Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Mindestlohn und Gratifikationen in Costa Rica

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Gibt es im costa-ricanischen Arbeitsrecht einen Mindestlohn?

In Costa Rica müssen die gezahlten Löhne und Gehälter oberhalb eines (jeweils jährlich) festgelegten Mindestlohns liegen. Der Mindestlohn in Costa Rica variiert dabei je nach Beruf. Der Mindestlohn wird zweimal im Jahr aktualisiert bzw. angepasst und der Arbeitgeber muss daraufhin erforderlichenfalls Anpassungen bei seinen Arbeitnehmern vornehmen.

Gibt es in Costa Rica einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Der Aguinaldo entspricht dem, was in anderen Ländern als Weihnachtsgeld oder „Dreizehntes Gehalt“ bezeichnet wird. In Costa Rica hat der Arbeitgeber die Zahlung dieses Anspruchs zwingend durchführen. Es existiert in Costa Rica somit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld.

Das Weihnachtsgeld besteht aus einem Betrag, der jedem Arbeitnehmer stets jedes Jahr innerhalb der ersten zwanzig Dezembertage zu zahlen ist. Die Höhe des Weihnachtsgeldes in Costa Rica entspricht dabei einem Zwölftel (1/12) sämtlicher im Laufe des Jahres an die entsprechende Person gezahlten Gehälter.

Sie haben weitere Fragen zum Mindestlohn und zu Gratifikationen in Costa Rica? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023