Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Verträge mit Kunden in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Gemäß dänischem Recht können die Parteien die Konditionen ihrer Geschäftsbeziehung frei bestimmen. Allerdings gelten vor allem in Bezug auf den Verkauf usw. an den Verbraucher bestimmte Beschränkungen, um diesen zu schützen. Zwei der wichtigsten Rechtsvorschriften hierzu sind das dänische Warenkaufgesetz und das dänische Gesetz zu Kreditverträgen. Das dänische Warenkaufgesetz beinhaltet eine Reihe von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Garantien usw. Im dänischen Gesetz zu Kreditverträgen sind Kategorien mit ausführlichen Informationen aufgeführt, die dem Verbraucher im Fall eines Kreditkaufs vorgelegt werden müssen.

Handelsverträge enthalten oft Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse. Solche Beschränkungen oder Ausschlüsse sind für die Parteien generell verpflichtend. Allerdings kann ein Gericht diese Beschränkungen und Ausschlüsse im Fall einer Streitigkeit für nichtig erklären, wenn die betreffende Klausel zu einer grob nachteiligen Situation führen würde, z.B. wenn die verpflichtete Partei vorsätzlich gehandelt hat. Zudem kann die Produkthaftung bei Personenschäden nicht beschränkt oder ausgenommen werden.

Dänisches Recht sieht im Fall des Zahlungsverzugs einen Verzugszinssatz vor. In den Verträgen wird oft vom gesetzlichen Verzugszinssatz abgewichen, sodass in solchen Fällen der dort vereinbarte Satz gilt.
In Verbraucherverträgen kann vom gesetzlichen Verzugszinssatz, jedoch nicht zum Nachteil des Verbrauchers, abgewichen werden.

Das dänische Warenkaufgesetz ist die allgemeine und generelle Rechtsgrundlage in Bezug auf den Verkauf von Waren unter dänischem Recht. Das Warenkaufgesetz enthält eine Reihe von allgemeinen Regeln, von denen der Vertrag zwischen den Parteien jedoch abweichen kann. Zudem enthält das dänische Warenkaufgesetz, wie bereits erwähnt, eine Reihe von Regelungen für den Verkauf von Waren an die Verbraucher. Die zwingend vorgeschriebenen Regelungen umfassen Garantie-ähnliche Bestimmungen und andere Rechte bezüglich Mängeln, inklusive eines festgelegten Zeitraums, in dem der Verbraucher Mängel rügen kann.

Internationaler Kauf bezeichnet einen Kauf, bei dem entweder der Verkäufer oder der Käufer ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Person ist, für die das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) und nicht das dänische Warenkaufrecht gilt. Allerdings unterliegen internationale Warenkäufe zwischen Parteien aus Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden den jeweiligen nationalen Warenkaufrechten und nicht dem CISG.

Das neue dänische Gesetz über Handelspraktiken (Inkrafttreten am 1. Juli 2017) umfasst eine Reihe von Regelungen zum Verbraucherschutz. Neben den besonderen Vorschriften im Gesetz über Handelspraktiken umfasst es zudem eine Generalklausel, mit der bestimmt wird, welche Maßnahmen keine „guten Handelspraktiken“ und somit verboten sind. Das Gesetz enthält zudem Schutzmaßnahmen für Unternehmen, indem unfaire Handelspraktiken wie Produktnachahmungen und unfaire vergleichende Werbung verboten werden.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: Mai 2017