Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Costa Rica
CBBL Senior und Managing Partner Philip André, Kanzlei Lexincorp Central American Law Firm, San José
Philip André
Senior und Managing Partner
Lexincorp Central American Law Firm
San José


Unterscheidung: Arbeitnehmer – selbständiger Dienstleister in Costa Rica

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in San José, Herrn Philip André, Senior und Managing Partner, andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070, www.lexincorp.com

Welche Vertragsarten gibt es in Costa Rica für die Einstellung von Personen zur Ausübung von Tätigkeiten?

In Costa Rica gibt es zwei Arten von Verträgen, durch die die Ausübung von Tätigkeiten durch eine Person zugunsten einer anderen Person vertraglich geregelt werden kann:

  • Vertrag über die selbständige Erbringung von Dienstleistungen (Dienstvertrag) und
  • Arbeitsvertrag.

Diese Vertragsarten sind in ihren Rechtswirkungen sehr unterschiedlich und dürfen daher nicht miteinander verwechselt werden.

Was ist ein Vertrag über die selbständige Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem costa-ricanischen Recht?

Verträge über selbständige Dienstleistungen unterliegen in Costa Rica dem Handelsrecht. Sie sind also gewerblicher Natur. Es handelt sich dabei um Verträge, bei denen zwei Parteien, von denen mindestens eine Kaufmann ist, in gegenseitigem Einvernehmen vertragliche Verpflichtungen eingehen. Im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen werden bei diesen Dienstverträgen weder Gehaltszahlungen durchgeführt noch werden andere wesentliche Elemente von Arbeitsverhältnissen vereinbart. Auf die Arbeitsverträge wird weiter unten näher eingegangen.

Wann liegt ein Arbeitsvertrag nach costa-ricanischem Recht vor?

Arbeitsverträge haben drei wesentliche Elemente:

  1. Persönliche Erbringung der Leistung
  2. Lohn/Gehalt als Gegenleistung
  3. Gesetzliche Unterordnung, d. h. Unterordnung unter die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, die u. a. Aspekte wie Disziplinarrecht, Organisation des Arbeitstages, direkte Aufsicht umfasst.

Arbeitsverträge regeln Beziehungen, die rein arbeitsrechtlicher Natur sind. Diese Beziehungen werden durch das costa-ricanische Arbeitsgesetzbuch geregelt. Das Arbeitsgesetzbuch ist in Costa Rica weitgehend Bestandteil des sogenannten Ordre Public. Das bedeutet, dass darin Bestimmungen enthalten sind, die zwingend beachtet werden müssen, so dass man sagen kann, dass die Vertragsfreiheit der Parteien im Bereich des Arbeitsrechts in Costa Rica in gewisser Weise eingeschränkt ist. Diese Einschränkung zeigt sich etwa in Form von zahlreichen gesetzlichen Mindestanforderungen/ -Standards, die die Parteien im Rahmen von Arbeitsverhältnissen in Costa Rica beachten müssen.

Welches sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Vertragsarten:

Selbständiger Dienstleistungsvertrag vs. Arbeitsvertrag?

Der Unterschied besteht in den drei wesentlichen Elementen des Arbeitsvertrags, die der Dienstleistungsvertrag nicht aufweist. Im Kern fehlt es bei einem Dienstleistungsvertrag an der arbeitsrechtlichen Unterordnung (Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; man spricht auch von Subordinationsverhältnis).

Bei beiden Vertragsarten kann der Auftraggeber/ Arbeitgeber entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Auf der Seite des Auftragnehmers/ Arbeitnehmers ist es hingegen anders:
Beim Dienstleistungsvertrag über selbständig erbrachte Leistungen kann hier auf dieser Seite ebenfalls entweder eine natürliche oder eine juristische Person stehen.
Beim Arbeitsvertrag hingegen kann der Arbeitnehmer nur eine natürliche Person sein.

Bei der Bestimmung des Vertragstypus ist also Vorsicht geboten, da im Falle eines möglichen Streits der Grundsatz der Arbeitswirklichkeit Vorrang hat vor der Bezeichnung (Überschrift) des Vertrages: Das heißt, dass eine Person, die für professionelle Dienstleistungen als selbständige Unternehmerin beauftragt wurde, jedoch in Wirklichkeit eine Tätigkeit mit arbeitsvertraglichem Charakter ausübt, durch das Arbeitsrecht in Costa Rica geschützt sein kann.


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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in San José, Herr Philip André, Senior und Managing Partner, berät Sie gerne: andre@cbbl-lawyers.de, Tel. +506 - 2283 3070



Stand der Bearbeitung: März 2023