Handelsvertreter und Vertragshändler in den USA
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com
Als deutsches Unternehmen, das am globalen Wirtschaftsverkehr teilnimmt, ist es für Sie entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Handelsmärkten zu kennen. Dies gilt insbesondere für das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht in den USA.
In den Vereinigten Staaten regelt das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Herstellern und ihren Vertriebspartnern.
Handelsvertreter ist, wer als unabhängige Partei im Namen des Herstellers Dienstleistungen oder Waren vertreibt. Ein Vertragshändler hingegen erwirbt die Waren unmittelbar vom Hersteller und verkauft diese anschließend in eigenem Namen weiter.
Ein deutsches Unternehmen, das sich im US-amerikanischen Handelsmarkt erfolgreich etablieren möchte, sollte bereits vor dem Eintritt in den US-Markt einige wichtige Aspekte beachten. Hierbei ist es unerlässlich, Anwälte an seiner Seite zu haben, die mit den komplexen rechtlichen Regelungen und Anforderungen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts in den USA vertraut sind.
Die Verträge mit den künftigen Handelspartnern sollten so verhandelt werden, dass sie umfassend und eindeutig sind und sowohl die Rechte als auch die Pflichten der beiden Vertragsparteien genau festlegen. Wichtig für deutsche Unternehmen ist auch das Wissen um diejenigen Situationen, in denen sie für die Handlungen der Handelsvertreter oder Vertragshändler haftbar gemacht werden können. Hier kann es von entscheidendem Vorteil sein, wenn Verträge wirksame und klar formulierte Haftungsklauseln enthalten. Ferner sollten wirksame Kündigungsklauseln formuliert werden, so dass die Folgen einer Beendigung der Zusammenarbeit bereits bei Vertragsschluss absehbar sind.
Es sind auch steuerliche und zollrechtliche Regelungen zu beachten. Dazu ist zu empfehlen, sich bereits im Vorfeld über diese Punkte zu informieren, um etwaige Sanktionen und Strafen zu verhindern. Besonders zu beachten ist, dass die diesbezüglich geltenden Regelungen in den USA zum einen von Produkt zu Produkt variieren können und dass die Gesetzgebung zudem den einzelnen Bundesstaaten unterliegt, weshalb auch hier Unterschiede in den Regelungen innerhalb der USA (von Bundesstaat zu Bundesstaat) existieren.
Hierbei unterstützt Sie unsere Kanzlei gerne kompetent. Unsere Anwälte verfügen über die erforderlichen fundierten Kenntnisse und die nötige umfangreiche Praxiserfahrung, um Sie im komplexen US-Rechtssystem zum Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht praxisnah zu beraten und Sie somit bereits vor Ihrem Eintritt in den US-Markt wettbewerbsfähig zu machen.
Überdies beraten wir als Full-Service Kanzlei nicht nur in Fragen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, sondern auch in allen anderen Bereichen des US-amerikanischen Wirtschaftsrechts. Unser multidisziplinäres Team arbeitet fächerübergreifend zusammen, um Sie auch in kartellrechtlichen Fragen, bei Unternehmensrestrukturierungen, aufsichtsrechtlichen Fragen und Compliance-Themen, im Bankenrecht, Arbeitsrecht/Employee Benefits, Immobilienrecht, bei der Prozessführung, in Steuerfragen, bei M&A-Transaktionen und Unternehmensgründungen praxisorientiert zu beraten.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, deutscher und amerikanischer Volljurist, und sein Team mit weiteren Standorten in Milwaukee, Madison, Denver, Minneapolis, Phoenix, Rockford, Waukesha und Wausau stehen Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744
Stand der Bearbeitung: Juni 2024