Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (Chicago)
CBBL Partner International Desk Klaus U. Thiedmann, Kanzlei Reinhart Boerner Van Deuren, Chicago
Klaus U. Thiedmann
Partner International Desk
Reinhart Boerner Van Deuren
Chicago


Gewerblicher Rechtsschutz in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com

Ein Überblick zum gewerblichen Rechtsschutz in den USA mit wichtigen Hinweisen zu den US-amerikanischen Vorschriften bzgl. von Patenten, Warenzeichen, Copyrights und Lizenzverträgen.

In einer zunehmend globalisierten Wirtschaftswelt sind der Schutz des geistigen Eigentums und der gewerbliche Rechtsschutz für ein deutsches Unternehmen von großer Bedeutung. Dabei stellen sich insbesondere rechtliche Fragen zu Patenten, Marken, Urheberrechten und Lizenzverträgen, die bei einer wirtschaftlichen Aktivität in den USA im Rahmen einer umfassenden Beratung geklärt werden sollten.

Ein Überblick zum gewerblichen Rechtsschutz in den USA mit wichtigen Hinweisen zu den US-amerikanischen Vorschriften bzgl. von Patenten, Warenzeichen, Copyrights und Lizenzverträgen.

  1. Patente in den USA
  2. Markenrechte in den USA
  3. Lizenzverträge in den USA

1. Patente in den USA

Bereits hinsichtlich der Anmeldung neuer Patente existieren Unterschiede zwischen Deutschland und den USA. In Deutschland geht es bei der Vergabe eines Patents um die Frage, wer zuerst den entsprechenden Antrag auf das Patent gestellt hat.

In Deutschland und den USA gilt das "first to file"-Prinzip: Das Patent wird also demjenigen erteilt, der es zuerst anmeldet, unabhängig davon, wer die Erfindung zuerst gemacht hat.

In den USA kann jedoch optional auch die "Einreichung durch den Erfinder" beantragt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der tatsächliche Erfinder als Anmelder genannt wird. Die Laufzeit eines Patents beträgt in den USA – genauso wie in Deutschland – 20 Jahre. Sie beginnt jedoch zu verschiedenen Zeitpunkten, je nachdem, in welchem Land die Anmeldung erfolgt. Diese zwei Unterschiede („Einreichung durch den Erfinder“; Beginn der Laufzeit) machen deutlich, wie wichtig es ist, im Hinblick auf die Strategie der Patentierung sowie die Nutzung und Durchsetzung von Erfindungen rechtlichen Rat einzuholen.

2. Markenrechte in den USA

Um den Schutz von Markenrechten sowohl in Deutschland als auch in den USA sicherzustellen und eine effektive Markenstrategie zu entwickeln, gilt es, die Regelungen der jeweiligen Waren- und Markenzeichengesetze und die damit zusammenhängenden Verfahren bestmöglich zu kennen. Wir unterstützen Sie bei allen damit zusammenhängenden Fragen und wissen, worauf es bei den Registrierungssystemen, der Markenanmeldung oder auch beim Schutzumfang ankommt. Außerdem können Sie sich durch eine rechtzeitig eingeholte Beratung bestmöglich vor unerwarteten Kosten schützen, sowohl hinsichtlich des Anmeldeverfahrens als auch durch die effektive Verhütung von Problemen in der Zukunft.

Ebenso gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften des Urheberrechts in den USA zu kennen, um diese bestmöglich für sich zu nutzen. Beispielsweise ist es in den USA möglich, ein Urheberrecht beim United States Copyright Office zu registrieren. Eine solche Registrierung kann insbesondere in Gerichtsverfahren von entscheidendem Vorteil sein. Eine formelle Registrierung des Urheberrechts ist in Deutschland hingegen nicht erforderlich, da hier das Urheberrecht automatisch entsteht. Daneben besteht auch ein Unterschied hinsichtlich des Umfangs des Schutzes: Der Schutzumfang ist in den USA größer als in Deutschland. Auch sind die Verfahren und Strafen bei etwaigen Verstößen unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es in den USA, anders als in Deutschland, kein formelles Abmahnverfahren, vielmehr wird in den Vereinigten Staaten eine schriftliche Unterlassungsaufforderung versendet. Diese enthält meist die Aufforderung zur Beendigung der Verletzung sowie das Angebot einer Vergleichszahlung. Bereits in diesem Stadium stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

3. Lizenzverträge in den USA

Für deutsche Unternehmen kann es, aus wirtschaftlicher Sicht, durchaus sinnvoll sein, Lizenzen an ihrem geistigen Eigentum zu vergeben (Lizenzvergabe). Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Verhandlung entsprechender Lizenzverträge in den USA und vertreten dabei bestmöglich Ihre Interessen. Eine Beratung ist auch sinnvoll, wenn es darum geht, als deutsches Unternehmen Lizenzen von einem US-Unternehmen zu erwerben (Lizenzerwerb).

Unsere Anwälte beraten Sie umfassend mit individuell angepassten Strategien, um Ihre Rechte zu schützen und effizient durchzusetzen. Zu unseren Mandanten zählen neben großen Unternehmen, inklusive Unternehmen mit komplexen internationalen Portfolios, auch Startups und unabhängige Erfinder.

Unser erfahrenes Team begleitet unsere Mandanten bei allen Aspekten des Schutzes, der Verfolgung und Durchsetzung von Patenten, Marken, Dienstleistungsmarken, Domainnamen, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen. Wir beraten auch regelmäßig bei der Lizenzierung von geistigem Eigentum, bei Vereinbarungen zum Technologietransfer, bei Handelsstreitigkeiten und bei der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum.

Unser vielseitiger Ansatz beruht auf jahrelanger praktischer Erfahrung. Mehrere Anwälte in unserem Team waren auch als Ingenieure tätig. Dadurch sind wir in der Lage, kreative und passgerechte Lösungen für unsere Mandantschaft zu entwickeln und einen Mehrwert für ihren strategischen Planungsprozess zu schaffen.

Sie wünschen Beratung zu Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes in den USA? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, deutscher und amerikanischer Volljurist, und sein Team mit weiteren Standorten in Milwaukee, Madison, Denver, Minneapolis, Phoenix, Rockford, Waukesha und Wausau stehen Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744


Stand der Bearbeitung: Juni 2024