Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (Chicago)
CBBL Partner International Desk Klaus U. Thiedmann, Kanzlei Reinhart Boerner Van Deuren, Chicago
Klaus U. Thiedmann
Partner International Desk
Reinhart Boerner Van Deuren
Chicago


M&A-Transaktionen in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com


Eine M&A-Transaktion (Fusion, Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Joint Venture) stellt alle Beteiligten regelmäßig vor große Herausforderungen.
Zunächst bedarf es meist einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung, um potenzielle Risiken einer Transaktion richtig einschätzen und einordnen zu können.

Daneben müssen in der Regel sog. Non-Disclosure Agreements und/oder Exklusivitätsvereinbarungen unterzeichnet werden. Auch muss die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt werden. Gegebenenfalls sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und behördliche Genehmigungen einzuholen.

Damit diese Punkte bei einer M&A-Transaktion in den USA für den deutschsprachigen Mandanten rechtssicher ablaufen, sind erfahrene Berater erforderlich, die die Risikobereiche frühzeitig erkennen und entschärfen, ehe sie zu Problemen im Rahmen der Transaktion führen können.

Das multidisziplinäre Team der Kanzlei Reinhart arbeitet dabei stets fachübergreifend zusammen, um kreative und pragmatische Lösungen für die komplexen Probleme zu bieten, die sich bei M&A-Transaktionen stellen.

Dabei werden auch

  • kartellrechtliche Fragen,
  • Fragen der sachgerechten Unternehmensrestrukturierung,
  • aufsichtsrechtliche Fragen,
  • Compliance-Themen,
  • das Bankrecht,
  • das Arbeitsrecht/Employee Benefits,
  • das Immobilienrecht und
  • Steuerfragen

zur Wahrung der Interessen der Mandanten beleuchtet.

Unsere M&A-Anwälte verfügen über eine umfassende Praxiserfahrung und unterstützen unsere Mandanten effizient bei der Überwindung von Hindernissen und bei der Nutzung von Chancen im Zusammenhang mit ihren Transaktionen.

Daneben sollte, insbesondere im M&A-Geschäft, das kulturelle Verständnis nicht vernachlässigt werden, damit eine reibungslose Zusammenarbeit der an der Transaktion Beteiligten gewährleistet ist. Dies ist oft ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Abschluss. Insbesondere bei einer deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit gilt es, die amerikanischen Gepflogenheiten und Verhandlungsmethoden zu kennen.

Deutsche Unternehmen sollten beispielsweise darauf achten, dass Meetings, insbesondere wenn sie online abgehalten werden, auf die Minute pünktlich beginnen, d.h. aber eben auch: nicht früher. Ein zu frühes Erscheinen kann bei Amerikanern sehr schnell zur Schlussfolgerung führen, dass die andere Seite „unterbeschäftigt“ sei.

Auch ist es in den USA üblich, dass bereits vorab mehrere schriftliche Verhandlungsrunden durchlaufen werden, ehe es zu einer persönlichen Verhandlung kommt.

Sie wünschen Beratung zu M&A-Transaktionen in den USA? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, deutscher und amerikanischer Volljurist, und sein Team mit weiteren Standorten in Milwaukee, Madison, Denver, Minneapolis, Phoenix, Rockford, Waukesha und Wausau stehen Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744


Stand der Bearbeitung: Juni 2024