Arbeitsrecht in Dänemark
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Grundlegende Informationen zum dänischen Arbeitsrecht mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Dänemark beschäftigen.
- Welche Kategorien von Regeln gibt es für Arbeitsverhältnisse in Dänemark
- Was muss im Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Dänemark geregelt werden?
- Das Recht zur Kündigung nach dänischem Arbeitsrecht
- Wochenarbeitszeit und Urlaubsanspruch nach dänischem Arbeitsrecht
1. Welche Kategorien von Regeln gibt es für Arbeitsverhältnisse in Dänemark
Die in Dänemark geltenden Regeln für Arbeitsverhältnisse können in drei Kategorien unterteilt werden:
(i) Regeln, die für alle Arbeitnehmer in Dänemark gelten,
(ii) Regeln, die für bestimmte Arten von Arbeitnehmern in Dänemark gelten und
(iii) Regeln, die für Arbeitnehmer im Rahmen von dänischen Tarifverträgen gelten.
Zu der ersten Kategorie von Regeln, die für alle Arbeitnehmer in Dänemark gelten, gehören der Urlaubsanspruch sowie der Mutterschafts- und Elternurlaub.
Zu der zweiten Kategorie von Regeln, die nur für bestimmte Arten von Arbeitnehmern in Dänemark gelten, gehören Regelungen zum Kündigungsschutz, bestimmten Arten der Vergütung und Wettbewerbsklauseln. Dabei ist das dänische Angestelltengesetz das wichtigste Gesetz dieser Kategorie.
Arbeiter und Handwerker fallen in der Regel unter Tarifverträge, die mit den entsprechenden Gewerkschaften ausgehandelt wurden. Auch für Angestellte gelten in Dänemark zusätzlich zum Angestelltengesetz häufig Tarifverträge.
In den Tarifverträgen nach dänischem Recht werden in der Regel die Anzahl der Arbeitsstunden, Löhne (bzw. Mindestlöhne) und weitere Einzelheiten geregelt. Tarifverträge gelten in Dänemark normalerweise für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren.
2. Was muss im Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer in Dänemark geregelt werden?
Das dänische Gesetz über Anstellungsverträge und gewisse Arbeitsbedingungen legt ein Mindestmaß an Punkten fest, die in einem Arbeitsvertrag explizit geregelt werden müssen. Bei Nicht-Erfüllung der Vorgaben kann sich für den betreffenden Mitarbeiter ein Recht auf Entschädigung ergeben.
Das dänische Angestelltengesetz (Funktionærloven) legt einige Regelungen fest, von denen nicht abgewichen werden darf, wenn sich daraus ein Nachteil für den Arbeitnehmer ergibt.
3. Das Recht zur Kündigung nach dänischem Arbeitsrecht
Im Grundsatz besteht nach dänischem Arbeitsrecht ein uneingeschränktes Recht zur Kündigung, solange die zwingenden Kündigungsfristen des dänischen Angestelltengesetzes eingehalten werden. Welche Kündigungsfristen bei der Kündigung von Angestellten gelten, hängt davon ab, wie lange der jeweilige Mitarbeiter schon angestellt war – die maximale Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Angestellten beträgt nach dänischem Arbeitsrecht einen Monat. Wenn die Kündigung eines Angestellten nicht angemessen begründet werden kann, hat der Angestellte ein Recht auf Entschädigung.
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die keine Angestellten sind, ist abhängig vom jeweils geltenden Tarifvertrag. Wenn solche Arbeitnehmer nicht unter einen Tarifvertrag fallen, gelten nach dänischem Recht in Bezug auf die Kündigungsfrist keine besonderen Regelungen – die Frist muss jedoch „angemessen“ sein.
4. Wochenarbeitszeit und Urlaubsanspruch nach dänischem Arbeitsrecht
Gemäß EU-Gesetzgebung darf die Wochenarbeitszeit – berechnet für einen Zeitraum von vier Monaten – in Dänemark nicht mehr als 48 Stunden betragen.
Das dänische Gesetz über Urlaubsansprüche sieht einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von fünf Wochen im Jahr vor (gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet). Angestellte und andere Arbeitnehmer, die monatlich bezahlt werden, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regulären Gehalts während des Urlaubs. Arbeitnehmer, die nach Stunden bezahlt werden, haben keinen Anspruch auf Fortzahlung ihres regulären Gehalts während des Urlaubs. Letztere erhalten ein Urlaubsgeld in Höhe von 12,5 % des Gehalts, das sie – einschließlich aller Leistungen – im Vorjahr erhalten haben.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37
Stand der Bearbeitung: April 2024