Wettbewerbsverbote in den USA
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in New York, Herrn Moritz C. Schumann, Rechtsanwalt & Attorney at Law, schumann@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 646 502 5944, sbuslaw.com
Dieser Beitrag bietet ausländischen Arbeitgebern und Unternehmen grundlegende Informationen zum Wettbewerbsrecht in den USA mit wichtigen Hinweisen zu Wettbewerbs- und Abwerbeverboten und zu damit zusammenhängenden kartellrechtlichen Aspekten nach US-Recht.
- Welche Wettbewerbsverbote gibt es in den USA? Unterschiede zwischen non-compete agreement, non-solicitation agreement und agreement not to compete
- Wie ist das US-Recht in Bezug auf Wettbewerbsverbote ausgestaltet?
- Welche Beschränkungen gibt es für gewerbliche Wettbewerbsverbote in den USA?
- Welche Beschränkungen gibt es für arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote in den USA?
1. Welche Wettbewerbsverbote gibt es in den USA? Unterschiede zwischen non-compete agreement, non-solicitation agreement und agreement not to compete
Unter einem Wettbewerbsverbot versteht man in den USA grundsätzlich alle Vereinbarungen, die den Wettbewerb einschränken.
Eine Wettbewerbsklausel (sog. non-compete agreement) verbietet einem Arbeitnehmer, für einen direkten Konkurrenten des Arbeitgebers zu arbeiten oder ein konkurrierendes Gewerbe zu betreiben.
Ein Abwerbeverbot (sog. non-solicitation agreement) soll eine Partei daran hindern, die Kunden, potenziellen Kunden oder Mitarbeiter der anderen Partei abzuwerben. Dabei kann es sich bei den Parteien etwa um Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder um Joint-Venture-Partner handeln.
Darüber hinaus können Unternehmen auch untereinander vereinbaren, nicht miteinander zu konkurrieren (sog. agreement not to compete).
Eine Abgrenzung zwischen den verschiedenen Begriffen ist nicht immer trennscharf möglich.
2. Wie ist das US-Recht in Bezug auf Wettbewerbsverbote ausgestaltet?
Es gibt in den USA verschiedene Verbote und Einschränkungen für Wettbewerbsverbote. Bei der Beurteilung, ob die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots rechtlich zulässig ist, muss sowohl das Arbeitsrecht als auch das Kartellrecht berücksichtigt werden.
Handelt es sich um Einschränkungen gegenüber Arbeitnehmern, ist vorwiegend das Arbeitsrecht einschlägig; handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Unternehmen, ist vorwiegend Kartellrecht einschlägig.
Die Bereiche können sich aber auch überschneiden, d. h. es können auch Vorschriften aus beiden genannten Bereichen zur Anwendung kommen. Dazu kommt, dass sowohl Bundes- als auch das Recht des jeweiligen Staates beachtet werden müssen.
Daneben gibt es weitere besondere Beschränkungen, etwa bei der Verwendung von Wettbewerbsverboten gegenüber Ärzten. Diese Besonderheiten werden im vorliegenden Text nicht behandelt.
3. Welche Beschränkungen gibt es für gewerbliche Wettbewerbsverbote in den USA?
Unternehmen können sich unter gewissen Umständen mit anderen Unternehmen darauf einigen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben oder nicht miteinander zu konkurrieren.
Jede Form der Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern, einschließlich Joint Ventures, birgt ein potenzielles kartellrechtliches Risiko. So sind Vereinbarungen zur Beschränkung des Handels generell (gemäß des Sherman Antitrust Act) verboten. Allerdings erkennen die zuständigen Gerichte und Behörden an, dass grundsätzlich jede gewerbliche Vereinbarung den Handel in irgendeiner Weise einschränkt, dass aber eine Zusammenarbeit von Unternehmen häufig insgesamt dem Wettbewerb zugutekommen und diesen fördern kann.
Insofern ist nicht jede Vereinbarung zwischen Wettbewerbern verboten, sondern verboten sind nur Vereinbarungen, die den Handel unangemessen einschränken.
Eine unangemessene Einschränkung wird bei bestimmten Geschäften dabei per se angenommen, etwa bei Preisabsprachen, Angebotsabsprachen oder einer Kunden- oder Marktaufteilung. Darüber hinaus ist die Unangemessenheit der Beschränkung des Handels im Einzelfall festzustellen, wenn sie den Wettbewerb erheblich unterdrückt oder gar zerstört.
Gewerbliche non-solicitation agreements sind dann angemessen, wenn sie mit einem legitimen Geschäftsinteresse zusammenhängen. So haben zum Beispiel Unternehmen, die ein Joint Venture eingehen, häufig ein besonderes Bedürfnis für non-solicitation agreements, um zu verhindern, dass ein Unternehmen die Zusammenarbeit als Gelegenheit nutzt, die Mitarbeiter des anderen Unternehmens abzuwerben. Reine non-solicitation agreements zwischen Wettbewerbern dagegen sind per se rechtswidrig und werden strafrechtlich verfolgt.
Die Bundesstaaten können zudem auch ihre eigenen Kartellgesetze durchsetzen, sofern nur der Handel innerhalb der Grenzen des eigenen Bundesstaates betroffen ist.
4. Welche Beschränkungen gibt es für arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote in den USA?
Non-compete agreements verbieten es Arbeitnehmern, während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zum Arbeitgeber zu treten.
Ob und wieweit derartige Verbote zulässig sind, richtet sich derzeit nach dem Recht der jeweiligen Bundesstaaten und kann von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sein.
Während ein Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses zulässig ist, gilt aktuell in vier US-Staaten ein komplettes Verbot von nachvertraglichen non-compete agreements und 33 US-Staaten schränken den zulässigen Umfang von Wettbewerbsverboten (einschließlich non-solicitation agreements gegenüber Arbeitnehmern) auf unterschiedliche Weise ein.
Auf Bundesebene hat die Federal Trade Commission (FTC) im April 2024 mit Erlass einer neuen Regelung versucht, nachvertragliche non-compete agreements (ab dem geplanten Inkrafttreten der Regelung am 4. September 2024) umfassend zu verbieten. Aufgrund von laufenden Anfechtungsverfahren ist dies jedoch vorerst auf unbestimmte Zeit verzögert. Sollte die Regelung wirksam werden, wären nicht nur neu geschlossene, sondern auch zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende non-compete agreements in den meisten Fällen nicht mehr durchsetzbar.
In Bezug auf vorwiegend arbeitsrechtlich zu beurteilende non-compete agreements können auch kartellrechtliche Einschränkungen bestehen. Reine nachvertragliche non-compete agreements sind bundesrechtlich wahrscheinlich als per se rechtswidrig einzustufen. Als Nebenabreden oder als zeitlich und lokal angemessen beschränkte Regelungen sind sie in der Regel nach dem US-Bundeskartellrecht zulässig. Die Behandlung nach den Kartellgesetzen der einzelnen Bundesstaaten kann jedoch zu einem anderen Ergebnis führen.
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Stand der Bearbeitung: Oktober 2024