Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Stammkapital und Aktionäre/Gesellschafter in Costa Rica

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Wie hoch ist das erforderliche Mindestkapital für die Gründung eines Unternehmens in Costa Rica?

Das Mindestkapital für ein Unternehmen in Costa Rica beträgt 100 Colones, wobei zu beachten ist, dass es sich um Aktien handeln muss, die nicht mit Dezimalstellen („hinter dem Komma“) bewertet werden. Wie oben erwähnt, kann das Aktienkapital in der S.A. auch in einer Fremdwährung angegeben werden.

Wie viele Aktionäre/Gesellschafter muss eine Gesellschaft in Costa Rica haben?

In beiden Fällen (S.A. und S.R.L.) ist für die Gründung der Gesellschaft die Beteiligung von mindestens zwei Personen bzw. Körperschaften als Gründungsgesellschafter erforderlich. Nach der Gründung der Gesellschaft kann das gesamte (also 100 %) Aktienkapital an eine (natürliche oder juristische in- oder ausländische) Person übertragen werden.

Falls die Partner bzw. Gesellschafter nicht physisch in Costa Rica anwesend sein können, um die Gesellschaft zu gründen, besteht die Möglichkeit, dass zwei angeschlossene oder verbundene Unternehmen unserer Kanzlei die initialen Aktionäre der Gesellschaft werden, und sobald die Gesellschaft ordnungsgemäß gegründet ist, übertragen diese Unternehmen ihre Anteile umgehend an die von Ihnen angegebene(n) Person(en) oder Gesellschaft(en).

Es gibt keine Beschränkungen für Ausländer, eine Gesellschaft in Costa Rica zu gründen oder Anteilseigner einer Gesellschaft in Costa Rica zu sein.

Gibt es eine Frist für die Einzahlung des Stammkapitals bei der Gründung einer Gesellschaft in Costa Rica?

Das Stammkapital muss im Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft eingezahlt sein. Der betraute Notar muss bei der Gründung bescheinigen, dass das Stammkapital tatsächlich gezeichnet und eingezahlt ist.

Sie haben Fragen zum Stammkapital und zu Aktionären/Gesellschaftern in Costa Rica? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023