Franchising in Thailand: Rechtliche Rahmenbedingungen
veröffentlicht am 21.07.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com
1. Einführung zum Franchise-Geschäftsmodell in Thailand
Franchising hat sich in Thailand zu einem dynamischen und lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, das sowohl lokale als auch internationale Investoren anzieht. Angesichts des robusten Wirtschaftswachstums des Landes, insbesondere in Branchen wie Tourismus, Einzelhandel, Lebensmittel, Getränkeindustrie sowie Dienstleistungen, bietet Franchising eine attraktive Investitionsmöglichkeit für Unternehmer, die von etablierten Marken und bewährten Betriebssystemen profitieren möchten.
2. Welcher Rechtsrahmen gilt für Franchising in Thailand?
Trotz seiner Attraktivität ist das rechtliche Umfeld für Franchising in Thailand nach wie vor komplex. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Thailand keine spezifischen Franchise-Gesetze. Stattdessen wird der Sektor durch verschiedene Gesetze reguliert. Der nachstehend skizzierte rechtliche Rahmen unterstreicht, wie wichtig es ist, die relevanten rechtlichen Anforderungen, Verpflichtungen und potenziellen Risiken im Detail zu verstehen, bevor sich Investoren im thailändischen Franchise-Markt engagieren.
2.1 Welche Bedeutung hat der Franchisevertrag in Thailand?
In Ermangelung eines speziellen Franchising-Gesetz, stellt der Franchisevertrag das wichtigste Rechtsinstrument für die Regelung der Beziehungen zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern dar. Dieser Vertrag legt die Rechte und Pflichten jeder Partei fest, einschließlich der Bestimmungen zur Streitbeilegung. Aufgrund des Fehlens spezifischer Rechtsvorschriften sind Qualität und Klarheit des Vertrags von entscheidender Bedeutung, um Rechtssicherheit und wirtschaftliche Sicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
Ein Standard-Franchisevertrag in Thailand enthält in der Regel wichtige Klauseln wie die Gewährung von Franchiserechten, die Laufzeit und Verlängerungsbedingungen (in der Regel zwischen fünf und zehn Jahren) sowie die finanziellen Vereinbarungen über Anfangsgebühren, Lizenzgebühren, Bezugsvorgaben und Marketingbeiträge. Weitere wichtige Elemente sind territoriale Exklusivität, Wettbewerbsverbotsklauseln, Betriebsstandards und Verpflichtungen in Bezug auf Werbung und die Nutzung von geistigem Eigentum. Außerdem können Schulungsanforderungen, Berichtspflichten, Prüfungsrechte, Übertragungsbedingungen, Kündigungsverfahren und Verpflichtungen nach Beendigung des Vertrags festgelegt werden.
2.2 Welche allgemeinen Gesetze müssen Franchise-Unternehmen in Thailand einhalten?
Franchise-Unternehmen in Thailand müssen verschiedene allgemeine Gesetze einhalten. Dazu gehören u.a. das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch für die Durchsetzung von Verträgen, das Gesetz gegen missbräuchliche Vertragsklauseln zur Verhinderung des Missbrauchs von Verhandlungsmacht und relevante Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums wie das thailändische Markengesetz und das Urheberrechtsgesetz zum Schutz von Markenrechten. Diese übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen dienen als Ergänzung zu den Bestimmungen des Franchisevertrags.
Ausländische Franchisegeber sollten sich auch der im Foreign Business Act (FBA) festgelegten Beschränkungen gemäß bewusst sein. Der FBA begrenzt ausländische Beteiligungen in mehreren Geschäftskategorien auf maximal 49 % des Aktienkapitals, sofern keine Ausnahmen durch Verträge oder Investitionsförderungsprivilegien von Regierungsstellen wie dem Board of Investment (BOI) gelten oder besondere Lizenzen (Foreign Business License) beantragt wurden.
Die Gründung eines Franchiseunternehmens in Thailand erfordert daher je nach Art des Geschäfts eine sorgfältige Strukturierung und strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
2.3 Welche Registrierungs- und Offenlegungspflichten bestehen für Franchise-Unternehmen in Thailand?
Derzeit gibt es in Thailand keine formelle Registrierungs- oder Offenlegungspflicht für Franchise-Unternehmen, und es gibt keine Regulierungsbehörde, die speziell Franchise-Aktivitäten überwacht. Allerdings wird derzeit ein Entwurf für ein Franchise-Gesetz geprüft. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es Franchise-Gebern obligatorische Offenlegungspflichten und ein Registrierungssystem auferlegen, wodurch die Transparenz und der Schutz der Franchise-Nehmer verbessert werden sollen.
3. Fazit zur Gründung eines Franchise-Unternehmens in Thailand
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Franchising in Thailand weitgehend durch das Vertragsrecht und allgemeine Gesetzesvorschriften geregelt wird. Derzeit fehlt eine spezielle Aufsichtsbehörde, sodass Franchisegeber und Franchisenehmer auf die Verlässlichkeit und Praktikabilität ihrer Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Einhaltung allgemeiner thailändischer Handelsgesetze angewiesen sind. Das unlängst vorgeschlagene neue Franchise-Gesetz könnte bald einen umfassend strukturierteren Rechtsrahmen für Franchising in Thailand schaffen.
Sie haben weitere Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Franchising und in Thailand?
Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498