Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Ägypten
CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo


Registrierung beim Verband für Bauunternehmer und -firmen (EFCBC) in Ägypten

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Das ägyptische Recht schreibt vor, dass sich Bauunternehmer und -firmen bei Bauvorhaben mit einem Auftragswert über EGP 50.000 (etwa EUR 2.800), bei der Egyptian Federation for Construction and Building Contractors – EFCBC (nachfolgend der “Verband” genannt) als Mitglied registrieren lassen müssen, um Bauprojekte in Ägypten durchführen zu dürfen. Hiervon betroffen sind auch ausländische Bauunternehmer und -firmen. Allerdings dürfen letztere sich vorübergehend als „associated member“ registrieren. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht stellt die Ausübung einer Bautätigkeit in Ägypten mit einem Auftragswert von mehr als EGP 50.000 eine strafbare Handlung dar.

Im Einzelnen:

1. Der Verband wurde durch Gesetz Nr. 104 aus dem Jahre 1992 (nachfolgend das "EFCBC-Gesetz") in Ägypten gegründet, um die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und einen rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Bauvorhaben für Bauunternehmer und -firmen in Ägypten zu schaffen. Das EFCBC-Gesetz bietet eine umfassende Definition von "Bauvorhaben". Darunter fallen alle Arbeiten, die in den Bereichen Bauwesen, Errichtung von Gebäuden, öffentliche Einrichtungen, Landgewinnung, Baggerarbeiten, Installation, Seebau und allen anderen Bereichen mit ähnlichem Charakter (auf Englisch "Construction Works") durchgeführt werden.

2. Bauvorhaben in Ägypten werden nach dem EFCBC-Gesetz in fünf verschiedene Fachgebiete, sog. "specializations" eingeteilt. So gibt es zum Beispiel eine Spezialisierung für Gebäudearbeiten (Spezialisierung A), eine weitere für elektromechanische, elektronische und Kommunikationsnetzwerke (Spezialisierung E), usw. Unter jeder Spezialisierung wird ein Auftragnehmer ("contractor") unter eine bestimmte Kategorie ("grade") eingestuft, wobei die niedrigste Kategorie die Nummer sieben (7) bzw. sechs (6), je nach Lage des Falles, und die höchste Stufe die Nummer eins (1) ist. Die jeweilige Kategorie, in der der Auftragnehmer registriert ist, bestimmt den Wert der jeweiligen Bauaufträge, die von diesem Auftragnehmer ausgeführt werden dürfen. Dies gilt für die Vertragsnehmer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (d.h. auch ausländische Vertragsnehmer werden über ihre ägyptischen Niederlassungen bewertet). So muss der „EPC-Contractor“ einer bestimmten Spezialisierung und Kategorie zugeordnet werden, die ihn für entsprechende Bauarbeiten in Ägypten qualifiziert.

3. Auftragnehmer werden in Ägypten typischerweise nach mehreren Faktoren eingestuft, darunter zum Beispiel: Höhe des eingezahlten Stammkapitals, Anzahl der Ingenieure im Unternehmen, mehrjährige Erfahrung im Unternehmen, Wert der Bauausrüstung, bisherige Erfahrungen und Projekte des Auftragnehmers in den vergangenen fünf (5) Jahren.

4. Jede Person, die an Bauarbeiten, der Errichtung von Gebäuden, öffentlichen Arbeiten, Landgewinnung, Installationen, Seebau und allen anderen Arbeiten gleicher Art in Ägypten beteiligt ist, sei es eine natürliche oder eine juristische Person, unabhängig von der Rechtsordnung, der sie unterliegt (also auch ausländische Bauunternehmen), muss die Mitgliedschaft beim Verband beantragen (Artikel 8 der Durchführungsverordnung des Gesetzes Nr. 104 von 1992 (nachfolgend die „Durchführungsverordnung“).

5. In Ägypten ist es unzulässig, bei Bauaufträgen mit einem Auftragswert von mehr als EGP 50.000 pro Auftrag, Bauunternehmer oder -firmen zu beauftragen oder Handlungen im Rahmen einer Bauvertragstätigkeit durchführen zu lassen, die nicht beim Verband registriert sind (Artikel 7 des Gesetzes Nr. 104 aus 1992 (nachfolgend das „EFCBC-Gesetz“).

Unbeschadet einer schwerwiegenderen Strafe nach dem ägyptischen Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz werden auf der Grundlage des EFBC-Gesetzes bestimmte Handlungen mit einer Geldstrafe von mindestens EGP 1.000 (etwa EUR 55) und höchstens EGP 10.000 (etwa EUR 550) bedroht:

a- Abschluss eines Bauvertrages – oder die Absicht hierzu – über den Wert von EGP 50.000, um Bauarbeiten durchzuführen, ohne zum Zeitpunkt der Auftragserteilung beim Verband registriert zu sein bzw. nach erfolgtem Ausschluss aus dem Verband.

b. Beauftragung oder Anweisung eines Dritten, der nicht Mitglied des Verbands ist, mit der Durchführung von Bauarbeiten, die gegen das Gesetz verstoßen (Art. 46 des EFCBC-Gesetzes).

6. In jedem Fall entscheidet ein Gericht in Ägypten über die Aufhebung eines Vertrages, der aufgrund einer dieser gesetzeswidrigen Handlungen abgeschlossen wurde (Art. 46 des EFCBC-Gesetzes).

Das Verbandsmitglied, das gegen das EFCBC-Gesetz verstößt, wird zunächst auf Antrag des zuständigen Ministers, der Generalversammlung des Verbandes, des Vorstandes oder des Vorsitzenden des Vorstandes an das zuständige Disziplinarorgan des Verbandes verwiesen (Artikel 59 der Durchführungsbestimmungen).

7. Des Weiteren dürfen Bauverträge in Ägypten oder Teile davon durch Bauunternehmer oder -firmen nicht an Dritte abgetreten werden, sofern dieser nicht ebenfalls Verbandsmitglied in derselben bzw. in einer darunterliegenden Kategorie wie der Generalunternehmer ist, falls bzgl. dieses Teils des Bauvertrags auf eine Qualifizierung in derselben (hohen) Kategorie zugunsten eines Dritten (Subunternehmers) vertraglich verzichtet wird (Art. 6 der Durchführungsbestimmungen).

Zusammenfassung: Als ein Teil des ägyptischen ordre public bezweckt der ägyptische Gesetzgeber damit, dass in- oder ausländische Bauunternehmer und -firmen keine Bauarbeiten ohne vorherige Registrierung beim Verband durchführen dürfen. Damit soll gewährleistet werden, dass Bauprojekte nur von für das jeweilige Projekt qualifizierten Bauunternehmern durchgeführt werden.

Außerdem hat der Gesetzgeber in Ägypten die Bauvorhaben in verschiedene Kategorien eingeteilt und registrierten Bauunternehmern verboten, Bauarbeiten durchzuführen, deren Auftragswert über die für ihre Kategorie festgelegte Höhe hinausgeht.

Siehe auch: „Ägypten erleichtert Bauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien“.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: März 2023