Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Saudi-Arabien
CBBL Rechtsanwalt in Saudi-Arabien, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Riad


Steuern in Saudi-Arabien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Riad, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de

Einblick in die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ausländische Investoren in Saudi-Arabien


In Saudi-Arabien gibt es keine persönliche Einkommensteuer.

Auf den steuerbereinigten Gewinn gebietsansässiger nicht-saudischer und nicht-GCC-Personen wird ein pauschaler Einkommensteuersatz von 20 % erhoben.

Ausländer, die in Saudi-Arabien nicht rechtlich registriert sind oder keine ständige Niederlassung haben, unterliegen der Quellensteuer auf ihr in Saudi-Arabien erzieltes Einkommen. Ein in Saudi-Arabien ansässiges Unternehmen muss bei Zahlungen an solche nicht in Saudi-Arabien ansässigen Personen einen Steuerabzug vornehmen, wenn diese Einkünfte aus Saudi-Arabien stammen. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die saudische Körperschaft steuerpflichtig ist.

Quellensteuersätze:

  • Verwaltungsgebühren werden mit 20 % besteuert.
  • Dividenden, Zinsen, Mieten, Zahlungen für technische und beratende Dienstleistungen, Zahlungen für Flugtickets, Fracht oder Seefracht, Schifffahrt, internationale Telefondienste und Versicherungs- oder Rückversicherungsprämien werden mit 5 % besteuert.
  • Lizenzgebühren, Zahlungen an den Hauptsitz oder ein verbundenes Unternehmen für Dienstleistungen und Zahlungen für andere Dienstleistungen werden mit 15 % besteuert.
  • Alle anderen Zahlungen werden mit 15 % besteuert.

Sie haben Fragen zu Steuern in Saudi-Arabien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Riad, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: Mai 2024