Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Insolvenz in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Das Dänische Konkursgesetz kennt derzeit zwei verschiedene Arten von Insolvenzverfahren: Sanierung und Konkurs.

Formales Sanierungsverfahren

Das Hauptziel des formalen Sanierungsverfahrens ist es, (1) einen Zwangsvergleich zu schließen und so die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen, oder (2) die Vermögenswerte oder einen Teil der Vermögenswerte auf einen Dritten zu übertragen, oder (3) eine Kombination aus beidem. Falls ein solcher Vergleich scheitert, wird der Konkurs des Schuldners erklärt.

Der Sanierungsverwalter prüft, ob das Unternehmen des Schuldners als wirtschaftlich lebensfähiges Unternehmen weitergeführt werden kann. Es ist Aufgabe des Sanierungsverwalters, die Gläubiger zu informieren, während des Sanierungszeitraums größere Transaktionen im Unternehmen des Schuldners zu genehmigen, über bilaterale Verträge zu entscheiden und einen Sanierungsplan und einen Sanierungsvorschlag zu erstellen.

Der vom Gericht ernannte Wirtschaftsprüfer unterstützt den Sanierungsverwalter bei der Erstellung des Sanierungsplans und des Sanierungsvorschlags innerhalb gewisser Fristen. Der Sanierungsverwalter und der vom Gericht ernannte Wirtschaftsprüfer müssen gewisse Anforderungen an ihre Unabhängigkeit erfüllen. Ihre Vergütung ist durch den Schuldner zu zahlen und gilt im Konkursfall als bevorrechtigte Forderung.

Konkursverfahren

Im Konkursverfahren werden die Vermögenswerte des Schuldners liquidiert und der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt, wie im dänischen Konkursgesetz festgelegt ist. Das Konkursverfahren kann durch den Schuldner selbst oder durch jeden seiner Gläubiger eröffnet werden, der eine begründete Forderung gegen ihn hat.

Wenn gegen ein dänisches Unternehmen ein Konkursverfahren eröffnet wurde, wird ein Treuhänder ernannt, der im Interesse des Vermögens handelt. Am häufigsten ist der Treuhänder ein Rechtsanwalt und wird vom Gericht ernannt. Auf Antrag eines der Gläubiger kann der Treuhänder auch durch diejenigen unbesicherten Gläubiger gewählt werden, die Aussicht auf Dividende haben.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: Mai 2017