Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Ägypten
CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo


Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Ägypten

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Überblick über die wesentlichen Arbeitnehmerrechte nach ägyptischem Arbeitsrecht. Mit Hinweisen dazu, welche Mindeststandards ausländische Arbeitgeber in Verträgen mit Arbeitnehmern in Ägypten beachten müssen.

1. Grundlegende Arbeitnehmerrechte nach ägyptischem Arbeitsrecht

Die grundlegenden Arbeitnehmerrechte sind im ägyptischen Arbeitsgesetz Nr. 12 aus dem Jahr 2003 geregelt (nachfolgend das „ägyptisches Arbeitsgesetz“ genannt). Artikel 5 des ägyptischen Arbeitsgesetzes Nr. 12 aus 2003 verteidigt grundlegende Rechte der den Bestimmungen des Gesetzes unterworfenen Arbeitnehmer insoweit, als jede Bedingung oder Vereinbarung mit Arbeitnehmern nichtig ist, die den Bestimmungen dieses Gesetzes widerspricht. Dies gilt selbst dann, wenn eine solche vor dessen Inkrafttreten getroffen wurde und eine Abweichung von den nach dem Gesetz gewährten Rechten der Arbeitnehmer enthält, zu welcher der Arbeitnehmer seine Zustimmung erteilt hat.

In Übereinstimmung mit dessen Vorgänger beabsichtigte der Gesetzgeber, mit dem Gesetz das Mindestmaß an Arbeitsrechten festzulegen, von dem der Arbeitgeber nicht abweichen darf, wenngleich es ihm freisteht, den Arbeitnehmern weitreichendere als die gesetzlich festgelegten Rechte zu gewähren.

2. Welche Arbeitszeitregelung sieht das ägyptische Arbeitsgesetzbuch vor?

  • Acht Stunden pro Tag oder achtundvierzig Stunden pro Woche, Pausen- und Essenszeiten ausgenommen.
  • Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer in Ägypten mehr Stunden beschäftigen, sofern er hierfür die Genehmigung des Arbeitsamtes einholt und seinen Arbeitnehmern für die zusätzlichen Arbeitsstunden einen Lohnzusatz von 35 % zahlt, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden tagsüber geleistet werden, und einen Lohnzusatz von 70 %, wenn die zusätzlichen Arbeitsstunden nachts geleistet werden.

3. Welcher Jahresurlaub steht Arbeitnehmern in Ägypten zu?

  • Für Personen, die ein volles Jahr gearbeitet haben, berechnet ab dem ersten Tag, an dem der Arbeitnehmer erstmals sozialversichert ist, beträgt die Dauer des Jahresurlaubs nach ägyptischem Arbeitsrecht 21 Tage bei voller Bezahlung.
  • Für diejenigen, die mindestens zehn Jahre gearbeitet haben, wird der Jahresurlaub auf dreißig Tage erhöht.

Wenn der Arbeitnehmer den Jahresurlaub wegen der notwendigerweise zu verrichtenden Arbeit nicht erhält, hat er stattdessen Anspruch auf den Geldwert seines Urlaubsguthabens und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses Guthaben höchstens alle drei Jahre abzugelten. Dem Arbeitnehmer steht ein gesetzlicher Anspruch auf die finanzielle Abgeltung des Jahresurlaubsguthabens zu; andernfalls wird dieses Guthaben von einem Jahr auf das nächste Übertragen, ohne dass die Anzahl der übertragbaren Urlaubstage gedeckelt werden kann.

4. Welche wöchentliche Ruhezeit steht Arbeitnehmern in Ägypten zu?

  • Nicht weniger als vierundzwanzig volle Stunden nach höchstens sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen und in jedem Fall ist die wöchentliche Ruhezeit zu vergüten.
  • Arbeitet der Arbeitnehmer an seinem freien Tag, so hat der Arbeitgeber ihn nach dem ägyptischen Arbeitsrecht mit einem Geldbetrag zu entschädigen, der dem vollen Lohn für diesen Tag entspricht und ihm anstelle dieses Tages einen freien Tag zu gewähren.

An Orten, die weitab von den Städten liegen, ist es auch gestattet, die dem Arbeitnehmer zustehende wöchentliche Ruhezeit für einen Zeitraum von höchstens acht Wochen zu akkumulieren.

5. Welche Regelung gilt in Ägypten für offizielle Feiertage?

Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Urlaub bei vollem Lohnausgleich auch für offizielle Feiertage, die durch eine Entscheidung des zuständigen Ministers für höchstens dreizehn Tage im Jahr festgelegt wird.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer während dieser Tage beschäftigen, wenn die Arbeitsbedingungen dies erfordern. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf den doppelten Lohn.

6. Wann besteht in Ägypten Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?

  • Eine Arbeitnehmerin in Ägypten, die zehn Monate oder länger gearbeitet hat, hat das Recht auf einen Mutterschaftsurlaub von 90 Tagen mit einer Entschädigung in Höhe des entsprechenden Gesamtlohns.
  • In jedem Fall darf eine Arbeitnehmerin in den 45 Tagen nach der Entbindung nicht arbeiten; während ihrer Dienstzeit hat sie nicht mehr als zweimal Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.

7. Lohnanspruch von Arbeitnehmern in Ägypten

Der Lohn umfasst das, was im Vertrag als Fixgehalt festgelegt ist und das, was variabel ist (wie Geschenke und Boni). Er umfasst auch, was real für die Arbeit aufgewandt wird, wie etwa Mahlzeiten oder Transportkosten. Das Gesetz fügte auch einige neue Begrifflichkeiten zu den Lohnzusätzen hinzu, wie z. B. den Prozentsatz, der dem Arbeitnehmer im Austausch für das, was er produziert oder verkauft, gezahlt werden kann. Oder die Vergütung, die dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für bestimmte Umstände oder Risiken, denen er bei seiner Arbeit ausgesetzt ist, gezahlt wird, zusätzlich zur Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers, die im Companies Law in Höhe von „10 % des erzielten Nettogewinns“ festgelegt ist.

8. Regeln zur Beendigung von Arbeitsverträgen nach ägyptischem Recht

Nach ägyptischem Arbeitsrecht kann ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unter bestimmten Umständen kündigen. Im Folgenden sind die häufigsten Gründe aufgeführt, aus denen ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag in Ägypten kündigen kann:

  • Ablauf des Arbeitsvertrags: Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, kann der Arbeitgeber ihn kündigen, wenn der Vertrag ausläuft.
  • Kündigung mit Kündigungsfrist: Ist der Arbeitsvertrag unbefristet, kann der Arbeitgeber ihn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kündigen. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und liegt zwischen einem und drei Monaten.
  • Fristlose Beendigung: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag fristlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat (Trunkenheit, Geheimnisverrat oder wenn der Arbeitnehmer mehr als zehn Tage hintereinander ohne triftigen Grund der Arbeit ferngeblieben ist.
  • Gegenseitige Beendigung: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen auflösen.
  • Ruhestand: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag kündigen, wenn der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat.
  • Entlassung: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, z. B. bei Stellenabbau, Umstrukturierung oder Schließung des Unternehmens.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber bei der Beendigung eines Arbeitsvertrags unabhängig vom Kündigungsgrund die ordnungsgemäßen rechtlichen Verfahren des ägyptischen Arbeitsrechts einhalten muss. Die Nichteinhaltung dieser Verfahren kann zu rechtlichen Schritten seitens des Arbeitnehmers führen.

Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Ägypten aus wichtigem Grund, also bei Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Monatsgehalt des Arbeitnehmers während der gesamten Dauer des Rechtsstreites zu zahlen, es sei denn, das Arbeitsgericht verfügt auf Antrag des Arbeitgebers die Einstellung der Lohnzahlung bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts.

Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich, entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Kündigung das Arbeitsgericht. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, so ist der Arbeitnehmer zu einem Schadensersatz berechtigt. Für diesen Fall darf die vom Gericht beschlossene Entschädigung nicht weniger als zwei Monate des Bruttolohns für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit betragen, zusätzlich zur Kündigungsfrist, die nicht weniger als zwei Monate und - bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zehn Jahren - nicht mehr als drei Monate beträgt.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: März 2023