Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok


Arbeitsrecht in Thailand


Was sind die Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht in Thailand?
Ein Überblick für ausländische Arbeitgeber.


Das thailändische Arbeitsrecht ist im Labour Protection Act B.E. 1541 geregelt, welcher die wesentliche Rechtsgrundlage darstellt und regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst und modernisiert wird. Weitere Gesetze wie der Act on Establishing the Labour Court and Labour Court Procedure B.E. 2522, Provident Fund Act B.E. 2530, Social Security Act B.E. 2533, Workmen’s Compensation Act B.E. 2537, Civil and Commercial Code und das Gesetz für das Arbeitsverfahren, der Labour Relations Act B.E. 2518, sind ergänzend zu beachten.


Lesen Sie hier Ausführungen zu Arbeitsverträgen und deren Beendigung in Thailand:

Weiter gibt es neben den individualarbeitsrechtlichen Regelungen auch solche des thailändischen Kollektivarbeitsrechts, welches im Labour Relations Act festgelegt ist.

Für ausländische Arbeiter gibt es zusätzlich den Working of Alien Act B.E. 2551.

Sie wünschen als ausländischer Investor Beratung zum Arbeitsrecht in Thailand? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498


Stand der Bearbeitung: Februar 2024