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CBBL Rechtsanwalt in Saudi-Arabien, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Riad


Investitionspolitik in Saudi-Arabien – Was Sie wissen sollten

Aktualisiert am 1. April 2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL Anwalt in Riad:

Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
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Die Prinzipien der saudischen Investitionspolitik, einschließlich der Gleichstellung ausländischer Investoren und des Investitionsschutzes

Wesentliches Element der „VISION 2030“ Saudi-Arabiens ist die Gleichstellung zwischen saudischen und nicht-saudischen Investoren sowie zwischen ausländischen Investoren. Dadurch soll der ungehinderte und vor allem beschleunigte Zugang zu allen Wirtschaftszweigen und staatlichen Dienstleistungen ermöglicht werden. Diese Gleichstellung ist seit dem 12. Februar 2025 nicht mehr nur politisches Ziel, sondern ausdrücklich in Art. 10 des neuen Investitionsgesetzes (Königliches Dekret Nr. M/19, 2024) kodifiziert: Das Gesetz garantiert fairen und gerechten Schutz, Enteignungsschutz, freien Kapitaltransfer und die Gleichbehandlung in- und ausländischer Investoren unter vergleichbaren Umständen.

Zugleich soll durch die Verabschiedung moderner Gesetze eine Angleichung des Rechts- und Wertekanons an die internationalen Praktiken (z.B. Gesetze zum geistigen Eigentum, Privatrecht, Gesetz über elektronische Transaktionen bzw. Cloud Computing, Datenschutzgesetze, Privatisierungsgesetz, Unternehmensgesetz, Franchising-Gesetz, Gesetz über Handelsvertretungen, Gesetze über Sonderwirtschaftszonen, Steuer- und Zollgesetze usw.) eine Liberalisierung des Marktes erreicht werden. Dies trägt wiederum erheblich zur Senkung der bestehenden Marktzugangsbeschränkungen für ausländische Investoren bei. Ein zentrales Ergebnis dieser Reformbemühungen ist der Übergang von einem Lizenzierungs- zu einem Registrierungssystem: Das neue Gesetz ersetzt die frühere sektorspezifische Auslandsinvestitionslizenz (FIL/SAGIA-Lizenz) durch eine einzige MISA-Registrierung, die mehrere Sektoren abdeckt und als Recht des Investors — nicht als behördliche Ermessensentscheidung — ausgestaltet ist.

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