Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Verträge mit Kunden in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Grundlegende Informationen zu den rechtlichen Vorschriften, die beim Abschluss von Verträgen mit Kunden in Dänemark zu berücksichtigen sind.

  1. Besondere Vorschriften für Verträge mit Verbrauchern in Dänemark
  2. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
  3. Folgen des Zahlungsverzugs nach dänischem Recht
  4. Das dänischen Warenkaufgesetz
  5. Welche Regeln gelten bei einem internationalen Kauf mit Bezug zu Dänemark?
  6. Das dänische Gesetz über Handelspraktiken

1. Besondere Vorschriften für Verträge mit Verbrauchern in Dänemark

Gemäß dänischem Recht können die Parteien die Konditionen ihrer Geschäftsbeziehung frei bestimmen. Allerdings gelten vor allem in Bezug auf den Verkauf usw. an den Verbraucher bestimmte Beschränkungen, um diesen zu schützen. Drei der wichtigsten Rechtsvorschriften hierzu sind das dänische Warenkaufgesetz („Købeloven“), das dänische Verbrauchervertragsgesetz („Forbrugeraftaleloven“) und das dänische Gesetz zu Kreditverträgen („Kreditaftaleloven“). Das dänische Warenkaufgesetz und das dänische Verbrauchervertragsgesetz beinhalten eine Reihe von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Garantien, Rücktrittsrecht usw. Im dänischen Gesetz zu Kreditverträgen sind Kategorien mit ausführlichen Informationen aufgeführt, die dem Verbraucher im Fall eines Kreditkaufs vorgelegt werden müssen.

2. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

Handelsverträge enthalten oft Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse. Solche Beschränkungen oder Ausschlüsse sind für die Parteien generell verpflichtend. Allerdings kann ein Gericht diese Beschränkungen und Ausschlüsse im Fall einer Streitigkeit für nichtig erklären, wenn die betreffende Klausel zu einer grob nachteiligen Situation führen würde, z.B. wenn die verpflichtete Partei vorsätzlich gehandelt hat. Zudem kann die Produkthaftung bei Personenschäden und Sachschäden an Verbrauchersachen nicht beschränkt oder ausgenommen werden.

3. Folgen des Zahlungsverzugs nach dänischem Recht

Das dänische Recht sieht im Fall des Zahlungsverzugs einen Verzugszinssatz vor. In den Verträgen wird oft vom gesetzlichen Verzugszinssatz abgewichen, sodass in solchen Fällen der dort vereinbarte Satz gilt.

In Verbraucherverträgen kann vom gesetzlichen Verzugszinssatz, jedoch nicht zum Nachteil des Verbrauchers, abgewichen werden.

4. Das dänischen Warenkaufgesetz

Das dänische Warenkaufgesetz ist die allgemeine und generelle Rechtsgrundlage in Bezug auf den Verkauf von Waren unter dänischem Recht. Das Warenkaufgesetz enthält eine Reihe von allgemeinen Regeln, von denen der Vertrag zwischen den Parteien, wenn diese Kaufleute sind, jedoch abweichen kann. Zudem enthält das dänische Warenkaufgesetz, wie bereits erwähnt, eine Reihe von Regelungen für den Verkauf von Waren an Verbraucher. Die zwingend vorgeschriebenen Regelungen umfassen garantieähnliche Bestimmungen und andere Rechte bezüglich von Mängeln, inklusive eines festgelegten Zeitraums, in dem der Verbraucher Mängel rügen kann.

5. Welche Regeln gelten bei einem internationalen Kauf mit Bezug zu Dänemark?

Internationaler Kauf bezeichnet einen Kauf, bei dem entweder der Verkäufer oder der Käufer ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Person ist, für die das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) und nicht das dänische Warenkaufrecht gilt.

Allerdings unterliegen internationale Warenkäufe zwischen Parteien aus Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden den jeweiligen nationalen Warenkaufrechten und nicht dem CISG.

6. Das dänische Gesetz über Handelspraktiken

Das dänische Gesetz über Handelspraktiken („Markedsføringsloven“) umfasst eine Reihe von Regelungen zum Verbraucherschutz. Neben den besonderen Vorschriften im Gesetz über Handelspraktiken umfasst es zudem eine Generalklausel, mit der bestimmt wird, welche Maßnahmen keine „guten Handelspraktiken“ und somit verboten sind. Das Gesetz enthält zudem Schutzmaßnahmen für Unternehmen, indem unfaire Handelspraktiken wie Produktnachahmungen und unfaire vergleichende Werbung verboten werden.

Sie haben Fragen zu Verträgen mit Kunden in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: April 2024