Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belgien
CBBL Rechtsanwalt in Belgien, Oliver Weinand, Kanzlei Cairn Legal
Oliver Weinand
Rechtsanwalt
Cairn Legal
Brüssel


Beendigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Belgien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt Oliver Weinand, o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72, www.cairnlegal.be


Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen über die Beendigung von Arbeitsverträgen nach belgischem Arbeitsrecht, von der ordentlichen Kündigung, über die fristloste Kündigung bis hin zu den Regelungen im Falle der Zahlung von Entschädigungszahlungen.

  1. Allgemeines zur Beendigung eines Arbeitsvertrages in Belgien
  2. Begründung der Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Belgien
  3. Einhaltung einer Kündigungsfrist bei der Kündigung eines Arbeitnehmers in Belgien
  4. Außerordentliche fristlose Kündigung aus schwerwiegendem Grund
  5. Zahlung einer Entschädigung bei Kündigung eines Arbeitnehmers in Belgien

1. Allgemeines zur Beendigung eines Arbeitsvertrages in Belgien

Befristete belgische Arbeitsverträge enden grundsätzlich durch Ablauf der Vertragslaufzeit („Zeitbefristung“) oder durch Beendigung der vereinbarten Arbeit („Zweckbefristung“).

Unbefristete belgische Arbeitsverträge können auf Initiative einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.

Befristete und unbefristete Arbeitsverträge in Belgien können bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes fristlos gekündigt werden.

Wird

  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes oder wird
  • ein befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf seiner Laufzeit bzw. vor Beendigung der vereinbarten Arbeit jeweils ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes gekündigt,
    muss die kündigende Partei der anderen Partei eine Entschädigung zahlen. (siehe: Kündigung eines belgischen Arbeitsvertrages mittels Zahlung einer Entschädigung)

Arbeitsverträge enden darüber hinaus durch den Tod des Arbeitnehmers und durch höhere Gewalt.

2. Begründung der Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Belgien

a. Allgemeine Begründungspflicht

In Belgien war es lange Zeit i.d.R. nicht erforderlich, die Kündigung eines Arbeitsvertrages zu rechtfertigen bzw. zu begründen. Die kündigende Partei wählte die Modalität der Kündigung (ordentlich mit Frist, fristlos mit Entschädigung oder fristlos aus schwerwiegendem Grund) und der Vertrag wurde entsprechend beendet. Lediglich bei einer fristlosen Kündigung aus schwerwiegendem Grund der Kündigungsgrund belegt werden.

Seit Inkrafttreten des belgischen Tarifvertrag N° 109 vom 12. Februar 2014 kann der Arbeitnehmer beantragen, dass ihm die konkreten Gründe, die zu seiner Kündigung geführt haben, mitgeteilt werden. Dieser Antrag des Arbeitnehmers muss schriftlich und innerhalb einer gewissen Frist formuliert werden. Falls der Arbeitgeber dem Antrag des Arbeitnehmers nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommt, wird er mit einer „pauschalen Zivilbuße“ von zwei Wochengehältern abgestraft.

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer, dessen unbefristeter Arbeitsvertrag durch eine sogenannte „eindeutig unvernünftige Kündigung“ gekündigt wurde, Anspruch auf eine Entschädigung. Diese wird seitens des Gerichts festgelegt und beträgt in der Praxis zwischen 3 und 17 Wochengehältern. Falls der Arbeitgeber nicht innerhalb von 2 Monaten auf einen Antrag des Arbeitnehmers hin die konkreten Kündigungsgründe mitteilt, trägt er die alleinige Beweispflicht für die Begründetheit der Kündigung, also für ihre Rechtmäßigkeit – quasi als prozessuale Sanktion gegen den Arbeitgeber.

Laut belgischem Tarifvertrag N° 109 ist eine Kündigung „eindeutig unvernünftig“, wenn:

  • die Kündigung auf Fakten gestützt wird, die a) nicht mit den Fähigkeiten oder dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen oder b) die nicht durch die Bedürfnisse des Unternehmens gerechtfertigt sind und
  • die durch einen „normalen und vernünftigen“ Arbeitgeber nicht ausgesprochen worden wäre.

Darüber hinaus existieren einige besondere Sachverhalte, bei denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kündigung zu erläutern.

Hier drei Beispiele:

Mutterschutz in Belgien

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin weiß, darf er den Arbeitsvertrag nur noch aus Gründen beenden, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Dieser Schutz dauert an bis einen Monat nach Ende des postnatalen Mutterschutzes. Die Beweislast für das Bestehen eines Kündigungsgrundes liegt in dieser Zeit beim Arbeitgeber. Tritt der Arbeitgeber in dieser Zeit den Beweis für das Vorliegen eines rechtmäßigen Kündigungsgrundes nicht an bzw. kann er den Beweis nicht erbringen, muss er der betroffenen Arbeitnehmerin eine zusätzliche Entschädigung zahlen, und zwar in Höhe von sechs Brutto-Monatslöhnen .

Zeitkredit in Belgien

Aufgrund des belgischen Tarifvertrags Nr. 77 bis vom 19. Dezember 2001 können ältere belgische Arbeitnehmer einen Zeitkredit beantragen, um ihre Arbeitszeit um einen Tag pro Woche bzw. zweimal einen halben Tag pro Woche zu reduzieren. Sobald der Arbeitnehmer diesen Antrag gestellt hat, darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nur (I.) aus schwerwiegendem Grund aussprechen oder (II.) aus Gründen aussprechen, die mit dem Zeitkredit-Antrag und der ganzen oder teilweisen Kündigung des Arbeitsvertrags nichts zu tun haben. Die Beweislast trifft den Arbeitgeber. Tritt er den Beweis nicht an oder kann er ihn nicht erbringen, schuldet er eine pauschale Entschädigung in Höhe von sechs Monatsgehältern.

Geschützte Arbeitnehmer in Belgien

Geschütze Arbeitnehmer in Belgien sind beispielsweise Mitglieder von Betriebsräten und Gewerkschaftsvertreter. Dieser Personenkreis wird verstärkt vor einer Kündigung geschützt, sodass der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen muss, falls er die Kündigung nicht stichfest begründen kann.

3. Einhaltung einer Kündigungsfrist bei der Kündigung eines Arbeitnehmers in Belgien

a. Grundsätzliches

Ein unbefristeter belgischer Arbeitsvertrag kann unter Einhaltung der hiernach erläuterten Fristen gekündigt werden. Werden die Fristen nicht (ausreichend) eingehalten, muss eine entsprechende Entschädigung gezahlt werden. Vereinbarungen bezüglich der Kündigungsfristen dürfen frühestens zum Kündigungszeitpunkt getroffen werden.

Will der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in Belgien ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, so muss er dem Arbeitnehmer die Kündigung zustellen, und zwar entweder

- durch Einschreiben, das am dritten Werktag nach der Absendung wirksam wird oder
- durch Gerichtsvollzieherurkunde, die bei Überreichung an den Arbeitnehmer sofort wirksam wird.

Bei einem Verstoß gegen diese Formvorschriften ist die Kündigung nichtig. Diese Nichtigkeit ist absolut und kann vom Arbeitnehmer nicht gedeckt werden.

Kündigt der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag in Belgien ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, kann die Mitteilung der Kündigungserklärung auch durch Aushändigung eines entsprechenden Schriftstücks an den Arbeitgeber erfolgen. Die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Duplikat dieses Kündigungsschreibens gilt nur als Empfangsbestätigung und nicht als Einverständnis mit Kündigung. Die vom Arbeitnehmer erklärte ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist kann auch per Einschreiben oder per Gerichtsvollzieherurkunde zugestellt werden.

In beiden Fällen muss das Kündigungsschreiben zwingend den Beginn und die Dauer der Kündigungsfrist angeben. Sind diese Angaben im Kündigungsschreiben nicht enthalten, ist dieses nichtig, die Kündigung bleibt jedoch bestehen. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitsvertrag dennoch sofort beendet wird und die kündigende Partei eine Kündigungsentschädigung zahlen muss.

Die Kündigungsfrist beginnt an dem Montag der Woche, die auf die Woche folgt, in der die Kündigung zugestellt wurde.

Seit dem 1. Januar 2014 gelten für Angestellte und Arbeiter die gleichen Kündigungsfristen.

Nachfolgend werden die allgemeinen Kündigungsregeln dargestellt.

Für Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind, gelten die alten Regeln. Dies sollte im Bedarfsfall geprüft werden.

b. Welche Kündigungsfristen gelten für belgische Arbeitsverträge?

In Belgien werden die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte ausschließlich aufgrund der Betriebszugehörigkeit im Zeitpunkt der Kündigung berechnet. Als Betriebszugehörigkeit bezeichnet man die Periode, während der der Arbeitnehmer ohne Unterbrechung für das gleiche Unternehmen tätig war.

Wird die Kündigung seitens des Arbeitnehmers ausgesprochen, sind die Kündigungsfristen etwa um die Hälfte kürzer und begrenzt auf eine maximale Kündigungsfrist von 13 Wochen. Kündigt der Arbeitgeber, sind die Fristen länger und auch nicht auf eine maximale Kündigungsfrist beschränkt.

Für Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2014 begonnen haben, besteht eine Übergangsregelung. Dies sollte im Bedarfsfall näher geprüft werden.

c. Muss die Kündigung eines Arbeitsvertrages in Belgien begründet werden?

Seit dem Inkrafttreten des belgischen Tarifvertrags N° 109 vom 12. Februar 2014 ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die ausgesprochene Kündigung zu begründen. Der Arbeitnehmer kann allerdings verlangen, dass ihm die Gründe, die zu seiner Kündigung geführt haben, schriftlich mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber muss diese dann dem Arbeitnehmer entsprechend mitteilen. Falls der Arbeitgeber dies nicht tut, droht ihm die Zahlung einer „pauschalen Zivilbuße“ in Höhe von zwei Wochengehältern.

„Eine eindeutig unvernünftige Kündigung“

Laut belgischem Tarifvertrag N° 109 ist eine Kündigung „eindeutig unvernünftig“, wenn

  • die Kündigung auf Fakten fußt die weder (i) mit den Fähigkeiten oder dem Verhalten des Arbeitnehmers in Verbindung stehen oder (ii) die nicht durch die Bedürfnisse des Unternehmens gerechtfertigt sind, und
  • durch einen „normalen und vernünftigen“ Arbeitgeber nicht ausgesprochen worden wäre.

Falls das Arbeitsgericht in Belgien eine solche „eindeutig unvernünftige Kündigung“ feststellt, kann es den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3 bis 17 Wochengehältern verurteilen.

d. Welche Regeln gelten bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages in Belgien in besonderen Situationen?

  • Weitererfüllen des Arbeitsvertrages durch Arbeiten während der Kündigungsfrist Während der Kündigungsfrist bleibt der Arbeitsvertrag rechtlich in Kraft. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer beschäftigen und den Lohn weiterbezahlen. Der Arbeitnehmer muss seinerseits weiter vertragskonform leisten, d.h. er muss seine Arbeitskraft vertragsgemäß weiter zur Verfügung stellen. Der Lauf der Kündigungsfrist wird durch die Krankheit des Arbeitnehmers unterbrochen und die Kündigungsfrist entsprechend der Dauer der Krankheit verlängert. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bestehen Sonderregelungen.Es ist wichtig zu wissen, dass auch nach einer ausgesprochenen ordentlichen Kündigung ein während der Kündigungsfrist durch eine Partei begangener schwerwiegender Fehler zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages durch die andere Partei berechtigt (siehe Artikel fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in Belgien aus schwerwiegendem Grund).
  • Gegenkündigung durch den Arbeitnehmer Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wurde (ordentliche Kündigung), kann im Anschluss an die ausgesprochene arbeitgeberseitige Kündigung seinerseits den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer verkürzten Kündigungsfrist kündigen (sog. Gegenkündigung, „contre-préavis“/„tegenopzegging”), zum Beispiel wenn er eine andere Beschäftigung gefunden hat. Die Dauer der verkürzten Gegenkündigungsfrist beträgt zwischen einer Woche und vier Wochen. Der Arbeitgeber hat hingegen nicht die Möglichkeit, eine Gegenkündigung auszusprechen.
  • Fernbleiben von der Arbeit zwecks suche nach Beschäftigung (Freistellung zur Arbeitssuche)Während der Kündigungsfrist ist der Arbeitnehmer berechtigt, unter Weiterbezug seines Lohnes, der Arbeit fernzubleiben, um eine neue Beschäftigung zu suchen. Diesen Anspruch auf bezahlte Stellensuche während der Kündigungsfrist haben in Belgien auch Teilzeit-Arbeitnehmer, jedoch lediglich im Verhältnis zur Dauer ihrer Arbeitszeit.Die Abwesenheit zur Stellensuche ist wie folgt geregelt:
    • Während der letzten 26 Wochen der Kündigungsfrist:
      Abwesenheit ein oder zweimal pro Woche mit einer maximalen Gesamtdauer von einem Arbeitstag pro Woche.
    • Zeitlich vor der o.g. Periode:
      Abwesenheit ein oder zweimal pro Woche mit einer maximalen Gesamtdauer von höchstens einem halben Tag pro Woche.
  • Arbeitnehmer, deren Kündigungsfrist mindestens 30 Wochen beträgt, haben Anspruch auf Wiederbeschäftigungsmaßnahmen (Outplacement).

Über diese allgemeine Regelung hinaus bestehen auch Sonderregelungen, zum Beispiel für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens 45 Jahre alt sind.

  • Kündigung älterer Arbeitnehmer Bei der Kündigung eines älteren Arbeitnehmers in Belgien gelten besondere Kündigungsfristen:
    • Kündigt der Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem 1. Tag des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer seinen 65. Geburtstag begangen hat, wird die Kündigungsfrist gemäß der weiter oben dargestellten allgemeinen Regeln errechnet, mit einer maximalen Kündigungsfrist von 26 Wochen. Mit anderen Worten:
    • Kündigt der Arbeitnehmer, greifen die allgemeinen (weiter oben dargestellten) Regeln.

4. Außerordentliche fristlose Kündigung aus schwerwiegendem Grund

Sowohl unbefristete als auch befristete belgische Arbeitsverträge können bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Die kündigende Partei kann von der anderen Partei, deren Verhalten die Ursache für die sofortige Beendigung des Arbeitsvertrages war, auch Schadensersatz fordern, wenn sie den ihr entstandenen Schaden nachweist.

Als schwerwiegender Grund für eine fristlose Kündigung in Belgien wird jedwedes Verhalten einer Partei angesehen, das jegliche berufliche Zusammenarbeit zwischen den Parteien sofort und definitiv unmöglich macht. Ob die Schwere des Verstoßes bzw. Fehlverhaltens eine solche außerordentliche Kündigung rechtfertigte, liegt im Ermessen des Gerichts. Diejenige Partei, die das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes vorträgt, muss dies auch nachweisen (Beweislast). Sie muss auch beweisen können, dass sie die zwingenden Fristen (siehe unten)) eingehalten hat.

Bei einer fristlosen Kündigung in Belgien dürfen die schwerwiegenden Gründe im Zeitpunkt der Aussprache der Kündigung nicht länger als drei Werktage bekannt sein. Ansonsten darf die Kündigung eines unbefristeten belgischen Arbeitsvertrages nicht mehr ohne Kündigungsfrist bzw. die Kündigung eines befristeten belgischen Arbeitsvertrages nicht mehr vor Ablauf der Laufzeit oder vor Beendigung der Arbeit erfolgen.

Außerdem muss die kündigende Partei die Kündigung innerhalb von weiteren drei Werktagen nach der Kündigung wegen schwerwiegendem Grund durch Notifizierung des/der schwerwiegenden Grundes/schwerwiegender Gründe rechtfertigen. Konkret bedeutet dies, dass die kündigende Partei über drei Werktage ab dem Zeitpunkt verfügt, da sie vom schwerwiegenden Grund (Kündigungsgrund) Kenntnis erlangt hat, um die Kündigung auszusprechen, und über weitere drei Werktage ab diesem Zeitpunkt, um den schwerwiegenden Grund mitzuteilen.

Der schwerwiegende Grund muss durch Einschreiben oder Gerichtsvollzieherurkunde zugestellt werden, ansonsten ist die Mitteilung nichtig. Satt der Zustellung kann das entsprechende Schriftstück der anderen Partei auch persönlich übergeben werden: In diesem Fall gilt die Gegenzeichnung des Duplikats des Schriftstücks durch den Empfänger nur als Empfangsbestätigung.

5. Zahlung einer Entschädigung bei Kündigung eines Arbeitnehmers in Belgien

a. Ist in Belgien die Kündigung eines Arbeitnehmers ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich?

Belgische Arbeitsverträge können auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und – prinzipiell – auch ohne Angabe von Gründen beendet werden, vorausgesetzt, die kündigende Partei zahlt der anderen Partei im Zuge der Kündigung eine Entschädigung. Eine Entschädigung ist auch geschuldet, wenn die Kündigungsfrist nicht in vollem (vorgeschriebenen) Umfang eingehalten wird.

Diese Kündigung mit Zahlung einer Entschädigung unterliegt keinen Formerfordernissen. Insbesondere muss die Kündigung nicht in Schriftform mitgeteilt werden.

Seit dem Inkrafttreten des belgischen Kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 109 am 1. April 2014 hat jeder Arbeitnehmer im Privatsektor jedoch das Recht, die konkreten Gründe seiner Kündigung zu erfragen.

b. Was sind die Folgen der fristlosen Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages in Belgien?

Bei der fristlosen Kündigung eines befristeten belgischen Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes muss die kündigende Partei der anderen Partei eine Entschädigung zahlen.

Bei der Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages müssen grundsätzlich zwei Zeiträume unterschieden werden:

  • Die erste Vertragsperiode entspricht der ersten Hälfte des Arbeitsvertrages, maximal sechs Monate.Während dieser ersten Periode kann jede Partei den Vertrag einseitig, vorzeitig und ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit Zahlung einer Entschädigung vorzeitig kündigen. Diese Entschädigung entspricht entweder dem Wert der Kündigungsfrist bzw. dem verbleibenden Teil der noch zu leistenden Kündigungsfrist.
  • Die zweite Vertragsperiode entspricht der zweiten Hälfte des Arbeitsvertrages, die bis zu dem von den Parteien ursprünglich vorgesehenen Ende noch zu erfüllen ist.Während dieser zweiten Vertragsperiode kann der Vertrag nicht mehr vorzeitig und ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes gekündigt werden. Diejenige Partei, die den Vertrag in dieser Phase dennoch kündigt, muss der anderen Partei eine Entschädigung zahlen, die der Entlohnung entspricht, die bis zum vereinbarten Vertragsablauf noch zu zahlen gewesen wäre. Die Entschädigung ist hierbei auf den doppelten Wert der Kündigungsentschädigung begrenzt, welche geschuldet gewesen wäre, wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag gehandelt hätte.

Bei Arbeitsverträgen, die vor dem 1. Januar 2014 abgeschlossen wurden, kommen Sonderregelungen zur Anwendung, die es im Bedarfsfall zu prüfen gilt.

c. Welche Entschädigung ist zu zahlen bei einer fristlosen Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags in Belgien, falls der schwerwiegende Grund nicht nachgewiesen werden kann?

Bei der fristlosen Kündigung eines unbefristeten belgischen Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes muss die kündigende Partei der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe der laufenden Entlohnung zahlen, die entweder dem Wert der ganzen oder der restlichen Dauer der Kündigungsfrist entspricht. Diese Kündigungsentschädigung umfasst alle aufgrund des Vertrags verlorenen Vorteile.

Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten oder in außergewöhnlich ungünstigen wirtschaftlichen Umständen befinden, können die dem gekündigten Arbeitnehmer geschuldete Entschädigung auch in Monatsraten zahlen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt Oliver Weinand, berät Sie gerne: o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72


Stand der Bearbeitung: Januar 2025