Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Einreise nach Costa Rica mit einem Visum

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Benötige ich für die Einreise nach Costa Rica ein Visum?

Nicht jeder, der nach Costa Rica reisen möchte, benötigt ein Touristenvisum. Ob ein Visum benötigt wird, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck des Besuchs, dem Land des Wohnsitzes und der Dauer des Aufenthalts ab. Die Visumspflicht und deren Ausnahmen beruhen auf internationalen Abkommen bzw. Verträgen. Aber auch ein Visum ist keine Garantie für die erfolgreiche Einreise nach Costa Rica: Ob das Visum akzeptiert wird, hängt von den Einwanderungsbeamten bei der Ankunft ab. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union (Unionsbürger) für die Einreise nach Costa Rica bei einem Aufenthalt von bis zu maximal 90 Kalendertagen kein Visum benötigen; diese Dauer kann nicht verlängert werden.

Gibt es Einschränkungen bei der Einreise nach Costa Rica als Tourist?

Personen, die unter der Migrationskategorie "NO RESIDENTES", Unterkategorie Tourismus, in das Land einreisen dürfen, dürfen nur Aktivitäten zum Zwecke der Erholung, Freizeit und Entspannung oder andere Tätigkeiten zu Freizeit-, Geschäfts- oder Berufszwecken ausüben, solange es sich nicht um Tätigkeiten handelt, die mit einer Vergütung oder einem Gewinn im nationalen Hoheitsgebiet zusammenhängen.

Was sind die Voraussetzungen für die Einreise nach Costa Rica?

Ausländer, die nach Costa Rica einreisen möchten, müssen Folgendes vorweisen:

  1. Reisepass oder anderes gültiges Reisedokument. Es werden nur maschinenlesbare Pässe und Reisedokumente akzeptiert, die den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entsprechen. Bei Staatsangehörigen eines Landes der Europäischen Union (Unionsbürger) muss das Reisedokument eine Mindestgültigkeit von einem Tag aufweisen.
  2. Visum, sofern nach den geltenden Vorschriften erforderlich.
  3. Nachweis der wirtschaftlichen Liquidität mit einem Mindestbetrag in Höhe von 100 US-Dollar (einhundert US-Dollar) pro Monat oder entsprechend anteilig gemäß dem rechtmäßigen Aufenthalt im Land.
  4. Flugticket bzw. Fahrkarte oder Rückflugticket/ Rückfahrkarte in das Herkunftsland oder in das Land, in das die Reise fortgesetzt wird oder Navigationsplan mit Angabe des Zielhafens.
  5. Kein bestehendes Hindernis für die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet von Costa Rica.

Sie haben Fragen zur Einreise nach Costa Rica mit einem Visum? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023