Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Singapur
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur


KI in Singapur: Flexibler Rechtsrahmen und praktische Risiken für Unternehmen

Veröffentlicht am 6. April 2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Singapur:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
Tanya Adams
 

Während die Europäische Union mit dem AI Act einen umfassenden Regulierungsrahmen geschaffen hat, verfolgt Singapur bewusst einen anderen Ansatz:

Statt verbindlicher Spezialgesetzgebung setzt der Stadtstaat auf bestehende Rechtsnormen, unverbindliche Leitlinien und praxisnahe Testumgebungen. Für international tätige Unternehmen ergibt sich daraus ein flexibles, aber keineswegs risikofreies Umfeld.

1. Kein KI-Gesetz in Singapur – Chance oder Unsicherheit?

Singapur verfügt derzeit über kein eigenständiges KI-Gesetz. Die regulatorische Steuerung erfolgt vielmehr über strategische Initiativen wie die nationale KI-Strategie sowie durch Behörden wie die Infocomm Media Development Authority (IMDA).

Für Unternehmen bedeutet dies zunächst weniger formale Regulierung als etwa in der EU.

Gleichzeitig fehlt jedoch im Gegenzug ein klar abgegrenzter Rechtsrahmen, was zu Unsicherheiten bei der rechtlichen Einordnung konkreter Anwendungsfälle führen kann.

2. Werden unverbindliche KI-Leitlinien zum faktischen Compliance-Standard in Singapur?

Im Zentrum des singapurischen Ansatzes stehen mehrere sogenannte AI Governance Frameworks. Diese sind rechtlich unverbindlich, entwickeln sich jedoch zunehmend zu faktischen Marktstandards.

Besonders relevant sind dabei Leitprinzipien wie Transparenz, Erklärbarkeit und ein menschenzentrierter Einsatz von KI. Neuere Rahmenwerke – etwa für generative oder agentenbasierte KI – konkretisieren diese Anforderungen und behandeln zusätzliche Risiken, beispielsweise im Bereich autonomer Entscheidungsprozesse.

Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar an diese Vorgaben gebunden, müssen jedoch damit rechnen, dass die Vorgaben bei einer behördlichen Prüfung oder im Streitfall als Maßstab („Best Practices“) herangezogen werden.

3. Welche zentralen Compliance-Risiken ergeben sich beim Einsatz von KI in Singapur?

3.1 Datenschutz und KI-Nutzung

Der Personal Data Protection Act 2012 (PDPA) bildet das zentrale allgemeine Regelwerk für den Umgang mit personenbezogenen Daten in Singapur. Die Anforderungen dieses Gesetzes gelten uneingeschränkt auch für KI-Anwendungen.

Besonders relevant ist dies beim Training von KI-Systemen sowie bei der Nutzung externer Tools. Bereits die Eingabe personenbezogener Daten in generative KI kann einen Datenschutzverstoß darstellen, wenn keine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Ergänzend hat die Datenschutzbehörde Personal Data Protection Commission im Jahr 2024 Leitlinien veröffentlicht, die sich spezifisch mit der Verwendung personenbezogener Daten im Kontext von KI-Systemen befassen. Diese konkretisieren insbesondere die Anforderungen an eine rechtmäßige Datennutzung und unterstreichen die Bedeutung transparenter und verantwortungsvoller KI-Anwendungen.

3.2. Urheberrecht und Trainingsdaten

Auch im Urheberrecht ergeben sich erhebliche Unsicherheiten. Zwar enthält der Copyright Act 2021 (CA) keine spezifischen KI-Regeln.

Dennoch können die Verwendung geschützter Inhalte für Trainingszwecke sowie die Ähnlichkeit KI-generierter Ergebnisse mit bestehenden Werken rechtliche Risiken begründen.

Die Fair-Use-Doktrin bietet zwar Spielräume – deren konkrete Anwendung im KI-Kontext ist jedoch bislang kaum gerichtlich geklärt. Sie ist im singapurischen Recht in Sec. 190 ff. CA kodifiziert. Dort werden – nicht abschließend – verschiedene Kriterien für die Beurteilung einer „angemessenen Verwendung“ aufgeführt, insbesondere im Rahmen eines Vier-Faktoren-Tests (Sec. 191 Copyright Act 2021).

3.3. Haftung und Fehlverhalten von KI-Systemen in Singapur

Mit zunehmender Autonomie von KI-Systemen rückt die Frage der Verantwortlichkeit weiter in den Fokus. Die singapurischen Leitlinien betonen daher insbesondere die Notwendigkeit klarer menschlicher Kontrolle sowie geeigneter technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie interne Governance-Strukturen etablieren müssen, um Fehlentscheidungen oder rechtswidrige Handlungen von KI-Systemen zu verhindern.

4. Welche Rolle spielen Regulatory Sandboxes für KI-Innovationen in Singapur?

Ein wesentlicher Standortvorteil Singapurs liegt in der gezielten Förderung von Innovation durch sogenannte „Regulatory Sandboxes“. Diese ermöglichen es Unternehmen, KI-Anwendungen unter realen Bedingungen zu testen und gleichzeitig regulatorische Anforderungen zu evaluieren.

Initiativen wie AI Verify oder spezielle Sandbox-Programme für generative KI bieten insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen einen niederschwelligen Zugang zu Compliance-Tools und technischen Prüfmechanismen.

5. Was bedeutet das für DACH-Unternehmen mit Aktivitäten in Singapur?

Für europäische Unternehmen ergibt sich ein zweigeteiltes Bild:

Einerseits bietet Singapur ein innovationsfreundliches Umfeld mit vergleichsweise geringer regulatorischer Dichte. Dies kann insbesondere für Pilotprojekte und neue Geschäftsmodelle attraktiv sein.

Andererseits verlagert sich die Verantwortung stärker auf die Unternehmen selbst. Ohne klare gesetzliche Vorgaben müssen sie eigenständig beurteilen, welche Standards einzuhalten sind – insbesondere im Spannungsfeld zwischen europäischen und singapurischen Anforderungen.

Praxistipp

In der Praxis empfiehlt es sich daher, die strengeren europäischen Maßstäbe zunächst zumindest als Orientierung heranzuziehen und diese mit den singapurischen Leitlinien zu kombinieren.

Sie wünschen Beratung zu den rechtlichen Aspekten und Risiken zum Einsatz von KI in Singapur?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060