Gründung eines Unternehmens in den USA
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com
Die internationale Aufstellung von Unternehmen ist in der globalisierten Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Für deutsche Unternehmen, die in die USA expandieren möchten, ist eine fundierte Rechtsberatung von Bedeutung, da hieraus wichtige Entscheidungen zu einer Vielzahl rechtlicher Fragen abgeleitet werden.
Insbesondere die Begrenzung der Haftung und steuerliche Vorteile sprechen in den USA - unter anderem - für die Gründung einer Tochtergesellschaft. Dabei gestaltet sich eine Firmengründung in den USA deutlich einfacher und vor allem schneller als man das aus Deutschland kennt.
Für die Gründung in den USA
- muss weder ein Notar hinzugezogen werden,
- noch muss die Gründung auf bestimmte Weise publik gemacht werden,
- noch muss ein bestimmtes Mindestkapital eingebracht werden.
Sehr vorteilhaft ist zudem, dass amerikanische Gesellschaften in Deutschland rechtlich anerkannt werden.
Bereits zu Beginn des Gründungsprozesses stellt sich die Frage nach der Wahl der Gesellschaftsform in den USA. Das Team von Reinhart berät Sie hierbei individuell und umfassend und hilft Ihnen, die für Sie am besten geeignete Rechtsform zu finden.
Die wichtigsten Gesellschaftsformen in den USA sind hierbei die folgenden:
• Die Corporation ähnelt der deutschen Kapitalgesellschaft. Sie ist eine eigenständige juristische Person, die von Aktionären kontrolliert wird. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich in der Regel auf die Höhe ihrer Einlagen.
• Eine Partnership (Partnerschaft) ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen zum gemeinsamen Betrieb eines Unternehmens. Es gibt verschiedene Arten von Partnerships, darunter die General Partnership (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die Limited Partnership (Kommanditgesellschaft).
• Die Limited Liability Company (LLC) ist in den USA eine beliebte Gesellschaftsform, die eine rechtliche Trennung zwischen den Eigentümern (den sogenannten Members) einerseits und dem Unternehmen selbst andererseits bietet. Wie bei einer Corporation haften die Members in der Regel nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der LLC.
Neben diesen gängigen Gesellschaftsformen gibt es in den USA auch speziellere Gesellschaftsformen wie zum Beispiel die Foreign Reverse Hybrid. Sie ist etwa vergleichbar mit der deutschen GmbH & Co. KG. Eine Foreign Reverse Hybrid wird im US-Steuerrecht als Kapitalgesellschaft und in Deutschland aus steuerrechtlicher Sicht jedoch wie eine Personengesellschaft behandelt.
Daneben ist auch die Wahl des US-Bundesstaates, in dem die Gesellschaft gegründet wird, von wesentlicher Bedeutung, da in den USA komplexe rechtliche und regulatorische Anforderungen gelten, die von Bundesstaat zu Bundesstaat oft variieren. Der Gesellschaftssitz in den USA hat also eine Reihe von rechtlichen Auswirkungen. So sind im Bundesstaat der Gründung die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die spezifischen gesetzlichen Vorschriften zu beachten, um von Anfang an eine reibungslose Geschäftsaktivität zu gewährlisten. Bundesstaaten wie Delaware gelten beispielsweise als unternehmerfreundlicher als andere.
Im Rahmen der Gründung des Unternehmens spielen natürlich auch vertragliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Es sollte bei der Ausgestaltung und Verhandlung der Verträge von Beginn an sichergestellt werden, dass alle wesentlichen rechtlichen Aspekte abgedeckt bzw. geregelt sind. Im Einzelnen geht es dabei um die Verträge mit Geschäftspartnern, Lieferanten, Mitarbeitern und anderen Beteiligten.
Reinhart bietet als Full-Service Wirtschaftskanzlei eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Pläne in den USA. Das multidisziplinäre Team von Reinhart arbeitet hierzu fachübergreifend zusammen und bietet kreative und pragmatische Lösungen für alle praktischen Probleme, die sich bei der Gründung eines Unternehmens in den USA stellen können. Unsere Beratung umfasst auch kartellrechtliche Fragen, Unternehmensstrukturierungen, aufsichtsrechtliche Fragen und Compliance, Bankrecht, Arbeitsrecht/Employee Benefits, Immobilienrecht, Prozessführung und Steuerfragen. Unsere erfahrenen Anwälte verfügen über die notwendige Expertise, um Mandanten bei der Überwindung von Hindernissen und der Nutzung von Chancen im Zusammenhang mit ihrer Gesellschaftsgründung in den USA zu unterstützen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, deutscher und amerikanischer Volljurist, und sein Team mit weiteren Standorten in Milwaukee, Madison, Denver, Minneapolis, Phoenix, Rockford, Waukesha und Wausau stehen Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744
Stand der Bearbeitung: Juni 2024