Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Buchhaltungsvorschriften und Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Ein Überblick über die Buchhaltungsvorschriften in Dänemark sowie die dänischen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche


1. Buchhaltungsvorschriften nach dem dänischen Recht

Das dänische Gesetz über den Jahresabschluss („Årsregnskabsloven“) gilt für alle Unternehmen, außer für die Finanzwirtschaft. Laut Jahresabschlussgesetz sind die meisten Unternehmen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der einen wahrheitsgemäßen Einblick in die tatsächlichen Vermögensverhältnisse und Verbindlichkeiten, die Finanzlage sowie die Gewinne bzw. Verluste des Unternehmens oder des Konzerns ermöglicht.

Dies gilt z. B. für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Kommanditgesellschaften, kommerzielle Stiftungen, Europäische Genossenschaften, Kooperativen, weitere Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie Gesellschaften und Kommanditgesellschaften, deren Gesellschafter oder Komplementäre Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften sind.

Abhängig zum Beispiel von der Größe des Umsatzes, der Anzahl von Mitarbeitern, der Bilanzsumme und Anmerkungen in früheren Jahresabschlüssen, kann es sein, dass der Jahresabschluss durch einen externen und unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss.

Dem Jahresabschlussgesetz liegt ein wertorientierter Buchhaltungsansatz zugrunde. Dies bedeutet, dass sich die Buchhaltung im Allgemeinen auf den aktuellen Marktwert von Vermögen und Verbindlichkeiten beziehen soll, anstatt auf historische Kosten. Darüber hinaus müssen die angewendeten Prinzipien konsistent zum jeweiligen Vorjahr sein.

Das dänische Recht und die dänischen Buchhaltungsvorschriften werden fortlaufend den IAS und IFRS angenähert und sind diesen Standards im Allgemeinen sehr ähnlich.

2. Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche in Dänemark

Personen und Unternehmen, für die das dänische Gesetz über die Vorbeugung und Verhinderung von Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus gilt, wie beispielsweise Rechtsanwälte, sind verpflichtet, dem Sekretariat für Geldwäsche bei der dänischen Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschaftskriminalität anzuzeigen, wenn Verdacht auf Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus besteht und dieser Verdacht sich nicht ausräumen lässt.

Darüber hinaus verlangt das dänische Zollgesetz, dass zum Schutz vor Geldwäsche und der Finanzierung von terroristischen Aktivitäten jede Person, die das dänische Zollgebiet betritt oder verlässt und dabei Geld o. ä. im Wert von mehr als 10.000 EUR mitführt, sich ohne Aufforderung zur Zollüberprüfung anmelden und alle Geldbeträge o. ä. bei den Zoll- und Steuerbehörden deklarieren muss.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: April 2024