Leonhardt & Dietl - Abogados
Die im Jahre 1976 in Buenos Aires durch die Rechtsanwälte Thomas Leonhardt und Rodolfo Dietl gegründete Kanzlei Leonhardt & Dietl ist bestrebt, ihren Mandanten durch die Qualität ihrer Arbeit und den persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter eine optimale Betreuung zu bieten.
Wir beraten in- und ausländische Unternehmen bei der Planung und Umsetzung neuer Geschäftsmöglichkeiten in Argentinien, u.a. im argentinischen Gesellschaftsrecht, im internationalen Handelsverkehr, bei Insolvenzen, Restrukturierung oder Sanierung von Unternehmen in Argentinien sowie bei Fragen zum argentinischen Vertragsrecht, Wettbewerbsschutz, Verbraucherschutz; Familien und Erbrecht. Dies gilt auch für die Vertretung vor argentinischen Gerichten oder bei Schiedsverfahren in Argentinien.
Die Anwälte unserer Kanzlei sind gleichzeitig auch Rechtsberater der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Spanisch und Englisch.
Gründung: September 1976
Rechtsanwälte gesamt: 14
Rechtsanwälte deutschsprachig: 8
Standort: Buenos Aires
Mandantenstruktur: Hauptsächlich Unternehmen, insbesondere Familien- und mittelständische Unternehmen aus den deutschsprachigen Ländern aber auch Privatklienten.
Was uns unterscheidet: Wir sind eine mittelständische Kanzlei, die die einzelnen Mandate sehr persönlich behandelt.