Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok


Streitbeilegung in Thailand

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com


Grundlegende Informationen zu den Möglichkeiten der Streitbeilegung in Thailand mit wichtigen Hinweisen für ausländische Unternehmen, die in eine Streitigkeit mit Bezug zu Thailand involviert sind.

1. Welche Möglichkeiten der Streitbeilegung gibt es in Thailand?

Thailand bietet eine Vielzahl von Streitbeilegungsmöglichkeiten, unabhängig der Staatsangehörigkeit oder der Rechtsform einer Person. Die zwei Hauptarten der Streitbeilegung sind die staatliche Gerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

2. Wie gestaltet sich die staatliche Gerichtsbarkeit in Thailand?

Die Gerichtsbarkeit in Thailand ähnelt dem deutschen System. Sie besteht aus verschiedenen Gerichtsinstanzen, darunter das Verfassungsgericht (Constitutional Court), das Strafgericht (Criminal Court) und das Zivilgericht (Civil Court). Der Rechtsweg beim Zivilgericht ist in drei Instanzen aufgeteilt.

In der ersten Instanz gibt es die Courts of First Instance (CFIs), die aus General Courts, Juvenile und Family Court und Specialized Courts bestehen. Die General Courts sind weiter unterteilt in Provinzgerichte (Jang-Wad) und Bezirksgerichte (Kwaeng), die je nach Streitwert zuständig sind. Das Provinzgericht entspricht dem deutschen Landgericht und ist ab einem Streitwert von THB 300.000 zuständig. Das Bezirksgericht ist vergleichbar mit dem deutschen Amtsgericht und zuständig für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu THB 300.000. Es gibt auch Spezialgerichte in Bangkok, die sich mit Insolvenz-, Steuer- und internationalen Handelssachen befassen. Das Gericht zum Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property and International Trade Court) sowie das Korruptionsgericht (Corruption Court) sind ebenfalls relevant. In einigen Provinzen gibt es auch eigene Arbeitsgerichte. Seit 2015 existiert zudem ein eigenes Gerichtssystem ausschließlich für Touristen.

Die zweite Instanz ist der Court of Appeal, das Rechtsmittelgericht der CFIs. Es ist vergleichbar mit dem deutschen Oberlandsgericht (OLG).

Die dritte Instanz ist der Supreme Court (Saan Dika), das höchste Gericht in Thailand. Er ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Court of Appeal und entspricht dem deutschen Bundesgerichtshof.

Es besteht kein Anwaltszwang, aber es wird dringend empfohlen, sich bei komplexen Angelegenheiten von einem Anwalt vertreten zu lassen.

Vorteil der staatlichen Gerichtsbarkeit ist, dass die gerichtliche Entscheidung durch verschiedene Instanzen überprüft werden kann. Demgegenüber sind die Nachteile, dass sich die Verfahren gelegentlich in die Länge ziehen können. Wichtig ist, dass es in Thailand keine internationale Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile gibt (keine Ratifizierung der Den Haager Konvention). Ausländische Entscheidungen sind zudem nur bedingt als Beweismittel vor thailändischen Gerichten zugelassen.

3. Was muss bei der Schiedsgerichtsbarkeit in Thailand beachtet werden?

Die Schiedsgerichte in Thailand sind private Institutionen, die außerhalb der regulären staatlichen Gerichtsbarkeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten tätig sind. Der rechtliche Rahmen dafür basiert hauptsächlich auf dem Arbitration Act B.E. 2545, der weitgehend auf den UNCITRAL Arbitration Rules aufbaut. Ein Schiedsgericht wird nur auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder -klausel von den Parteien gewählt.

In Thailand gibt es im Wesentlichen drei nationale Schiedsgerichtsinstitutionen als Alternative zu anderen internationalen Schiedsgerichtszentren. Die bekanntesten institutionalisierten Schiedsgerichte sind das Thai Arbitration Institute (TAI), das Thai Commercial Arbitration Institute und das Thailand Arbitration Center (THAC).

Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet insbesondere in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug folgende Vorteile:

  1. Effizienz: Schiedsverfahren können oft schneller abgeschlossen werden als gerichtliche Verfahren, insbesondere, da es keinen Instanzenzug gibt.
  2. Flexibilität: Die Parteien haben das Wahlrecht bezüglich der Verfahrensvoraussetzungen und des anzuwendenden Rechts, der Auswahl der Schiedsrichter und der Sprache des Verfahrens. Dies ermöglicht es, Dolmetscherkosten zu vermeiden und das Verfahren den jeweiligen individuellen Bedürfnissen anzupassen.
  3. Hohe Fachkompetenz des Schiedsgerichts: Die Möglichkeit, erfahrene Ex-perten als Schiedsrichter auszuwählen, gewährleistet eine fundierte Entscheidungsfindung in spezifischen Bereichen.
  4. Vertraulichkeit: Schiedsverfahren finden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, was den wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ermöglicht.
  5. Internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen: Thailand ist dem New Yorker Übereinkommen bereits 1959 als eines der ersten Länder im ASEAN-Raum beigetreten, wodurch Schiedssprüche international anerkannt und durchgesetzt werden.

Nachteile können die teils hohen Kosten der Schiedsverfahren sein.

Sie haben weitere Fragen zu den Möglichkeiten der Streitbeilegung in Thailand? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498


Stand der Bearbeitung: Juli 2023