Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (New York)
CBBL Rechtsanwalt & Attorney at Law Moritz C. Schumann, Kanzlei Schumann Burghart LLP, New York
Moritz C. Schumann
Rechtsanwalt & Attorney at Law
Schumann Burghart LLP
New York


Arbeitsvisa und Green Cards in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in New York, Herrn Moritz C. Schumann, Rechtsanwalt & Attorney at Law, schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944, sbuslaw.com


Grundlegende Informationen zur Beantragung eines Arbeitsvisums oder einer Green Card in den USA sowie zu den entsprechen Antragsverfahren mit wichtigen Informationen für ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer

1. Für welche Aktivitäten ist ein Arbeitsvisum in den USA erforderlich?

Grundsätzlich ist für jedes Tätigwerden für einen Arbeitgeber in den USA oder für jede freiberufliche Tätigkeit in den USA ein Arbeitsvisum erforderlich. Ausgenommen hiervon sind u. a. Geschäftsreisen für die Teilnahme an geschäftlichen Meetings, Konferenzen, Vertragsverhandlungen, Messebesuche, Trainings oder für die Sondierung eines künftigen Standorts. In diesen Fällen ist entweder die visafreie Einreise über ESTA (Electronic System for Travel Authorization) oder mit einem einfach zu beantragenden Besuchervisum (B-1) möglich. Der Geschäftsreisende darf hierbei aber nicht von einem US-Arbeitgeber bezahlt werden.

2. Welche Arten von Visa sind die gebräuchlichsten für Mitarbeiter deutschsprachiger Unternehmen, die in die USA entsendet werden?

Viele deutschsprachige Unternehmen entsenden Mitarbeiter auf der Basis eines Handels- oder Investitionsvisums (E-1/E-2 Visa), das auf bilateralen Abkommen zwischen den USA und Deutschland, Österreich und der Schweiz basiert. Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • der jeweilige Mitarbeiter die gleiche Nationalität hat wie die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer des ausländischen Unternehmens sowie
  • ein Mindesthandelsaufkommen zwischen dem ausländischen Unternehmen und der US-Tochtergesellschaft besteht bzw. ein Mindestinvestment in die US-Tochtergesellschaft vorliegt.

Ein weiteres in der Praxis übliches Arbeitsvisum ist das sog. Inter-company Transfer Visum der L-Kategorie. Damit kann ein Mitarbeiter einer Unternehmensgruppe in die USA entsandt werden, der mindestens 1 Jahr zuvor in einem anderen Unternehmen der Gruppe im Ausland gearbeitet hat.
Ferner werden zahlreiche Mitarbeiter auf Basis eines H-1B Arbeitsvisums tätig, das allerdings einer zahlenmäßigen Quote unterliegt und nur zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (Frühjahr) beantragt werden kann.

3. Wo wird ein Arbeitsvisum für die USA beantragt und wie lange dauert das Antragsverfahren?

Arbeitsvisa werden durch den jeweiligen US-Arbeitgeber in den USA beim United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) beantragt. Anträge für Arbeitsvisa der E-Kategorie können auch direkt in einer konsularischen Vertretung der USA im Ausland gestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer eines Visaantrags beim USCIS beträgt in der Regel mehrere Monate; gegen Entrichtung einer Beschleunigungsgebühr von 2.500 $ (sog. Premium Processing Verfahren, das in den meisten Fällen möglich ist) wird der Antrag innerhalb von 15 Tagen bearbeitet.

Nach Genehmigung des Visa-Antrages durch die USCIS muss der Antragsteller einen Termin für ein Interview in der für ihn zuständigen konsularischen Vertretung der USA im Ausland vereinbaren, um den Visasticker in seinen Reisepass eingetragen zu bekommen.

4. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Green Card in den USA beantragt werden?

Neben Heirat oder Verwandtschaft ist die Beantragung eines Einwanderungsvisums (Green Card) auch aufgrund eines Direktinvestments einer Privatperson oder aufgrund eines Arbeitsverhältnisses möglich.

In den meisten Fällen der letztgenannten Kategorie (Arbeitsverhältnis) muss der Arbeitgeber zunächst beim US-Arbeitsministerium einen Antrag auf Erteilung einer Labor Certification stellen, in dem er nachweisen muss, dass es keinen entsprechend qualifizierten US-Staatsbürger für die entsprechende Position gibt.

Das weitere Antragsverfahren vor dem USCIS bestimmt sich dann danach, in welche EB- (Employment Based) Kategorie der Green Card-Antrag fällt, was von der Position und der Qualifikation des Mitarbeiters abhängig ist.

In den meisten Fällen beträgt die Dauer des Antragsverfahrens ein bis mehrere Jahre. Vorteil des Einwanderungsvisums (Green Card) ist, dass es unbegrenzt gültig ist – die eigentliche Permanent Resident Card (Aufenthaltstitel) wird allerdings nur für 10 Jahre ausgestellt und muss danach neu beantragt werden – und, anders als ein US-Arbeitsvisum, ist die Green Card nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

Sie haben Fragen zur Beantragung von Arbeitsvisa oder Green Cards in den USA? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Rechtsanwalt Moritz C. Schumann und sein Team in New York stehen Ihnen gerne zur Verfügung: schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944


Stand der Bearbeitung: März 2023