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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Singapur
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Singapur


Genehmigungen vor Geschäftsbeginn in Singapur

Veröffentlicht am 07.10.2026

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Singapur:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
Tanya Adams
 

Unternehmen gegründet, aber noch nicht startklar: Welche Genehmigungen braucht ein Unternehmen vor Geschäftsbeginn in Singapur?

Die Registrierung einer Gesellschaft in Singapur ersetzt keine spezifisch tätigkeitsbezogenen Genehmigungen.
Unternehmen sollten daher frühzeitig Genehmigungserfordernisse und Voraussetzungen prüfen und die behördlichen Bearbeitungszeiten berücksichtigen, um Verzögerungen beim Betriebsstart zu vermeiden.

Die Registrierung einer Gesellschaft bei der „Accounting and Corporate Regulatory Authority“ (ACRA) in Singapur bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen sämtliche geplanten Geschäftstätigkeiten unmittelbar aufnehmen darf. Zwar gibt es in Singapur keine allgemeine Geschäftslizenz für Unternehmen. Abhängig von Branche und konkreter Tätigkeit können jedoch zusätzliche behördliche Genehmigungen erforderlich sein.

Für ausländische Unternehmen empfiehlt es sich daher, bereits bei der Planung des Markteintritts zu prüfen, welche gesetzlichen Anforderungen für das jeweilige Geschäftsmodell gelten. Dies kann nicht nur den Zeitpunkt des Betriebsstarts beeinflussen, sondern auch die Wahl der Geschäftsräume sowie die Personal- und Finanzplanung.

  1. Ein erster Blick auf die in Singapur geplante Geschäftstätigkeit
  2. Welche Tätigkeiten können eine Genehmigung in Singapur erfordern?
  3. Was ist vor Erteilung der Genehmigung in Singapur möglich?
  4. Warum können auch Geschäftsräume und Personal in Singapur eine Rolle bei der Genehmigung spielen?
  5. Wie lange dauert es, bis man eine Genehmigung für den Betrieb in Singapur erhält?
  6. Fazit

1. Ein erster Blick auf die in Singapur geplante Geschäftstätigkeit

Im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft werden deren Haupt- und gegebenenfalls Nebentätigkeiten anhand der „Singapore Standard Industrial Classification“ (SSIC) angegeben. Die Angabe einer Tätigkeit im Rahmen der Registrierung bedeutet jedoch nicht, dass damit zugleich eine hierfür erforderliche behördliche Genehmigung erteilt wird.

Einen ersten Überblick über möglicherweise erforderliche Genehmigungen bietet das staatliche GoBusiness-Portal. Über die dort angebotenen „e-Advisers for Licences“ können Unternehmen anhand ihrer geplanten Geschäftstätigkeit ermitteln, welche Genehmigungen erforderlich werden. Bei regulierten oder komplexeren Geschäftsmodellen sollte anschließend im Einzelfall geprüft werden, welche konkreten Anforderungen zu erfüllen sind.

2. Welche Tätigkeiten können eine Genehmigung in Singapur erfordern?

Besondere Anforderungen bestehen vor allem in regulierten Branchen.

Im Finanzsektor können Zahlungsdienste, Fondsmanagement, Kapitalmarktdienstleistungen sowie Versicherungs- und Bankgeschäfte einer Genehmigung durch die „Monetary Authority of Singapore“ (MAS) unterliegen.

Auch im Lebensmittelbereich bestehen unterschiedliche Anforderungen. Restaurants und andere gastronomische Betriebe benötigen grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung der „Singapore Food Agency“ (SFA). Weitere Anforderungen gelten unter anderem für die Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Einfuhr oder den Vertrieb von Lebensmitteln.

Im Gesundheitsbereich benötigen bestimmte medizinische Einrichtungen und Gesundheitsdienstleister eine Genehmigung des „Ministry of Health“ (MOH). Für bestimmte Telekommunikations- und Mediendienste ist wiederum die „Infocomm Media Development Authority“ (IMDA) zuständig. Für die Tätigkeit als Reisebüro ist eine „Travel Agent Licence“ des „Singapore Tourism Board“ (STB) erforderlich.

Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, müssen zudem die entsprechenden zollrechtlichen Vorgaben beachten. Bei kontrollierten Waren können neben den erforderlichen Zollgenehmigungen auch weitere Genehmigungen der jeweils zuständigen Behörde erforderlich sein.

Welche Anforderungen konkret gelten, hängt somit nicht allein von der Gesellschaftsgründung, sondern von den tatsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeiten ab.

3. Was ist vor Erteilung der Genehmigung in Singapur möglich?

Die Gründung einer Gesellschaft und die Einreichung eines Genehmigungsantrags berechtigen für sich genommen noch nicht zur Aufnahme einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit in Singapur.

Während des Genehmigungsverfahrens können aber – abhängig von den jeweils einschlägigen Vorschriften – bereits Vorbereitungen für den Geschäftsbetrieb getroffen werden. Dazu gehören etwa die Einstellung von Personal, die Einrichtung von Geschäftsräumen und die Vorbereitung von Verträgen.

Übt ein Unternehmen mehrere Geschäftstätigkeiten aus, kann die Genehmigungspflicht nur einzelne davon betreffen. Ob die übrigen Tätigkeiten auch aufgenommen werden dürfen, ist gesondert zu prüfen.

Das Genehmigungsverfahren für Unternehmen in Singapur kann zu folgendem Kosteneffekt führen: Verzögert sich der Betriebsstart aufgrund des Genehmigungsverfahrens, können bereits Kosten für Personal, Miete und andere betriebliche Aufwendungen entstehen, obwohl aus der genehmigungspflichtigen Tätigkeit noch keine Einnahmen erzielt werden können.

4. Warum können auch Geschäftsräume und Personal in Singapur eine Rolle bei der Genehmigung spielen?

Bei bestimmten Tätigkeiten hängt die Genehmigungsfähigkeit auch von den vorgesehenen Geschäftsräumen ab. Dies betrifft insbesondere gastronomische Betriebe, Gesundheitsdienstleister und bestimmte industrielle Tätigkeiten. Es können etwa Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Nutzung der Räume, technische Anforderungen oder behördliche Inspektionen bestehen.

Unternehmen sollten daher möglichst vor Abschluss eines Mietvertrags prüfen, ob die vorgesehenen Räumlichkeiten für die geplante Tätigkeit geeignet sind. Andernfalls können Anpassungen erforderlich werden, wodurch sich der effektive Betriebsstart in Singapur verzögern kann.

Auch die personelle und finanzielle Ausstattung eines Unternehmens kann für die Erteilung bestimmter Genehmigungen relevant sein. Abhängig von der Tätigkeit können qualifizierte Fachkräfte, bestimmte verantwortliche Personen, ausreichende finanzielle Mittel oder weitere lokale Anforderungen vorausgesetzt werden.

Werden solche Voraussetzungen erst nach der Gründung festgestellt, kann dies zusätzliche Investitionen oder Änderungen des geplanten Geschäftsmodells erfordern.

5. Wie lange dauert es, bis man eine Genehmigung für den Betrieb in Singapur erhält?

Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Tätigkeit und zuständiger Behörde.

Vollständige Anträge für eine „Food Shop Licence“ werden, gemäß Angaben der „Singapore Food Agency“, grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen geprüft.

Für eine neue „Travel Agent Licence“ kann die Bearbeitung nach vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen bis zu zehn Arbeitstage dauern.

Die tatsächliche Zeit bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs kann jedoch länger betragen. Insbesondere die physische Vorbereitung der Geschäftsräume, notwendige Inspektionen, ergänzend erforderliche Unterlagen oder Rückfragen der Behörden können den Prozess verzögern.

6. Fazit

Die Registrierung einer Gesellschaft bei ACRA und die Berechtigung zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Singapur sind voneinander zu unterscheiden. Ob daneben weitere Genehmigungen erforderlich sind, hängt von den konkret geplanten Aktivitäten des Unternehmens ab.

Gemäß unserer Praxiserfahrung ist zu empfehlen, eine klare Reihenfolge einzuhalten:

Zunächst sollten die in Singapur geplanten Tätigkeiten und mögliche Genehmigungspflichten bestimmt werden.

Basierend hierauf lässt sich klären, welche Anforderungen an Geschäftsräume, Personal und finanzielle Ausstattung bestehen und welcher zeitliche Vorlauf erforderlich ist.

Erfahrungsgemäß können auf diese Weise unnötige Verzögerungen und zusätzliche Kosten beim Markteintritt in Singapur vermieden werden.

Sie haben weitere Fragen zu den nötigen Genehmigungen vor Geschäftsbeginn in Singapur?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Singapur, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +65 6324 0060