Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Thailand
CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok


Notare in Thailand

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com

Notarielle Beglaubigung und Legalisierung von Dokumenten in Thailand: Stellung und Aufgaben thailändischer Notare

Wie in anderen Ländern auch ist ein thailändischer Notar ein Amtsträger, der staatlicherseits ermächtigt ist, Aufgaben wie die Überprüfung von Unterschriften oder Dokumenten und die Beglaubigung von eidesstattlichen Erklärungen oder Erklärungen von Personen unter Eid auszuführen.

In Thailand gibt es jedoch keinen Notar im klassischen Sinn, da Thailand nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens über die Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden (das „Apostille-Übereinkommen“) ist. Stattdessen bietet der „Lawyers Council of Thailand“ (Thailändischer Anwaltsrat, der in etwa mit der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer vergleichbar ist) thailändischen Anwälten an, als „Notarial Services Attorney“ zu fungieren, was ihnen ermöglicht, Dokumente gemäß dem thailändischen Anwaltsgesetz B.E. 2528 zu beglaubigen.

Ein thailändischer Rechtsanwalt, der als „Notarial Services Attorney“ registriert ist, kann die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • Überprüfung der Echtheit von Unterschriften in einem Dokument
  • Beglaubigung der Identität der Parteien eines Vertrages
  • Abnahme von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
  • Beglaubigung und Zertifizierung bestimmter Arten von Dokumenten
  • Beglaubigung von Dokumenten, wie z. B. staatlich ausgestellte Urkunden und
  • Zeugenfunktion bei der Unterzeichnung eines Dokuments durch die Parteien

Beispiele für Dokumente, die von einem thailändischen Notar beglaubigt werden können, sind

  • Verträge und private Vereinbarungen
  • Vollmachten für den Gebrauch in Thailand und im Ausland
  • Juristische Übersetzungen
  • Authentische Kopien von Dokumenten
  • Persönliche Dokumente wie Reisepass, Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Ausbildungsdokumente
  • Bankunterlagen und Briefe
  • (vii) Unternehmensdokumente wie Aktionärsunterlagen, eidesstattliche Erklärungen, Satzungen, Aufzeichnungen, Vereinbarungen und Berichte

Da Thailand nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist, muss ein ausländischer Staatsangehöriger, der in Thailand notarielle Dienste in Anspruch genommen hat, die notariell beglaubigten Dokumente bei der Legalisierungsabteilung des thailändischen Außenministeriums oder einer ausländischen Botschaft in Thailand weiter legalisieren oder beglaubigen lassen (einschließlich der im Ausland ausgestellten Dokumente, die in Thailand legalisiert werden müssen), bevor sie von thailändischen Regierungsstellen als ordnungsgemäß beglaubigt anerkannt werden können.

Sie haben weitere Fragen zu Stellung und Aufgaben thailändischer Notare? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bangkok, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, berät Sie gerne: respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498


Stand der Bearbeitung: Oktober 2024