Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok


Franchising in Thailand:
Chancen, rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Hinweise

Aktualisiert am 17.10.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com

  1. Einführung zu Franchising in Thailand
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen für Franchising in Thailand?
  3. Welche Regelungen enthält ein typischer Franchisevertrag in Thailand?
  4. Richtlinien zu unlauteren Handelspraktiken in Franchiseunternehmen in Thailand
  5. “Dos” and “Don'ts” beim Franchising in Thailand

1. Einführung zu Franchising in Thailand

Franchising hat sich zu einem der dynamischsten und profitabelsten Geschäftsmodelle in Thailand entwickelt und zieht sowohl lokale als auch ausländische Investoren an. Angesichts der wachsenden Wirtschaft des Landes und florierender Branchen wie Gastgewerbe, Einzelhandel, Lebensmittel und Getränke sowie Dienstleistungen ermöglicht Franchising Unternehmern, etablierte Marken und bewährte Systeme zu nutzen und gleichzeitig den konsumorientierten Markt Thailands zu erschließen.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen für Franchising in Thailand?

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Thailand noch kein spezielles Franchising-Gesetz. Stattdessen fallen Franchising-Aktivitäten unter allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen, sodass der Franchisevertrag das zentrale Instrument zur Regelung der Beziehung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ist. Dieser Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, darunter Gebühren, Lizenzgebühren, territoriale Rechte, Nutzung geistigen Eigentums, Betriebsstandards und Streitbeilegungsmechanismen. Aufgrund des Fehlens spezifischer Rechtsvorschriften ist es unerlässlich, einen klaren, detaillierten und durchsetzbaren Vertrag zu entwerfen.

Zu den wichtigsten Gesetzen im Zusammenhang mit Franchising in Thailand gehören u.a.:

  • das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (CCC): Regelt die Vertragsgestaltung, -gültigkeit und -durchsetzung.
  • das thailändische Gesetz über missbräuchliche Vertragsklauseln: Schützt die Parteien vor missbräuchlichen oder einseitigen Vertragsklauseln.
  • das thailändische Markengesetz und Urheberrechtsgesetz: Schützen Markenrechte, Logos und geistiges Eigentum, die im Franchise verwendet werden.
  • das thailändische Auslandsgeschäftsgesetz (FBA): Beschränkt ausländisches Eigentum in bestimmten Sektoren, sofern keine Ausnahmen gelten, z.B. im Rahmen des thailändisch-amerikanischen Abkommens oder durch Förderung durch den staatlichen Investitionsausschuss Thailands (BOI).

Bislang gibt es keine obligatorischen Registrierungs- oder Offenlegungspflichten für Franchiseunternehmen. Derzeit wird jedoch ein Entwurf für ein Franchise-Gesetz geprüft. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, wären Franchisegeber verpflichtet, bestimmte Informationen offenzulegen und ihr Franchiseunternehmen zu registrieren, um die Transparenz zu erhöhen und Franchisenehmer zu schützen.

3. Welche Regelungen enthält ein typischer Franchisevertrag in Thailand?

  • Laufzeit und Verlängerungsbedingungen (in der Regel 5 - 10 Jahre)
  • Anfangsgebühren, laufende Lizenzgebühren und Marketingbeiträge
  • Territoriale Exklusivität und Wettbewerbsverbote
  • Schulungen, Betriebsstandards und Prüfungsrechte
  • Übertragungsbedingungen, Kündigungsgründe und Verpflichtungen nach Beendigung

4. Richtlinien zu unlauteren Handelspraktiken in Franchiseunternehmen in Thailand

Das Amt der thailändischen Handelskommission (OTCC) hat Richtlinien zu unlauteren Handelspraktiken in Franchiseunternehmen gemäß dem thailändischen Handelskonkurrenzgesetz B.E. 2560 (2017) herausgegeben. Diese Richtlinien sollen Franchisenehmer vor unfairen Vertragsbedingungen schützen und die Transparenz im Franchisesektor fördern.

Zu den wichtigsten eingeführten Schutzmaßnahmen nach thailändischem Recht gehören:

  • Offenlegungspflicht: Franchisegeber müssen vor Vertragsabschluss vollständige Angaben zu Gebühren, Lizenzgebühren, Unterstützungssystemen, Gebietsrechten und Kündigungsbedingungen machen.
  • Gebietsschutz: Bestehende Franchisenehmer haben ein Vorkaufsrecht, wenn der Franchisegeber eine Filiale in der Nähe eröffnet.
  • Faires Geschäftsgebaren: Zu den verbotenen Praktiken gehören die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf bei bestimmten Lieferanten, die Auferlegung neuer Bedingungen nach Vertragsunterzeichnung oder die Diskriminierung zwischen Franchisenehmern.
  • Strafen: Verstöße können zu Geldstrafen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Franchisegebers oder 1 Million THB für neue Unternehmen führen.

Diese Vorschriften ergänzen bestehende Gesetze und etablieren die OTCC in Thailand als primäre Regulierungsbehörde, die befugt ist, Fairness, Transparenz und wettbewerbsorientierte Praktiken in der Franchise-Branche durchzusetzen.

5. “Dos” and “Don'ts” beim Franchising in Thailand

Was Investoren in Thailand tun sollten

  • Führen Sie eine rechtliche Due Diligence durch: Überprüfen Sie vor Abschluss einer Vereinbarung die Einhaltung der thailändischen Handels-, IP- und Auslandsgeschäftsgesetze.
  • Registrieren Sie Marken: Sichern Sie sich den Schutz der Marke nach thailändischem Recht, um Verstöße zu vermeiden.
  • Berücksichtigen Sie BOI-Investitionsanreize: Ausländische Franchisegeber können ihren Markteintritt durch Investitionsförderungsprivilegien für Steuer- und Eigentumsvorteile strukturieren.
  • Entwerfen Sie klare vertragliche Vereinbarungen: Stellen Sie sicher, dass der Vertrag alle finanziellen, betrieblichen und streitbeilegenden Aspekte umfassend abdeckt.

Was Investoren in Thailand nicht tun sollten

  • Gehen Sie nicht davon aus, dass ausländisches Eigentum an Firmen in Thailand uneingeschränkt möglich ist: Der FBA schränkt die ausländische Beteiligung in vielen Geschäftsbereichen ein. Eine falsche Strukturierung kann zu Gesetzesverstößen führen.
  • Vernachlässigen Sie nicht Offenlegung und Transparenz: Auch wenn dies gesetzlich noch nicht vorgeschrieben ist, schafft eine proaktive Offenlegung Vertrauen und minimiert Streitigkeiten.
  • Übersehen Sie nicht die Mechanismen zur Streitbeilegung: Ohne ein spezifisches Franchiserecht ist es entscheidend, klare Schlichtungs- oder Gerichtsbarkeitsklauseln zu haben.
  • Ignorieren Sie nicht künftige Gesetzgebungen: Beobachten Sie die Entwicklungen des Entwurfs für ein Franchise-Gesetz und die Durchsetzungstendenzen der OTCC.

Franchising in Thailand bietet lukrative Möglichkeiten, aber das Fehlen einer speziellen Franchise-Gesetzgebung bedeutet, dass der Erfolg des Franchising in hohem Maße von soliden Vereinbarungen, der Einhaltung allgemeiner Gesetze und der Kenntnis der Wettbewerbsvorschriften abhängt. Die OTCC-Richtlinien stellen einen Meilenstein dar, indem sie vorvertragliche Offenlegungspflichten, territoriale Schutzmaßnahmen und Strafen für unlautere Praktiken vorschreiben und Thailand damit näher an internationale Franchise-Standards heranführen.

Für Franchisegeber erfordert dieser sich weiterentwickelnde Rahmen eine sorgfältige Vertragsgestaltung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des thailändischen Rechts. Für Franchisenehmer sorgen die Schutzmaßnahmen für ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen. Angesichts des anhaltenden Wachstums des Franchising-Sektors in Thailand werden Transparenz, Fairness und eine starke Unternehmensführung auch weiterhin von zentraler Bedeutung für dessen nachhaltiges Wachstum sein.


Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder spezifische Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.

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