Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft in Costa Rica

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Wie läuft das Verfahren der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.L.) oder einer Aktiengesellschaft (S.A.) in Costa Rica?

Die Gründer müssen vor einem Notar erscheinen, um die Gründungsurkunde zu unterzeichnen, in der die Satzung (Gesellschaftsvertrag) festgelegt wird und in der unter anderem folgende Inhalte festgelegt werden müssen:

  • Name der Gesellschaft, der nicht der gleiche oder ein ähnlicher Name sein darf wie der einer bereits gegründeten anderen Gesellschaft,
  • eingetragener Sitz oder eine physische Adresse in Costa Rica,
  • Dauer der Gesellschaft (Laufzeit), die in der Regel auf 100 Jahre festgelegt wird,
  • Art und Weise der Verwaltung der Gesellschaft und Befugnisse bzw. Beschränkungen, die die Verwalter/Manager haben werden,
  • Höhe des Stammkapitals und Beitrag, den jeder der Gesellschafter hierauf geleistet hat. Es wird empfohlen, das Stammkapital recht niedrig anzusetzen, so dass die eventuelle persönliche Haftung der Gesellschafter im Falle eines Problems im Zusammenhang mit der Aktivität der Gesellschaft auf diesen Betrag begrenzt ist (Begrenzung der persönlichen Haftung),
  • Zweck der Gesellschaft, der in der Regel so weit gefasst sein sollte, dass er jedwede rechtmäßige Tätigkeit in Costa Rica abdeckt (Handel, Industrie, Tourismus, Export, Import etc.).

Anschließend müssen die Kosten (für die Registrierung) und sonstige Abgaben für die Gründung der Gesellschaft gezahlt werden. Die Beträge hängen jeweils von der Höhe des Aktienkapitals ab. Die Gründungsurkunde wird beim Registro Nacional de Personas Jurídicas (Nationales Register für juristische Personen) eingereicht und nach der Gründung wird für die juristische Person eine Nummer vergeben, die künftig die offizielle Kennzeichnung des Unternehmens in Costa Rica darstellt. Sobald der juristischen Person diese Nummer zugewiesen ist, werden die Geschäftsbücher geführt, in denen die Aufzeichnungen des Unternehmens sowie die Aktien (S.A.) bzw. die Anteile (S.R.L.), in denen die Beteiligungen der Gesellschafter am Kapital festgehalten werden, zu ersehen sind.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023