Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok


E-Commerce durch ausländische Unternehmen in Thailand

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com

sowie den thailändischen Anwältinnen Frau Sutthida Norasarn und Frau Piriya Kimsawat

Welche Möglichkeiten bestehen für ausländische Unternehmen, um E-Commerce-Geschäfts in Thailand zu betreiben?


In den letzten Jahren hat der elektronische Handel auch in Thailand große Aufmerksamkeit erregt und viele Unternehmen haben neue Geschäftsmöglichkeiten in diesem Sektor erkundet. Obwohl das thailändische Gesetz über ausländische Unternehmen es ausländischen Firmen im Allgemeinen verbietet, E-Commerce-Geschäfte in Thailand zu betreiben, gibt es für ausländische Investoren legale Wege, sich im E-Commerce zu engagieren.

Ausländische Investoren haben in der Regel zwei Möglichkeiten, ein E-Commerce-Unternehmen in Thailand zu gründen:

1. Beantragung einer Foreign Business License (FBL) beim thailändischen Department of Business Development (DBD)

Die Beantragung einer FBI ist im Bereich des E-Commerce der üblichere Weg für ausländische Investoren, um eine Geschäftserlaubnis zu erlangen. Um eine FBL zu erhalten, muss ein Unternehmen die folgenden Hauptanforderungen erfüllen:

  • Eine Mindestkapitalisierung von THB 3 Mio. muss pro beantragtem Unternehmen vorhanden sein.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das Verhältnis zwischen Krediten und Kapital für den Geschäftsbetrieb das Verhältnis von 7:1 nicht überschreitet.
  • Mindestens ein bevollmächtigter Geschäftsführer mit einer Wohnanschrift in Thailand muss vorhanden sein.

Es ist jedoch zu beachten, dass das DBD auch den potenziellen Wettbewerb mit bestehenden thailändischen Unternehmen und das technologische Know-how des Antragstellers von Fall zu Fall beurteilt und dabei hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des FBL-Antrags einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum besitzt.

2. Beantragung eines Foreign Business Certificate (FBC) beim thailändischen Board of Investment (BOI)

Als Alternative zur FBL können Unternehmen ein FBC über das BOI beantragen. Diese Option bietet verschiedene Bedingungen und Anreize, um ausländische Investitionen in Thailands E-Commerce-Sektor zu realisieren.

Die wichtigsten Bedingungen für diese Option sind folgende:

(i) Das Mindestinvestitionskapital jedes Projekts darf nicht weniger als THB 1.500.000 pro Jahr betragen, berechnet auf der Grundlage der Ausgaben für die Gehälter des thailändischen Personals im Bereich der Informationstechnologie, das nach Einreichung des Antrags auf Investitionsförderung eingestellt wird.

(ii) Die Projekte müssen den Entwicklungsprozess von Software, digitalen Plattformen oder digitalen Inhalten in Thailand haben, wie vom BOI festgelegt.

Sie wünschen Beratung zu E-Commerce durch ausländische Unternehmen in Thailand? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498


Stand der Bearbeitung: Juni 2024