Regelung zur Außerordentlichen Regulierung von Schulden

Am 1. November 2013 ist in Portugal das „Regime Especial de Regularização Tributária“ (Regelung zur Außerordentlichen Regulierung von Schulden) in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz ...

Am 1. November 2013 ist in Portugal das „Regime Especial de Regularização Tributária“ (Regelung zur Außerordentlichen Regulierung von Schulden) in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz bietet den Steuerzahlern die Möglichkeit, Schulden beim Finanzamt oder der Sozialversicherung in Portugal zu begleichen und stellt eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung dar. 

Wer bis zum bis zum 20. Dezember 2013 seine Schulden beim Finanzamt oder der Sozialversicherung ganz oder teilweise zahlt, profitiert dem Gesetz nach von reduzierten Bußgeldern und es wird auf Verzugszinsen und Ausgleichzinsen verzichtet (bei einer teilweisen Zahlung werden die jeweiligen Zinsen nur reduziert) und es wird von den Kosten für das Vollstreckungsverfahren abgesehen. Diese Regelung soll das finanzielle Gleichgewicht der Schuldner (Privatpersonen und Unternehmen) ermöglichen, was die Insolvenz bei Unternehmen vermeiden soll und die Gewährleistung und Erhaltung von Arbeitsplätzen fördern soll.

Dieses außerordentliche Regelung ist möglich in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben, die eine Zahlungsfrist bis zum 31. August 2013 hatten. 

Vor der voraussichtlichen Verschärfung der strafrechtlichen Maßnahmen ab Januar 2014 und mit den zunehmenden Maßnahmen zum Informationsaustausch zwischen Ländern zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bietet dies eine Alternative, um „schuldenfrei“ ins Neue Jahr zu starten. 

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