Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Gründung eines Unternehmens in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Ein Überblick über die Gründung eines Unternehmens in Dänemark mit Hinweisen zu den wichtigsten in Dänemark in Betracht kommenden Gesellschaftsformen.

  1. Welche Gesellschaftsformen werden in Dänemark am häufigsten gegründet?
  2. Anmeldung der Gesellschaft beim dänischen Gewerbeamt
  3. Satzung einer dänischen Gesellschaft

1. Welche Gesellschaftsformen werden in Dänemark am häufigsten gegründet?

In Dänemark sind die zwei am häufigsten auftretenden Unternehmensformen Aktiengesellschaften („Aktieselskab“ abgekürzt A/S) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung des dänischen Rechts („Anpartsselskab“ abgekürzt ApS). Andere Unternehmensformen sind z.B. Kommanditgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften oder die Europäische Gesellschaft (SE).

Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden durch das dänische Gesetz über Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung („Selskabsloven“) geregelt.

2. Anmeldung der Gesellschaft beim dänischen Gewerbeamt

Das Prozedere beim Dänischen Gewerbeamt kann sich bei Unternehmensneugründungen von nur einen Tag bis zu mehr als acht Wochen hinziehen. Es ist allerdings möglich, Unternehmen online anzumelden. Das bedeutet, dass Unternehmen sehr schnell gegründet werden können.

3. Satzung einer dänischen Gesellschaft

Jede dänische Gesellschaft muss einen Gesellschaftsvertrag haben, der den Anforderungen des dänischen Gesetzes über Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung entspricht.

Aktiengesellschaften nach dänischem Recht müssen ein Mindestkapital von 400.000 DKK (oder die entsprechende Summe in Euro) und dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein Mindestkapital von 40.000 DKK (oder die entsprechende Summe in Euro) besitzen.

In dänischen Aktiengesellschaften bzw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen alle Anteile als Ausgangspunkt die gleichen Rechte genießen. Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag auch vorsehen, dass die Gesellschaft unterschiedliche Anteilsklassen hat.
Anteile können als Nennbetragsaktien, als Stückaktien oder als Kombination solcher Anteile ausgegeben werden.

Entweder wird eine Aktiengesellschaft des dänischen Rechts durch einen Vorstand zusammen mit einer Geschäftsführung oder durch einen Aufsichtsrat zusammen mit einer Geschäftsführung geführt. Gesellschaften mit beschränkter Haftung des dänischen Rechts müssen eine Geschäftsführung haben und können zusätzlich noch einen Vorstand oder einen Aufsichtsrat aufweisen.

Die Hauptversammlung einer dänischen Gesellschaft kann entscheiden, ob Stammdividenden oder außergewöhnliche Dividenden ausgeschüttet werden sollen.

Mitglieder der Geschäftsführung einer dänischen Gesellschaft müssen weder einer bestimmten Nationalität angehören, noch in Dänemark wohnhaft sein.

Sie wünschen Beratung zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: April 2024