Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Geschäftsführer in Costa Rica

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Welche Voraussetzungen müssen Manager/ Geschäftsführer einer Gesellschaft in Costa Rica erfüllen?

Die Art der Verwaltung der Gesellschaft in Costa Rica richtet sich nach der gewählten Gesellschaftsform:

  • Die S.A. wird durch einen Verwaltungsrat oder Vorstand vertreten, der sich aus mindestens drei Mitgliedern (Präsident, Sekretär und Finanzvorstand) sowie einem Buchhalter zusammensetzt.
  • In der S.R.L. erfolgt die Verwaltung durch Geschäftsführer, wobei ein einziger Geschäftsführer oder die von den Gesellschaftern festgelegte Anzahl an Geschäftsführern bestellt werden kann.

Jede volljährige Person, ob Staatsangehörige(r) oder Ausländer(in), kann Geschäftsführer(in) einer Gesellschaft in Costa Rica werden.

Für den Fall, dass keiner der Verwalter/ Manager der Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrates in der SA und der/die Geschäftsführer in der SRL) seinen ständigen Wohnsitz in Costa Rica hat, ist es notwendig, einen "Agente Residente" zu ernennen, der ein costa-ricanischer Rechtsanwalt mit einem öffentlich zugänglichen Büro sein muss, um eventuelle Mitteilungen und/ oder Bekanntmachungen für die Gesellschaft entgegenzunehmen. Unsere Kanzlei kann Sie bei der Ernennung eines Agente Residente gerne unterstützen.

Sie haben weitere Fragen zu den Voraussetzungen eines Geschäftsführers in Costa Rica? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023