Steuern in Saudi-Arabien
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
Einblick in die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ausländische Investoren in Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien gibt es keine persönliche Einkommensteuer.
Auf den steuerbereinigten Gewinn gebietsansässiger nicht-saudischer und nicht-GCC-Personen wird ein pauschaler Einkommensteuersatz von 20 % erhoben.
Ausländer, die in Saudi-Arabien nicht rechtlich registriert sind oder keine ständige Niederlassung haben, unterliegen der Quellensteuer auf ihr in Saudi-Arabien erzieltes Einkommen. Ein in Saudi-Arabien ansässiges Unternehmen muss bei Zahlungen an solche nicht in Saudi-Arabien ansässigen Personen einen Steuerabzug vornehmen, wenn diese Einkünfte aus Saudi-Arabien stammen. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die saudische Körperschaft steuerpflichtig ist.
Quellensteuersätze:
- Verwaltungsgebühren werden mit 20 % besteuert.
- Dividenden, Zinsen, Mieten, Zahlungen für technische und beratende Dienstleistungen, Zahlungen für Flugtickets, Fracht oder Seefracht, Schifffahrt, internationale Telefondienste und Versicherungs- oder Rückversicherungsprämien werden mit 5 % besteuert.
- Lizenzgebühren, Zahlungen an den Hauptsitz oder ein verbundenes Unternehmen für Dienstleistungen und Zahlungen für andere Dienstleistungen werden mit 15 % besteuert.
- Alle anderen Zahlungen werden mit 15 % besteuert.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44
Stand der Bearbeitung: Mai 2024