Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Insolvenz in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk

Ein Überblick über die rechtlichen Bestimmungen bei Insolvenz Ihres Unternehmens in Dänemark

Das dänische Konkursgesetz kennt derzeit drei verschiedene Arten von Insolvenzverfahren:

  • Vorbeugende Sanierung
  • Sanierung und
  • Konkurs.

1. Formales Sanierungsverfahren in Dänemark

Das Hauptziel des formalen Sanierungsverfahrens ist es, (1) einen Zwangsvergleich zu schließen und so die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen, oder (2) die Vermögenswerte oder einen Teil der Vermögenswerte auf einen Dritten zu übertragen, oder (3) eine Kombination aus beidem. Falls ein solcher Vergleich scheitert, wird der Konkurs des Schuldners erklärt.

Der Sanierungsverwalter in Dänemark prüft, ob das Unternehmen des Schuldners als wirtschaftlich lebensfähiges Unternehmen weitergeführt werden kann. Es ist Aufgabe des Sanierungsverwalters, die Gläubiger zu informieren, während des Sanierungszeitraums größere Transaktionen im Unternehmen des Schuldners zu genehmigen, über bilaterale Verträge zu entscheiden und einen Sanierungsplan und einen Sanierungsvorschlag zu erstellen.
Der vom dänischen Gericht ernannte Wirtschaftsprüfer unterstützt den Sanierungsverwalter bei der Erstellung des Sanierungsplans und des Sanierungsvorschlags innerhalb gewisser Fristen. Der Sanierungsverwalter und der vom Gericht ernannte Wirtschaftsprüfer müssen gewisse Anforderungen an ihre Unabhängigkeit erfüllen. Ihre Vergütung ist nach dänischem Recht durch den Schuldner zu zahlen und gilt im Konkursfall als bevorrechtigte Forderung.

2. Konkursverfahren in Dänemark

Im dänischen Konkursverfahren werden die Vermögenswerte des Schuldners liquidiert und der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt, wie im dänischen Konkursgesetz festgelegt ist. Das Konkursverfahren kann durch den Schuldner selbst oder durch jeden seiner Gläubiger eröffnet werden, der eine begründete Forderung gegen ihn hat.

Wenn gegen ein dänisches Unternehmen ein Konkursverfahren eröffnet wurde, wird ein Konkursverwalter ernannt, der im Interesse des Vermögens handelt. Meistens sind Konkursverwalter Rechtsanwälte, die vom Gericht ernannt werden. Auf Antrag eines der Gläubiger kann der Konkursverwalter auch durch diejenigen unbesicherten Gläubiger gewählt werden, die Aussicht auf Dividende haben.

Sie haben Fragen zur Insolvenz in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: April 2024