Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (New York)
CBBL Rechtsanwalt & Attorney at Law Moritz C. Schumann, Kanzlei Schumann Burghart LLP, New York
Moritz C. Schumann
Rechtsanwalt & Attorney at Law
Schumann Burghart LLP
New York


Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in New York, Herrn Moritz C. Schumann, Rechtsanwalt & Attorney at Law, schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944, sbuslaw.com

1. Besteht in den USA ein Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag?

In den USA besteht kein Schriftformerfordernis für Arbeitsverhältnisse. Da es grundsätzlich kein gesetzlich geregeltes Kündigungsschutzrecht gibt, sind Arbeitsverhältnisse „at will“, das heißt, sie können jederzeit und ohne Kündigungsfrist- und -grund gekündigt werden, es sei denn, es wird explizit etwas anderes vertraglich vereinbart. Wenn man von dem vorgenannten „at will“-Grundsatz abweichen möchte, ist es aus Beweis- bzw. Klarstellungsgründen anzuraten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.
2. Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in den USA?

Es gibt in den USA wie in Deutschland ebenfalls befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Eine grundlose Befristung ist ohne weiteres möglich. Da es jedoch kein gesetzliches Kündigungsschutzrecht gibt, spielen befristete Arbeitsverträge in der Praxis keine herausragende Rolle. Ebenso wenig relevant ist die Vereinbarung einer Probezeit.

3. Welche Kategorien von Arbeitnehmern gibt es in den USA?

Die in der Praxis relevantesten Kategorien von Arbeitnehmern sind Vollzeit- (full time) und Teilzeit- (part-time) Mitarbeiter, wobei diese Kategorisierung vor allem für firmeninterne Zwecke wichtig ist, wie z.B. die Berechtigung, bestimmte „Benefits“ (besondere Arbeitgeberleistungen) zu erhalten. Das gleiche gilt für die Unterscheidung zwischen „executive“ oder „managerial employees“ und „regular employees“, also der Unterscheidung zwischen Angestellten, die Leitungsfunktionen ausüben und Angestellten ohne Leitungsfunktion. So gibt es bestimmte Bonusprogramme, Stock Options oder Versicherungspolicen, die ausschließlich Führungskräften vorbehalten sind.

Außerdem wird zwischen „exempt“- und „non-exempt employees“ unterschieden. Hierbei geht es um die Unterscheidung zwischen Mitarbeitern, die den gesetzlichen Überstundenregelungen unterliegen und solchen, die diesen nicht unterliegen.

4. Wie ist die gesetzliche Urlaubsregelung in den USA?

Es gibt in den USA keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Urlaub. Die Gewährung von Urlaub ist eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das gleiche gilt für die Gewährung von bezahlten Feiertagen, da es in den USA keine „gesetzlichen“ Feiertage gibt, sondern lediglich „state“ oder „federal“ holidays, also Feiertage der einzelnen U.S.-Bundesstaaten oder bundesweite Feiertage, die für die Mitarbeiter der jeweiligen staatlichen Behörden gelten.

5. Gibt es in den USA gesetzliche Mindestlöhne?

Es gibt einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn (federal minimum wage) von $9.25/Stunde. Manche Bundesstaaten haben Ihre eigenen Mindestlöhne (state minimum wages), die noch höher liegen können.

6. Was ist bei Vertragsverhandlungen mit Mitarbeitern in den USA zu beachten?

U.S. Arbeitnehmer treten in Vertragsverhandlungen selbstbewusster und offensiver auf und stellen vergleichsweise höhere Forderungen, wohlwissend, dass diese kontrovers verhandelt werden. Es gilt als Zeichen von Professionalität – und nicht Misstrauen wie man in Deutschland vielleicht annehmen möchte – schon in einem frühen Stadium einen Anwalt bei der Vertragsgestaltung einzusetzen. Wichtig ist es auch, die Bedeutung von „Benefits“ (besondere Arbeitgeberleistungen), insbesondere Kranken- und private Rentenvorsorge, zu erkennen, da es hier keine dem deutschen Sozialsystem ähnliche Leistungen gibt. In Vertragsverhandlungen sind Mitarbeiter manchmal bereit, bei den Gehaltsforderungen nachzugeben, um bessere „Benefits“ zu erhalten, die teilweise auch steuerlich begünstigt sind. Generell – aber insbesondere bei Mitarbeitern im Bereich „Sales“ und bei Führungskräften - hat die leistungsbezogene Vergütung einen höheren Anteil am Gehalt als in Deutschland.

7. Wie ist die Steuerbelastung für Arbeitnehmer in den USA im Vergleich zu Deutschland?

Die auf Einkommen zu zahlenden Steuern in den USA unterteilen sich in Bundeseinkommensteuer (Federal Income Tax), bundesstaatliche Einkommensteuer sowie teilweise lokale Steuern. Einige Bundesstaaten, darunter Florida und Texas, erheben keine bundesstaatliche Einkommensteuer. In manchen größeren Städten wird eine lokale Steuer erhoben, z.B. New York City. Die Steuerbelastung ist in den USA daher regional sehr unterschiedlich und kann in Ballungsgebieten durchaus an das Niveau der Steuerbelastung in Deutschland heranreichen.

8. Welche Vertragsklauseln sind bei Arbeitsverträgen in den USA besonders kritisch und müssen sorgfältig geprüft werden?

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote (sog. non-compete clauses) unterliegen besonderen Restriktionen, die von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden sind. Werden diese nicht eingehalten, führt dies oft zu deren Unwirksamkeit. Ähnliches gilt für Abwerbungsverbote von Kunden und Mitarbeitern (sog. non-solicitation clauses). Wichtig ist auch die präzise Formulierung von allen Bestimmungen zu variabler Vergütung, also zu Boni und Provisionen, da es in diesem Bereich besonders häufig zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

9. Was ist im Rahmen eines Arbeitsvertrages nach U.S. amerikanischem Recht bei Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen zu beachten?

Zwar sind die Parteien eines Arbeitsvertrages grundsätzlich frei, das diesem Arbeitsvertrag zugrundeliegende bundesstaatliche Recht zu vereinbaren. Bei zwingenden Rechtsvorschriften (sog. mandatory laws) zugunsten von Arbeitnehmern ist jedoch gleichwohl das Recht anwendbar, das am Ort des Arbeitsplatzes gilt. Daher ist es empfehlenswert, auch grundsätzlich das Recht des Ortes, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird, als generell auf den Arbeitsvertrag anwendbares Recht zu vereinbaren. Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung sollte entweder eine Schiedsverfahrensklausel oder zumindest ein Gerichtsverfahren ohne Laienjury vereinbart werden, da die letztere erwiesenermaßen dazu führt, Arbeitgeber zu benachteiligen.

Sie haben als Arbeitgeber Fragen zum Erstellen eines Arbeitsvertrages mit einem Mitarbeiter und weiteren Belangen des Arbeitsrechts in den USA? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Rechtsanwalt Moritz C. Schumann und sein Team in New York stehen Ihnen gerne zur Verfügung: schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944


Stand der Bearbeitung: Januar 2020