Sozialversicherung und Lohnsteuer in Costa Rica
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com
Wie funktioniert die die Sozialversicherung in Costa Rica?
Alle Arbeitgeber müssen bei der Caja Costarricense del Seguro Social registriert sein und dort monatlich die Lohn-/ Gehaltsabrechnungen ihrer Arbeitnehmer vorlegen. Diese Abrechnungen bilden die Grundlage für das Sozialversicherungssystem, das ein dreigliedriges System ist, zu dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat gemeinsam beitragen.
Hinsichtlich der Höhe der Sozialabgaben in Costa Rica muss der Arbeitgeber vom Monatsgehalt jedes Arbeitnehmers 26,5 % abführen (Arbeitgeberanteil in Costa Rica), während der Arbeitnehmer mit einem Prozentsatz von 10,5 % (Arbeitnehmeranteil in Costa Rica) belastet wird.
Wie sind die beruflichen Risiken in Costa Rica geregelt?
Alle Arbeitgeber in Costa Rica sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer beim Instituto Nacional de Seguros anzumelden, wo für sie seitens des Arbeitgebers eine Berufsrisikoversicherung abzuschließen ist, die den gemeldeten Gehältern entspricht.
Wie ist die Einkommensteuer bzw. die Lohnsteuer in Costa Rica geregelt?
Derzeit sind alle Gehälter in Costa Rica, die über 941.000 Colones pro Monat liegen, einkommensteuerpflichtig. Die Verpflichtung des Arbeitgebers besteht in Costa Rica darin, die Lohnsteuer vom Lohn des Arbeitnehmers einzubehalten (Quellenbesteuerung) und abzuführen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070
Stand der Bearbeitung: März 2023