Arbeitsvisum in den USA
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com
Deutsche Unternehmen, die in die USA expandieren möchten, stehen oft vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland in die USA zu bringen. Amerikanische Arbeitsvisa sind dabei von entscheidender Bedeutung.
Mitarbeiter benötigen jedoch dann keine Visa, wenn sie beispielsweise an einer Messe oder Konferenz in den USA teilnehmen und in dieser Zeit nicht von einem US-Arbeitgeber bezahlt werden. In solchen Fällen genügt in der Regel eine Reiseerlaubnis über ESTA (Electronic System for Travel Authorization).
Aus der Vielzahl der verschiedenen Visum-Kategorien sind für deutschsprachige Unternehmen am häufigsten folgende Visa für die USA relevant:
- Das H-1B Arbeitsvisum wird häufig für hochqualifizierte Fachkräfte genutzt und ist insbesondere in Bereichen wie Technologie, Ingenieurswesen und Wissenschaft anzutreffen.
- Das L-1 Visum ermöglicht es multinationalen Unternehmen, Manager, Führungskräfte und Mitarbeiter mit Spezialwissen bzw. Fachkenntnissen in die USA zu entsenden.
- Für Investoren ist das E-2 Arbeitsvisum gedacht. Das Visum kommt in Betracht, wenn ein Investor in ein US-Unternehmen investieren und dort in einer leitenden Position tätig werden möchte.
- Von besonderer Bedeutung für Gesellschaften aus dem deutschsprachigen Raum ist das E-2 Arbeitsvisum. Dieses beruht auf einem bilateralen Abkommen. Neben einer Investition in den USA setzt dieses Visum voraus, dass der Mehrheitsgesellschafter und der entsandte Mitarbeiter die gleiche Nationalität haben. Solche bilateralen Abkommen bestehen mit mehr als 40 Ländern, inklusive Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Das Arbeitsrechts-Team von Reinhart kann Sie bei der Ermittlung des auf Ihren jeweiligen Einzelfall zutreffenden Visums für Ihre Arbeitnehmer unterstützen. Des Weiteren können wir Sie bei der Vorbereitung der Antragsdokumente sowie der Erfüllung der weiteren Erfordernisse unterstützen. Wir beraten Sie zu den geltenden Visa-Fristen und Visa-Vorschriften – wie etwa zum richtigen Umgang mit dem Formular I-9 sowie betreffend die Durchsetzung von Vorschriften am Arbeitsplatz. Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Sicherung von Einwanderungsleistungen für ausländische Arbeitnehmer auf allen Ebenen eines Unternehmens, d.h. von der obersten Führungsebene bis hin zu Praktikanten. Dabei erstreckt sich unsere Expertise auf eine Vielzahl von Beschäftigungsbereichen, einschließlich Fachkräfte und technisches Personal. Dabei stehen wir während des gesamten Genehmigungsprozesses an Ihrer Seite und können Sie auch jederzeit gegenüber den Einwanderungsbehörden vertreten.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, deutscher und amerikanischer Volljurist, und sein Team mit weiteren Standorten in Milwaukee, Madison, Denver, Minneapolis, Phoenix, Rockford, Waukesha und Wausau stehen Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744
Stand der Bearbeitung: Juni 2024