Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok


Sonderwirtschaftszone Eastern Economic Corridor (EEC) in Thailand

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com

sowie den thailändischen Anwältinnen Frau Sutthida Norasarn und Frau Piriya Kimsawat


In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die Sonderwirtschaftszone Eastern Economic Corridor (EEC) (Östlicher Wirtschaftskorridor) in Thailand und die in dieser Zone bestehenden rechtlichen Vorteile für ausländische Investoren.

Wirtschaftszonen, gemeinhin als Sonderwirtschaftszonen (SWZ) bezeichnet, sind speziell ausgewiesene Gebiete, die günstige Investitions-Bedingungen für Unternehmen bieten, um wirtschaftliche Aktivitäten zu stimulieren und den internationalen Handel zu fördern. Diese Zonen sind mit einer besonderen Infrastruktur, speziellen Steueranreizen und besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestattet, die sie vom Rest des Landes unterscheiden und sie zu attraktiven Zielen für in- und ausländische Investoren machen.

Eine der bemerkenswert erfolgreichen Wirtschaftszonen in Thailand ist der sog. Eastern Economic Corridor (EEC), der drei Provinzen umfasst, nämlich Chonburi, Rayong und Chachoengsao. Der EEC ist ein Vorzeigeprojekt Thailands, das darauf abzielt, die Region in eine führende Wirtschaftszone in Asien zu verwandeln. Mit dem Schwerpunkt auf Branchen wie Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie und Robotik hat der Eastern Economic Corridor bereits beträchtliche Investitionen angezogen und wesentlich zum Wirtschaftswachstum Thailands beigetragen.

Ausländische Investoren können, abhängig von ihren geschäftlichen Hauptaktivitäten, besondere Rechte und Vorteile in diesen thailändischen Sonderwirtschaftszonen in Anspruch nehmen. Beispiele für diese Privilegien sind:

  1. Befreiung von der Körperschaftsteuer in Thailand für mindestens 3 Jahre bis zu 13 Jahren;
  2. Ermäßigung der Körperschaftsteuer für weitere 3-5 Jahre;
  3. Ermäßigung der Einkommensteuer für ausländische Arbeitnehmer in den thailändischen Fördergebieten und für ausländische Führungskräfte, die an ihrem Hauptsitz oder in internationalen Handelsgesellschaften in der EWG arbeiten;
  4. Befreiung von Einfuhrzöllen auf Maschinen und Rohstoffe für Produktion und F&E in Thailand;
  5. Zusätzliche Steuerabzüge für bestimmte Ausgaben wie F&E für Technologie und Innovation, Modernisierung von Produktionslinien;
  6. Befreiung vom thailändischen Gesetz über die Devisenkontrolle (die Unternehmen können in den Fördergebieten in Thailand Fremdwährungen verwenden).
  7. Land- und Immobilieneigentum der ausländischen Unternehmen für ihre Geschäftstätigkeit und zu Wohnzwecken.

Die Geschäftsmöglichkeiten für den Eastern Economic Corridor wurden in 12 Abschnitte unterteilt:

  • Automobile der nächsten Generation;
  • Intelligente Elektronik;
  • Fortschrittliche Landwirtschaft und Biotechnologie;
  • Lebensmittel der Zukunft;
  • Hochwertiger und medizinischer Tourismus;
  • Automatisierung und Robotik;
  • Luftfahrt und Logistik;
  • Medizinische und umfassende Gesundheitsfürsorge;
  • Biokraftstoffe und Biochemie;
  • Digitaltechnik;
  • Verteidigung und Bildung sowie
  • Entwicklung der Humanressourcen.

Sie haben Fragen zu den Möglichkeiten der Investition und Geschäftstätigkeit in der Sonderwirtschaftszone EEC in Thailand? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498


Stand der Bearbeitung: Januar 2024