Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Arbeitsrecht in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Einführung zum Wirtschaftsstandort Dänemark. Die Informationen werden Ihnen von der auf den deutsch-dänischen Rechtsverkehr spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ANDERSEN PARTNERS (Kopenhagen, Kolding, Hamburg) zur Verfügung gestellt.

Die geltenden Regeln für Arbeitsverhältnisse können in drei Kategorien unterteilt werden:

(i) Regeln, die für alle Arbeitnehmer gelten,

(ii) Regeln, die für bestimmte Arten von Arbeitnehmern gelten und

(iii) Regeln, die für Arbeitnehmer im Rahmen von Tarifverträgen gelten.

Zur ersten Kategorie, die auf alle Arbeitnehmer zutrifft, gehören der Urlaubsanspruch sowie Mutterschafts- und Elternurlaub.

Zur zweiten Kategorie, die auf bestimmte Arten von Arbeitnehmern zutrifft, gehören Regelungen zum Kündigungsschutz, bestimmten Arten der Vergütung und Wettbewerbsklauseln. Dabei ist das dänische Angestelltengesetz das wichtigste Gesetz dieser Kategorie.

Arbeiter und Handwerker fallen in der Regel unter Tarifverträge, die mit den entsprechenden Gewerkschaften ausgehandelt wurden. Auch für Angestellte gelten zusätzlich zum Angestelltengesetz häufig Tarifverträge.

In den Tarifverträgen werden in der Regel die Anzahl der Arbeitsstunden, Löhne (bzw. Mindestlöhne) und weitere Einzelheiten geregelt. Tarifverträge gelten normalerweise für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren.

Das Dänische Gesetz zur Regelung von Arbeitsbedingungen legt ein Mindestmaß an Punkten fest, die in einem Arbeitsvertrag explizit geregelt werden müssen. Bei Nicht-Erfüllung der Vorgaben kann sich für den betreffenden Mitarbeiter ein Recht auf Entschädigung ergeben.

Das Angestelltengesetz legt einige Regelungen fest, von denen nicht abgewichen werden darf, wenn sich daraus ein Nachteil für den Arbeitnehmer ergibt.

Im Grundsatz besteht ein uneingeschränktes Recht der Kündigung, solange die zwingenden Kündigungsfristen des dänischen Angestelltengesetzes eingehalten werden. Welche Kündigungsfristen bei der Kündigung von Angestellten gelten, hängt davon ab, wie lange der jeweilige Mitarbeiter schon angestellt war – die maximale Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Angestellten beträgt einen Monat. Wenn die Kündigung eines Angestellten nicht angemessen begründet werden kann, hat der Angestellte ein Recht auf Entschädigung.

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die keine Angestellten sind, ist abhängig vom jeweils geltenden Tarifvertrag. Wenn solche Arbeitnehmer nicht unter einen Tarifvertrag fallen, gelten in Bezug auf die Kündigungsfrist keine besonderen Regelungen – sie muss jedoch „angemessen“ sein.

Gemäß EU-Gesetzgebung darf die Wochenarbeitszeit – berechnet für einen Zeitraum von vier Monaten – nicht mehr als 48 Stunden betragen.

Das dänische Gesetz für Urlaubsansprüche sieht einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von fünf Wochen im Jahr vor (gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet). Angestellte und andere Arbeitnehmer, die monatlich bezahlt werden, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regulären Gehalts während des Urlaubs. Arbeitnehmer, die nach Stunden bezahlt werden, haben keinen Anspruch auf Fortzahlung ihres regulären Gehalts während des Urlaubs. Letztere erhalten ein Urlaubsgeld in Höhe von 12,5 % des Gehalts, das sie – einschließlich aller Leistungen – im Vorjahr erhalten haben.

Sie haben weitere Fragen zum Arbeitsrecht in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: August 2018