Beendigung des Arbeitsvertrags in Costa Rica
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com
Wie kann ich einen Arbeitsvertrag in Costa Rica beenden bzw. kündigen?
Ein Arbeitsvertrag in Costa Rica wird entweder
- durch den Ablauf seiner Laufzeit, für die er eingegangen wurde (befristeter Arbeitsvertrag),
- durch die Eigenkündigung seitens des Arbeitnehmers oder durch
- Kündigung durch den Arbeitgeber
beendet.
Kündigungen müssen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist (abhängig von der Zeit, die der jeweilige Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gearbeitet hat), erklärt werden. Außerdem muss der Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsvertrages sein ausstehendes Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen.
Arbeitgeberseitige Kündigungen können aus folgenden Gründen erfolgen (Kündigungsgründe in Costa Rica):
i. Aus wichtigem Grund - keine Haftung des Arbeitgebers
Diese Art der Kündigung muss durch einen der im Arbeitsgesetzbuch aufgeführten Gründe gerechtfertigt sein. Bei einer rechtmäßigen Kündigung aus wichtigem Grund schuldet der Arbeitgeber lediglich die Zahlung
- des noch ausstehenden Gehalts,
- des Urlaubsanspruchs in Geld (Urlaubsabgeltung) und
- des Weihnachtsgeldes.
ii. Ohne wichtigen Grund - Verantwortung des Arbeitgebers (ordentliche Kündigung)
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung ohne ausreichenden Grund muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben dem noch geschuldeten Gehalt, der Urlaubsabgeltung und dem Weihnachtsgeld noch Folgendes gewähren:
- Es ist eine Kündigungsfrist zu beachten. Ihre Dauer richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Diese sollte nur bei unbefristeten Verträgen und nach drei Monaten Arbeit, also nach Ablauf der Probezeit, erfolgen.
- Zahlung einer Abfindung, die praktisch einer Arbeitslosenversicherung gleichkommt und die in ihrer Höhe ebenfalls von der Dauer der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber abhängig ist.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070
Stand der Bearbeitung: März 2023