Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Steuern und Steuerrecht in Costa Rica

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Welche Steuern und Pflichten gibt es für Unternehmen in Costa Rica?

Es ist wichtig zu erwähnen, dass im September 2017 in Costa Rica ein Gesetz in Kraft getreten ist, durch das für alle Unternehmen Costa Rica eine Steuer eingeführt wurde, nämlich die "Steuer auf juristische Personen" ("Impuesto a las personas jurídicas" ). Der konkret zu zahlende Betrag hängt davon ab, ob das Unternehmen gewerblich tätig ist oder nicht. Die jährlich zu zahlende Steuer beträgt dabei ungefähr zwischen 125 US-Dollar und 500 US-Dollar. Die Steuer ist jedes Jahr jeweils im Januar zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, fallen ab dem 1. Februar Zinsen an. Wird die Steuer drei Jahre lang nicht gezahlt, wird das Unternehmen von Amts wegen aufgelöst.

Bildungs- und Kultursteuer:

Es handelt sich dabei ebenfalls um eine jährliche Steuer, deren Höhe vom Stammkapital des Unternehmens abhängt. Bei einem Stammkapital von weniger als dem Gegenwert von 2.000 US-Dollar beträgt die jährlich zu zahlende Steuer etwa 25 US-Dollar.

Darüber hinaus muss seit September 2019 jedes neu gegründete Unternehmen in Costa Rica seine Aktionäre und wirtschaftlichen Eigentümer bei der Zentralbank von Costa Rica (BCCR) registrieren lassen. Dieser Pflicht liegt das "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetrugs" zugrunde, ferner Verordnungen hierzu und der Gemeinsame Beschluss über den allgemeinen Anwendungsbereich des Transparenzregisters und Endbegünstigte. Die Kosten und Dienstleistungen, die mit diesem Registrierungsprozess zusammenhängen, variieren je nach spezifischer Aufgabe, die zu erfüllen ist.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023