Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (New York)
CBBL Rechtsanwalt & Attorney at Law Moritz C. Schumann, Kanzlei Schumann Burghart LLP, New York
Moritz C. Schumann
Rechtsanwalt & Attorney at Law
Schumann Burghart LLP
New York


Unternehmenskauf in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in New York, Herrn Moritz C. Schumann, Rechtsanwalt & Attorney at Law, schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944, sbuslaw.com


Grundlegende Informationen zum Kauf eines Unternehmens in den USA mit wichtigen Hinweisen für ausländische Investoren.

1. Worauf ist beim Unternehmenskauf in den USA zu achten?

Ein Unternehmenskauf in den USA stellt sich insbesondere bei Expansionsplänen von deutschen Unternehmen attraktiv und vielversprechend dar. Während beim Unternehmenskauf zunächst oft nur an die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte gedacht wird – zugegeben wichtige und entscheidende Punkte –, lassen deutsche Unternehmer manchmal außer Acht, dass für den erfolgreichen Abschluss eines Unternehmenskaufs die Beachtung US-amerikanischer Gepflogenheiten und Eigenheiten bei der Verhandlung von sehr großer praktischer Bedeutung ist. Viele deutsche Führungskräfte sind sich der bestehenden kulturellen Unterschiede zu den USA nicht bewusst oder unterschätzen diese erheblich.

2. Welcher typischen Fehleinschätzung unterliegen deutsche Verhandlungsführer bei Verhandlungen von Unternehmenskäufen mit US-Amerikanern?

Viele US-amerikanische und deutsche Verhandlungsführer sind der Auffassung, dass ihre Kulturen praktisch gleich sind oder zumindest sehr vergleichbar.

Das mag teilweise auch zutreffen, da beide Kulturen einen ausgeprägten angelsächsischen Hintergrund haben, was bedeutet, dass sie in ihren Geschäftsgebaren meist recht pragmatisch vorgehen.

Außerdem neigen Deutsche und Amerikaner dazu, sich jeweils auf eine Tätigkeit zu konzentrieren. Beide legen Wert auf Pünktlichkeit, sind ergebnis- sowie wettbewerbsorientiert und praktisch veranlagt. Auch sprechen viele Deutsche sehr gut Englisch. Die gemeinsame westliche Denkweise der beiden Kulturen verstärkt den Eindruck, dass sie sich sehr ähnlich sind. Dadurch erwarten beide Seiten, dass die jeweils andere Seite in gleicher Art und Weise denkt, kommuniziert und handelt.

Die fälschliche Annahme, dass es keine bedeutsamen Unterschiede gibt und diese somit nicht erwartet werden, wird als „Trap of Similarity“ (Ähnlichkeitsfalle) bezeichnet. Dieses Phänomen wirkt sich ungünstig auf die Geschäftsbeziehung aus und ist der häufigste Fehler bei deutsch-amerikanischen Geschäften.

3. Welche interkulturellen Besonderheiten prägen den Kauf von Unternehmen in den USA?

Es sollte stets bedacht werden, dass das Motto „Time is Money“ die geschäftliche Kommunikation in den USA wesentlich prägt und sich stark auf die Verhandlungen auswirkt. Schnell auf den Punkt zu kommen und das vorgegebene Zeitfenster nicht zu überschreiten sind das ‚A und O‘ einer jeden erfolgreichen Transaktion mit US-amerikanischen Verhandlungspartnern.

Ein erfolgreicher Beziehungsaufbau und Networking mit amerikanischen Geschäftsleuten beginnen mit unkomplizierten, informellen und zielorientierten Gesprächen. Beachtet werden sollte dabei, dass gewisse Themen wie z. B. Sexualität, Religion oder Hautfarbe in den USA – trotz wahrgenommener großer Offenheit und informellem Auftreten – nie (und auch nicht in privaten Gesprächen) angesprochen werden sollten. Daneben sind amerikanische Geschäftsverhandlungen jedoch sehr von Humor und Freundlichkeit geprägt.

Die Ausführlichkeit der Verträge stellt einen großen Unterschied dar: Während deutsche Juristen eher die knappe und abstrakte Vertragsform bevorzugen, ist es in den USA nicht ungewöhnlich, sehr ausführliche und lange Verträge zu entwerfen.

Weitere, auch für den Unternehmenskauf bedeutsame Unterschiede finden sich im Datenschutzrecht: In den USA gelten weitaus geringere Datenschutzvorkehrungen als in Deutschland.

4. Wie läuft der Unternehmenskauf in den USA konkret ab (Etappen) und welche Besonderheiten sind hierbei zu beachten?

Besonders vorteilhaft wirkt es sich auf einen Unternehmenskauf in den USA aus, wenn bereits eine US-Tochtergesellschaft existiert oder eine solche für den Unternehmenskauf gegründet wird. Mit der Zwischenschaltung eines sog. Akquisitionsvehikels können nämlich das Haftungsrisiko der Muttergesellschaft reduziert und die steuerlichen Vorteile für die deutsche Gesellschaft maximiert werden. Die für US-Akquisitionen am häufigsten verwendeten Rechtsformen sind die Corporation und die Limited Liability Company (LLC). Die Corporation, eingetragen in Delaware, ist die bei weitem am häufigsten verwendete Gesellschaftsform bei Unternehmenskäufen in den USA.

Entscheidet sich ein deutsches Unternehmen, ein US-Unternehmen zu kaufen, sollte neben einer Verschwiegenheitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement) auch eine Exklusivitätsvereinbarung (Exclusive Negotiations) vereinbart werden, da die Kosten der Vorvertragsphase – i.d.R. auch bei einem Scheitern der Transaktion – der Kaufinteressent trägt. Mit der Exklusivitätsvereinbarung verpflichtet sich der Verkäufer, keine Parallel-Verhandlungen mit Dritten aufzunehmen.

Nachdem die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist, findet in der Regel die Eigentumsübertragung des Zielunternehmens statt, das sog. Closing. Nach dem Closing beginnt die Integrationsphase. Im besten Fall sollte die Integrationsphase bereits in der Verhandlungs- und Kaufphase vorbereitet werden. Insbesondere arbeitsrechtliche Überlegungen, wie die Integration von Arbeitnehmern und die Fortführung von Bonus- oder Aktienoptionsplänen, sollten möglichst vorab getroffen worden sein. Nach dem Closing sind insbesondere nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu beachten.

Neben den allgemeinen Besonderheiten eines Unternehmenskaufs in den USA sind auch ggf. allgemein auftretende Schwierigkeiten zu beachten. So sollte das Wechselkursrisiko berücksichtigt und eine entsprechende geeignete Währung für die Transaktion gewählt werden. Die Fragen, welches Recht Anwendung findet und in welcher Sprache die Verträge abgefasst werden und die Verhandlungen erfolgen sollen, sollten auch bereits im Vorfeld geklärt werden. Die Vertragsparteien sollten sich ferner darauf verständigen, ob im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden soll. Auch muss besprochen werden, welche Formvorschriften auf den Unternehmenskaufvertrag anwendbar sein sollen.

Es sollte unbedingt auch geregelt werden, welchem Rechtsschutz die Daten, etwa bei einer Fusion, unterliegen.

5. Welche wichtigen steuerlichen Überlegungen sollten bei einem Unternehmenskauf angestellt werden?

In den meisten Fällen spielen für den Käufer im Rahmen eines Unternehmenskaufs auch steuerliche Erwägungen eine wichtige Rolle. Als Unternehmenskäufer sollte man sich so früh wie möglich auch mit der steuerlichen Strukturierung des Unternehmenskaufs befassen.

Von wesentlicher Bedeutung für die auf Käuferseite anfallenden Steuern ist die steuerrechtliche Struktur der Zielgesellschaft (C-Corporation, S-Corporation oder Limited Liability Company/Partnership). In der Regel entspricht die Besteuerungsgrundlage des Käufers bzgl. der erworbenen Vermögenswerte dem gezahlten Kaufpreis (inklusive übernommener Verbindlichkeiten).

Der Käufer hat jedoch im Rahmen des Unternehmenskaufs auch die Möglichkeit, die Taxbasis zu erhöhen (Step-Up in Tax Basis). Darunter ist die Erhöhung des Wertes der erworbenen Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts) zu verstehen. Eine solche Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage aus steuerlichen Gründen ist zulässig, da der Käufer die Vermögenswerte in der Regel zu einer Gesamtsteuer-Bemessungsgrundlage erhält, die dem Betrag entspricht, den der Käufer an das Zielunternehmen zahlt (Kaufpreis), zuzüglich

  • (i) der vom Zielunternehmen übernommenen Verbindlichkeiten und
  • (ii) sämtlicher Transaktionskosten.

Eine erhöhte Bemessungsgrundlage ist für den Käufer vorteilhaft, da sie im Allgemeinen die vom Käufer nach der Transaktion zu zahlende Steuer verringert, und zwar aufgrund höherer Abschreibungs- und Amortisationsabzüge für die erworbenen Vermögenswerte.

6. Was ist eine Representations and Warranties Insurance bei M&A-Transaktionen?

Die Representations and Warranties Insurance ist eine Versicherungspolice, die bei M&A Transaktionen eingesetzt wird, um sich vor Verlusten zu schützen, die entstehen, wenn der Verkäufer gegen bestimmte Zusicherungen im Übernahmevertrag verstößt. Sie wird in der Praxis vermehrt bei Unternehmenskäufen eingesetzt.

7. Sind bei einem Unternehmenskauf in den USA behördliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen?

Je nach Einzelfall und Geschäftsfeld kann es sein, dass bei einem Unternehmenskauf in den USA behördliche Genehmigungen eingeholt oder besondere öffentlich-rechtliche Verfahren beachtet werden müssen. Bei Missachtung behördlicher Genehmigungsverfahren kann es zu einer Verzögerung des Unternehmenskaufs oder zu einer Haftung der beteiligten Parteien kommen.

Hierzu gehören die kartellrechtlichen Regelungen des Bundes und der Bundesstaaten und bei einer geplanten Kündigung von Mitarbeitern in den USA der WARN Act des jeweiligen Bundesstaates.

Sollte der Erwerb eine "Kontrolle" über Institutionen begründen, die in den USA in regulierten Geschäftsbereichen (z. B. im Banken- und Versicherungswesen) tätig sind, kann dies separate behördliche Genehmigungen und aufsichtsrechtliche Meldungen erfordern.

So kann ein Unternehmenskauf, der zu einer ausländischen Kontrolle über ein US-Unternehmen führen könnte (Covered Transaction), vom Präsidenten der Vereinigten Staaten blockiert werden.

Wenn eine Akquisition den Erwerb eines Unternehmens umfasst, das der International Traffic in Arms Regulation (ITAR) unterliegt, müssen die an der Transaktion beteiligten Parteien mindestens zwei Meldungen an das Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) des US-Außenministeriums übermitteln, nämlich eine Meldung vor dem Erwerb und eine Meldung nach Abschluss der Transaktion.

Beim Erwerb eines börsennotierten Unternehmens haben die Parteien u. a. verschiedene spezifische Einreichungs- und Offenlegungspflichten. Der Erwerber muss möglicherweise eine Prüfung durchlaufen und eine Genehmigung durch US-Aufsichtsbehörden einholen. Welche Genehmigungen im Einzelnen erforderlich sind, hängt von der Größe des Zielunternehmens sowie der Branche des Zielunternehmens sowie des Erwerbers ab.

Sie haben Fragen zum Unternehmenskauf in den USA? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Rechtsanwalt Moritz C. Schumann und sein Team in New York stehen Ihnen gerne zur Verfügung: schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944


Stand der Bearbeitung: März 2023