Handelsvertreter und und Händler/Distributor
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Welche Gesetze und Vorschriften gelten für Handelsvertreter und Händler/Distributor, die in Dänemark tätig sind?
Die EU-Richtlinie über Handelsvertreter ist im dänischen Recht durch das dänische Gesetz über Handelsvertreter umgesetzt, das die Regelungen der Richtlinie wiedergibt.
Eine Vielzahl der Regelungen aus dem Gesetz über Handelsvertreter ist zwingend und kann daher nicht abweichend von den Parteien geregelt werden.
Vertriebsvereinbarungen sind jedoch nicht durch eine bestimmte Gesetzgebung reguliert und unterliegen somit dem allgemeinen Prinzip der Vertragsfreiheit. Das bedeutet unter anderem, dass die zwingenden Regeln im dänischen Handelsvertretergesetz über Provisionen, Beendigung von Agenturverträgen und Entschädigung bei Beendigung keine Anwendung auf Vertriebsvereinbarungen finden, die dem dänischen Recht unterliegen.
Allerdings sind solche Vereinbarungen bis zu einem gewissen Grad durch nationale und EU-Wettbewerbsregeln, einschließlich Gruppenfreistellungen, geregelt.
Sie haben Fragen zu Handelsvertretern und Händlern/Distributoren in Dänemark? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37
Stand der Bearbeitung: Mai 2024