Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in den USA (Chicago)
CBBL Partner International Desk Klaus U. Thiedmann, Kanzlei Reinhart Boerner Van Deuren, Chicago
Klaus U. Thiedmann
Partner International Desk
Reinhart Boerner Van Deuren
Chicago


Gerichtsverfahren (Prozesse) in den USA

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Chicago, Herrn Klaus U. Thiedmann, Partner International Desk, thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744, www.reinhartlaw.com


Deutsche Unternehmen, die in Amerika geschäftlich tätig sind und Handelsbeziehungen dorthin unterhalten, stehen häufig vor einer großen Herausforderung, wenn es zu einem Rechtsstreit in den USA kommt.

Deutsche Unternehmen sind meist mit dem föderalistischen Gerichtssystem in Deutschland vertraut: Dort gibt es unterschiedliche Instanzen bei den Gerichten (auf Bundes- und auf Landesebene), die jeweils für bestimmte Rechtsbereiche zuständig sind.

In den USA hingegen besteht ein komplexes Gerichtssystem, welches aus Bundesgerichten und Gerichten auf Bundesstaatenebene besteht. Lokale Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte auf Bundesstaatenebene. Die Bundesgerichte hingegen sind unter anderem für Fälle zuständig, die Bundesgesetze, verfassungsrechtliche Fragen und Streitigkeiten betreffen, an denen eine "ausländische" Partei beteiligt ist.

Zudem gilt in den USA das sog. Common Law. Dies ist ein Rechtssystem, das sich nicht allein aus geschriebenen Gesetzen speist, sondern insbesondere auch aus Gerichtsurteilen, die in der Vergangenheit ergangen sind. Zu beachten ist bei Gerichtsverfahren in den USA zudem, dass es nicht die gesetzliche Regelung gibt, dass die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei trägt: Die Kostentragung vor Gerichten in den USA ist also nicht mit der Situation in Deutschland vergleichbar.

Doch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, gibt es auch in den USA die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren durchzuführen. Oft enthalten Verträge entsprechende Klauseln, die für Streitfälle eine Arbitration festlegen. Entscheidender Vorteil von Schiedsverfahren ist, ebenso wie in Deutschland, die Sicherheit, dass die Streitigkeit nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Bei einem "klassischen" Gerichtsverfahren hingegen wäre es kaum möglich, ein laufendes Verfahren vor der Öffentlichkeit unter Verschluss zu halten.

Unser erfahrenes Litigation-Team verfügt über die vertiefte und langjährige Praxiserfahrung, Ihren Rechtsstreit sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durchzusetzen. Wir können dabei auf eine lange Reihe erfolgreicher Prozesse zurückblicken, in denen wir vorteilhafte Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen konnten.

Unsere Anwälte sind in der Lage, die Erfolgsaussichten eines Sachverhalts vorab realistisch einzuschätzen und wissen, was erforderlich ist, um zu gewinnen. Wir wissen auch, dass Gewinnen manchmal heißen kann, einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Wir bearbeiten die uns anvertrauten Fälle effizient, indem wir kreativ denken, intern gut vernetzt zusammenarbeiten und dabei die neuesten Technologien einsetzen. Dadurch gelingt es uns in der Praxis, die Streitfälle oft ohne kostspielige Gerichtsverfahren beizulegen.

Um zu wissen, wie man vor Gericht obsiegt, muss man natürlich die Gerichte auch „von innen“ kennen. Daher empfinden wir es als großen Vorteil, dass in unseren Prozessteams auch Anwälte arbeiten, die in der Vergangenheit als Referenten für erstinstanzliche Richter und für Berufungsrichter auf Bundes- und Bundesstaatenebene (einschließlich des Obersten Gerichtshofs von Wisconsin) tätig waren. Auch ehemalige Staatsanwälte zählen zu unserem Team.

Sie wünschen Beratung zu Gerichtsverfahren oder zum Prozessrecht in den USA? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Chicago, Herr Klaus U. Thiedmann, deutscher und amerikanischer Volljurist, und sein Team mit weiteren Standorten in Milwaukee, Madison, Denver, Minneapolis, Phoenix, Rockford, Waukesha und Wausau stehen Ihnen gerne zur Verfügung: thiedmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 - 414 - 298 8744


Stand der Bearbeitung: Juni 2024