • Der Jahresabschluss des ausländischen Unternehmens für das letzte Steuerjahr
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland beglaubigt werden oder mit einer Apostille versehen werden.

7. Handelslizenz (mit saudischem Anteilseigner/100 % ausländischer Anteilseigner)

Diese Handelslizenz steht allen ausländischen Unternehmen offen, die direkt (d.h. nicht über einen saudischen Handelsvertreter/Vertriebshändler) im Königreich Handel treiben wollen. Das ausländische Unternehmen kann dazu entweder ein Unternehmen mit einem saudischen Partner oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens gründen.

Es wird unterschieden zwischen der

  • Handelslizenz mit saudischem Anteilseigner und der
  • Handelslizenz ohne saudische Anteilseigner.

Handelslizenz mit saudischem Anteilseigner

Diese Form der Handelslizenz richtet sich an ausländische Unternehmen, die eine Tätigkeit im Groß- und Einzelhandel im Königreich Saudi-Arabien zusammen mit einem dort ansässigen saudischen Anteilseigner anstreben.

Die für die Gründung einer solchen Joint-Venture-Unternehmung erforderlichen Dokumente sind folgende:

  • Eine von der saudischen Botschaft beglaubigte Kopie der Gewerbeanmeldung des ausländischen Unternehmens und eine Kopie dessen Personalausweises, wenn einer der Anteilseigner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (sofern seine Daten nicht bereits im ABSHAR-System registriert sind).
  • Der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres des ausländischen Unternehmens
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle von der ausländischen Einrichtung vorzulegenden Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

Handelslizenz mit 100 % ausländischen Anteilseigner

Die Handelslizenz mit 100% ausländischen Anteilseignern ist auf ausländische Unternehmen beschränkt, die auf mindestens 3 regionalen oder internationalen Märkten vertreten sind, und ein Mindeststammkapital in Höhe von 30 Millionen saudische Rial aufbringen.

Für die Beantragung dieser Lizenz sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Kopien der Handelsregisterauszüge der ausländischen Tochtergesellschaften eines ausländischen Unternehmens aus dem gleichen Geschäftsbereich in drei (3) Ländern in der MENA-Region oder anderswo auf der Welt.
  • Der Jahresabschluss des ausländischen Unternehmens für das letzte Steuerjahr.
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

8. Transportlizenz in Saudi-Arabien

Diese Transportlizenz steht ausländischen Unternehmen offen, die öffentliche Verkehrsdienstleistungen zu Lande erbringen wollen.

Die für die Beantragung und den Erhalt dieser Lizenz erforderlichen Dokumente sind im Folgenden aufgeführt:

  • Ein Beschluss des Vorstands/der Geschäftsführung des Unternehmens, in dem die Absicht bekundet wird, im Königreich Saudi-Arabien zu investieren, unter Angabe der Namen der Gesellschafter/Aktionäre, des Stammkapitals, der Anteile der Anteilseigner, der Tätigkeit, des Standorts sowie der Ernennung des Geschäftsführers und seiner Befugnisse.
  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. der commercial license des ausländischen Unternehmens
  • Nachweis über die Einhaltung der vertraglichen Fristen für die Ausführung von Verträgen in den letzten fünf (5) Jahren
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Übereinstimmung mit dem Projektkapital, dem Anteil jedes Gesellschafters und der Übereinstimmung mit dem Geschäftsplan für das Projekt
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

9. Beratungslizenz für technische und wirtschaftliche Kommunikationsbüros (Länderrepräsentanzen) in Saudi-Arabien

Die Beratungslizenz (engl.: Consulting License for Technical & Economic Communication Offices) soll es Ländern, die in Saudi-Arabien investieren wollen, ermöglichen, den saudischen Markt zu studieren und Berichte zu erstellen, die den zuständigen Behörden des Landes, das die Lizenz beantragt, vorgelegt werden.

Die für die Beantragung und den Erhalt der Lizenz erforderlichen Dokumente sind im Folgenden aufgeführt:

  • Ein an das Investitionsministerium gerichteter Beschluss von Ministerien, Regierungsstellen oder sonstigen zuständigen ausländischen Behörden zur Eröffnung eines technischen und wirtschaftlichen Kommunikationsbüros
  • Ein an das Investitionsministerium gerichtetes Schreiben des ausländischen Außenministeriums, in dem dieses um die Erteilung einer Lizenz für die Eröffnung eines Büros für technische und wirtschaftliche Kommunikation ersucht und einen detaillierten Arbeitsplan für die im Königreich zu erbringenden Geschäfte und Dienstleistungen vorlegt.
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

10. Lizenz für audiovisuelle Medien in Saudi-Arabien

Diese Lizenz für audiovisuelle Medien ist für ausländische Unternehmen zur Ausübung von Tätigkeiten in den Bereichen Ton und Bild erhältlich.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Unterlagen sind nachstehend aufgeführt:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. commercial license des ausländischen Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Anteilseigner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (falls seine Daten nicht im ABSHAR-System registriert sind).
  • Der Jahresabschluss des ausländischen Unternehmens für das letzte Steuerjahr
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

11. Lizenz für Arbeitsvermittlungsdienste in Saudi-Arabien

Diese Lizenz steht ausländischen Unternehmen zur Verfügung, die inländische Arbeitsvermittlungsdienste und Zeitarbeitsvermittlungsdienste für häusliche Dienstleistungen im Königreich anbieten möchten.

Die für die Beantragung und den Erhalt der Lizenz erforderlichen Dokumente sind im Folgenden aufgeführt:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. commercial license des ausländischen Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Anteilseigner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (falls seine Daten nicht im ABSHAR-System registriert sind).
  • Die Jahresabschlüsse des ausländischen Unternehmens für die letzten drei (3) Steuerjahre
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

12. Druck- und Verlagslizenz in Saudi-Arabien

Diese Lizenz ist für ausländische Unternehmen erhältlich, die Druck- und Verlagstätigkeiten ausüben möchten.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Unterlagen sind folgende:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. commercial license des ausländischen Unternehmens und ei-ne Kopie des Personalausweises, wenn einer der Anteilseigner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (falls seine Daten nicht im ABSHAR-System registriert sind).
  • Die Jahresabschlüsse des ausländischen Unternehmens für die letzte drei (3) Steuerjahre
  • Kopien des Handelsregisters des ausländischen Unternehmens in derselben Branche in drei (3) verschiedenen Ländern
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

13. Freiberuflerlizenz mit saudischem Anteilseigner

Diese Lizenz steht ausländischen Unternehmen zur Verfügung, die mit einem saudischen Partner eine freiberufliche Tätigkeit (engl.: professional license) im Königreich ausüben möchten.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Unterlagen sind im Folgenden aufgeführt. Es wird unterschieden zwischen professionellen und nicht professionellen Partnern:

a. Für professionelle Partner

  • Eine Kopie des Handelsregisters, Handelslizenz oder Berufszulassung des ausländischen Unternehmens, die von der saudischen Botschaft im Herkunftsland legalisiert oder mit einer Apostille versehen wurde.
  • Der Jahresabschluss des ausländischen Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr (wenn das Unternehmen nicht vom Handelsministerium für eine frühere berufliche Tätigkeit zugelassen ist), welches von der saudischen Botschaft beglaubigte oder mit einer Apostille versehen wurde.
  • Eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Partner eine natürliche Person (Einzelperson) ist, die die Staatsangehörigkeit eines der GCC-Staaten besitzt, oder eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Partner die saudische Staatsangehörigkeit besitzt, sowie eine vom "ABSHAR"-System ausgestellte Bescheinigung zum Nachweis des Berufs und eine Kopie der Berufslizenz für jeden Partner von der zuständigen Behörde im Königreich.
  • Vollmacht an eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten, die von der saudischen Botschaft legalisiert oder mit einer Apostille versehen wurde.

b. Für nicht-professionelle Partner

  • Eine Kopie der Gewerbeanmeldung des ausländischen Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Partner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (falls seine Daten nicht im ABSHAR-System registriert sind), welche jeweils von der saudischen Botschaft beglaubigte oder mit einer Apostille versehen wurde.
  • Der Jahresabschluss des ausländischen Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, welches von der saudischen Botschaft legalisierte oder mit einer Apostille versehen wurde.

14. Agrarlizenz in Saudi-Arabien

Diese Agrarlizenz steht ausländischen Unternehmen zur Verfügung, die im Königreich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben möchten.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Dokumente sind im Folgenden aufgeführt:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. der commercial license des ausländischen Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Anteilseigner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (falls seine Daten nicht im ABSHAR-System registriert sind).
  • Der Jahresabschluss der ausländischen Gesellschaft für das letzte Steuerjahr
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

15. Bergbaulizenz in Saudi-Arabien

Diese Lizenz steht ausländischen Unternehmen zur Verfügung, die im Königreich Bergbau betreiben möchten.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Unterlagen sind nachstehend aufgeführt:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszugs/Handelslizenz des ausländischen Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises, wenn einer der Partner eine natürliche Person mit der Staatsangehörigkeit eines der GCC-Länder ist (falls seine Daten nicht im ABSHAR-System registriert sind).
  • Der Jahresabschluss der ausländischen Gesellschaft für das letzte Steuerjahr
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

16. Lizenz für den regionalen Verwaltungssitz (Regional Headquarter - RHQ) in Saudi-Arabien

Diese Lizenz steht multinationalen Unternehmen zur Verfügung, die ihr Regional Headquarter (RHQ) im Königreich als eine nach saudi-arabischem Recht ordnungsgemäß gegründete Einheit einrichten möchten, um ihre in der MENA-Region tätigen Niederlassungen, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen zu unterstützen, zu verwalten und strategisch zu leiten.

Das RHQ wird als Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung einer ausländischen Muttergesellschaft in Saudi-Arabien gegründet. Es darf keine operativen Tätigkeiten (weder kommerziell noch industriell) ausüben, sondern soll lediglich die Aktivitäten der Konzerntöchter in KSA und in der MENA-Region überwachen und sie in rechtlicher, finanzieller, buchhalterischer und verwaltungstechnischer Hinsicht unterstützen.

Daher muss die Muttergesellschaft neben dem RHQ (und unter dessen Kontrolle) eine getrennte Betriebsgesellschaft gründen, die die operativen Tätigkeiten (Handel, Industrie usw.) übernimmt.

Vor allem ausländische Unternehmen, die sich an staatlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, müssen zwingend ein RHQ in Saudi-Arabien einrichten.

Die für die Beantragung dieser Lizenz erforderlichen Dokumente sind im Folgenden aufgeführt:

  • Eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder Handelslizenz (engl.: commercial license) des Antragstellers
  • Kopien von mindestens zwei Handelsregisterauszügen oder Handelslizenzen, die in zwei verschiedenen Ländern ausgestellt wurden, mit Ausnahme des Königreichs Saudi-Arabien und des Landes, in dem sich der Hauptsitz der multinationalen Gruppe befindet
  • Der geprüfte konsolidierte Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres des Antragstellers
  • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Lizenzierungs- und Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft im Herkunftsland ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

Beschränkungen und Auflagen

Die folgenden Einschränkungen und Auflagen gelten für die RHQs von multinationalen Unternehmen:

  1. Das multinationale Unternehmen ist in mindestens zwei (2) verschiedenen Ländern vertreten, mit Ausnahme des Königreichs Saudi-Arabien und des Landes, in dem sich der Hauptsitz der multinationalen Gruppe befindet, entweder durch Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.
  2. Das RHQ ist als eigenständige Rechtspersönlichkeit im Königreich Saudi-Arabien entweder als Tochtergesellschaft oder als Niederlassung eines ausländischen Unternehmens registriert.
  3. Das RHQ darf keine direkten kommerziellen Tätigkeiten außer solche in Zusammenhang mit Lizenzeinnahmen ausüben.
  4. Das RHQ muss die vorgeschriebenen Aktivitäten* innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Lizenz aufnehmen.
  5. Dias RHQ muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Lizenz mit mindestens drei optionalen RHQ-Aktivitäten** beginnen.
  6. Die Mitarbeiter eines RHQ, die die obligatorischen Aktivitäten entsprechend der Lizenz ausüben, müssen über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die am Hauptsitz oder einem anderen regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens erworben wurden, wobei mindestens drei Mitarbeiter auf der Ebene eines Geschäftsführers oder Vizepräsidenten tätig sein müssen.
  7. Das RHQ muss innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Lizenz mindestens 15 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen, die für die Durchführung von Aktivitäten entsprechend der Lizenz eingesetzt werden (einschließlich der unter Punkt 6 genannten leitenden Angestellten).
  8. Die Lizenz kann vom Investitionsministerium in einer der folgenden Situationen aufgehoben werden:
    • Nichtaufnahme der obligatorischen oder fakultativen Lizenzaktivitäten oder Nichteinstellung der Mindestanzahl von Mitarbeitern innerhalb der vorgeschriebenen Fristen
    • Einstellung von obligatorischen Lizenzaktivitäten oder von mindestens drei optionalen Lizenzaktivitäten
    • Beendigung der Erfüllung einer der Lizenzbedingungen durch die regionale Hauptniederlassung oder das multinationale Unternehmen
    • Verstoß gegen eine von MISA festgelegte Lizenzierungsvorschrift, die einen "Kündigungsgrund" darstellt.

--------

* Die obligatorischen Lizenzaktivitäten sind die Bereitstellung strategischer Leitungs- und Managementfunktionen. Zu den Funktionen der „strategischen Leitung“ der regionale Hauptniederlassung gehören: (a) Formulierung und Überwachung der regionalen Strategie, (b) Koordinierung der strategischen Ausrichtung, (c) Einbindung von Produkten und/oder Dienstleistungen in der Region, (d) Unterstützung von Akquisitionen, Fusionen und Veräußerungen und (e) Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Zu den Aufgaben des „Managements der regionale Hauptniederlassung“ gehören (a) Geschäftsplanung, (b) Budgetierung, (c) Geschäftskoordination, (d) Identifizierung neuer Marktchancen, (e) Überwachung des regionalen Marktes, der Wettbewerber und der Geschäftstätigkeit, (f) Erarbeitung eines Marketingplans für die Region und (g) operative und finanzielle Berichterstattung.

** Die optionalen Lizenzaktivitäten sind: (a) Vertriebs- und Marketingunterstützung, (b) Humanressourcen und Personalmanagement, (c) Schulungsdienste, (d) Finanzmanagement, Devisenhandel und Treasury-Center-Dienste, (e) Einhaltung von Vorschriften und interne Kontrolle, (f) Rechnungswesen, (g) Recht, (h) Wirtschaftsprüfung, (i) Forschung und Analyse, (j) Beratungsdienste, (k) Betriebskontrolle, (l) Logistik und Lieferkettenmanagement, (m) Internationaler Handel, (n) Technische Unterstützung oder technische Hilfe, (o) Netzbetrieb für IT-Systeme, (p) Forschung und Entwicklung, (q) Verwaltung von Rechten an geistigem Eigentum, (r) Produktionsmanagement und (s) Beschaffung von Rohstoffen und Teilen.

17. Befriste Lizenz für die Teilnahme an einer Öffentlichen Ausschreibung in Saudi-Arabien

Es wird differenziert zwischen der einmaligen und mehrmaligen Teilnahme an öffentliche Ausschreibungen.

Wird die wiederholte Teilnahme angestrebt, muss eine Betriebsstätte gegründet werden, die die operativen Tätigkeiten durchführt.

Für die einmalige Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung in Saudi-Arabien können ausländische Unternehmen eine befristete Lizenz beantragen, um sich auf staatliche und halbstaatliche Projekte bewerben zu dürfen. Diese befristete Lizenz wird vom saudischen Ministry of Investment ausgestellt. Eine solche Lizenz kommt nicht in Betracht, wenn das ausländische Unternehmen an mehreren Projekten teilnehmen möchte.

Folgende Dokumente sind für die Beantragung der befristeten Lizenz erforderlich:

  • Eine Kopie des Handelsregisters des Unternehmens in seinem Herkunftsland
  • Die Jahresabschlüsse des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre, die von einer international an-erkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt wurden
  • Zusätzlich:
    • Kopien der Vergabebescheide für mindestens drei Projekte, die das Unternehmen als Hauptauftragnehmer in den letzten sieben Jahren durchgeführt hat. Der Wert jedes einzelnen Projekts sollte den Mindestwert überschreiten, der von Auftragnehmern verlangt wird, die vom saudischen Ministerium für kommunale und ländliche Angelegenheiten als Unternehmen ersten Grades eingestuft werden.
    • Eine Kopie des ISO 9001-Zertifikats (gültig)
    • Eine Kopie des ISO 14001-Zertifikats oder alternative Zertifikate (gültig)
    • Eine Kopie des Arbeitssicherheitszertifikats OSHAS 18001 (gültig)
    • Eine Bestätigung über die Zuverlässigkeit der vorgelegten Informationen, einschließlich der Bestätigung, dass die Person, die die Dokumente unterzeichnet hat, befugt ist, dies im Namen des Unternehmens zu tun
    • Eine Vollmacht für eine saudische Anwaltskanzlei zur Erledigung der Gründungsformalitäten

Alle oben genannten Dokumente müssen von der saudischen Botschaft ordnungsgemäß legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

Sie haben Fragen zu Lizenzen für ausländische Investoren in Saudi-Arabien und deren Kategorien und Anforderungen? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: Mai 2024