Aufenthaltsrecht für Ehegatten in Costa Rica
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com
Gibt es Vorteile beim Aufenthaltsrecht, wenn ich eine(n) costa-ricanische(n) Ehepartner(in) habe?
Die Dirección General (Generaldirektion) gewährt Ausländern, die mit einem costa-ricanischen Staatsbürger/ einer costa-ricanischen Staatsbürgerin verheiratet sind oder die eine vom zuständigen Gericht ordnungsgemäß anerkannte De-facto-Ehe führen, einen vorübergehenden Aufenthalt ohne weitere Bedingungen. Anträge aufgrund De-facto-Ehen, die gerichtlich (noch) nicht anerkannt sind, sind unzulässig.
Kann die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte des Antragstellers/ der Antragstellerin einen Antrag als unterhaltsberechtigte(r) Angehörige(r) stellen? (Zuzugsrecht)
In der Migrations- und Ausländerverordnung des Einwanderungsgesetzes von Costa Rica wird ein unterhaltsberechtigter Angehöriger wie folgt definiert:
Ehepartner, minderjährige oder erwachsene Kinder mit Behinderungen, erwachsene unverheiratete Söhne oder Töchter bis zu 25 Jahren, Eltern und minderjährige oder erwachsene Geschwister mit Behinderungen, die wirtschaftlich vom Inhaber eines Einwanderungstitels abhängig sind.
Das heißt, wenn Sie nicht mit dem Inhaber/ der Inhaberin des Aufenthaltstitels verheiratet sind, können Sie keinen Antrag als Unterhaltsberechtigte(r) stellen.
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Stand der Bearbeitung: März 2023