Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Rumänien
CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu


Gründung einer Kommanditgesellschaft (SCS) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) in Rumänien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Sibiu, Frau Dr. Raluca-Isabela Oprisiu LL.M., Avocat, oprisiu@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 692 449 96, www.stalfort.ro


In diesem Beitrag finden Sie einen grundlegenden Überblick über die Gesellschaftsform der rumänischen Kommanditgesellschaft sowie über die wesentlichen Aspekte der Gründung einer Kommanditgesellschaft in Rumänien.


I. Die rumänische Kommanditgesellschaft im Überblick

Die in anderen Staaten relativ häufig anzutreffende Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist in Rumänien bekannt, allerdings eher unüblich und selten anzutreffen. Das rumänische Recht unterscheidet zwischen der einfachen Kommanditgesellschaft (SCS) sowie der Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA).

1. Bedeutung und Hintergrund

Kommanditgesellschaften unterscheiden sich von anderen Gesellschaftsformen dadurch, dass sie weniger risikobereite Personen mit Kapital (Kommanditisten) mit risikofreudigen Personen mit Geschäftsideen (Komplementäre) zusammenbringen. Diese Rechtsformen stammen aus dem Mittelalter, allerdings haben sie im Laufe der Zeit die praktische Relevanz in Rumänien verloren. Von einigen deutschen Investoren werden sie aus steuerlichen Gründen noch bevorzugt, wobei die steuerlichen Vorteile inzwischen fraglich geworden sind.

2. Merkmale der rumänischen Kommanditgesellschaft

Rumänische Kommanditgesellschaft

Bei der einfachen Form der SCS („societate în comandită simplă”), die der „Kommanditgesellschaft“ entspricht, unterscheidet man zwischen Kommanditisten, welche Kapital investieren, ohne jedoch eine unbeschränkte Haftung zu übernehmen, und den (geschäftsführenden) Komplementären, die meist nicht über Kapital verfügen, allerdings eine Initiative zur Ausübung einer geschäftlichen Tätigkeit haben.

Rumänische Kommanditgesellschaft auf Aktien

SCA („societate în comandită pe acțiuni”) entspricht dem deutschen Begriff „Kommanditgesellschaft auf Aktien“. Obwohl diese Gesellschaftsform der o.g. SCS ähnlich ist, bleibt die SCA grundsätzlich eine Kapitalgesellschaft. Im Gegensatz zur SCS, spielt die Person der kapitalbringenden Kommanditisten kaum eine Rolle; das Grundkapital wird in Aktien geteilt.

3. Organe der rumänischen Kommanditgesellschaft

Rumänische Kommanditgesellschaft

Die Organe einer rumänischen SCS sind:

  • die Gesellschafterversammlung, bestehend aus den o.g. zwei Kategorien von Gesellschaftern;
  • der/die Geschäftsführer.

Rumänische Kommanditgesellschaft auf Aktien

Im Falle der SCA bestehen in Anlehnung an die Aktiengesellschaft folgende Organe:

  • Ordentliche bzw. außerordentliche Hauptversammlung;
  • Verwaltungsrat/ Vorstand (rum. „consiliu de administratie“);
  • Direktor(en).

Im Gegensatz zur rumänischen AG (SA) existiert im Falle der SCA kein dualistisches Verwaltungssystem.

4. Wer darf Gesellschafter einer rumänischen Kommanditgesellschaft SCS bzw. SCA sein?

Die Eigenschaft als Gesellschafter einer rumänischen Kommanditgesellschaft (SCS, bzw. SCA), darf grundsätzlich jede rumänische oder ausländische (natürliche oder juristische) Person einnehmen. Dies gilt für beide o.g. Kategorien von Gesellschaftern. Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen und Personen, die wegen bestimmten Straftaten vorbestraft sind, dürfen hingegen keine Gründer sein. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mindestens ein Komplementär (der auch einen Teil der Firmenbezeichnung vorgibt, bzw. ein Kommanditist bestehen.

5. Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft in Rumänien

Die Vertretungsbefugnis steht grundsätzlich den Komplementären zu, die laut rumänischem Gesetz die Funktion als Geschäftsführer ausüben. Die Kommanditisten dürfen Geschäfte im Namen der Gesellschaft nur aufgrund einer regelmäßig erteilten und im Handelsregister eingetragenen gesonderten Vollmacht abschließen. Handelt ein Kommanditist ohne eine solche Vollmacht bzw. überschreitet er die ihm eingeräumten Befugnisse, haftet er ab diesem Zeitpunkt gegenüber Dritten wie ein Komplementär (unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft selbst).
Grundsätzlich können sowohl rumänische als auch ausländische Staatsangehörige Geschäftsführer sein. Abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft können gesonderte Anforderungen an die Ausbildung der Leitungsorgane bestehen. Geschäftsführer können ihre Befugnisse dann auf Dritte übertragen, wenn dies ausdrücklich in der Gründungsurkunde vorgesehen ist.

6. Wie ist die Haftung der Gesellschafter einer rumänischen Kommanditgesellschaft geregelt?

Komplementäre („asociat comanditat”) haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft für deren Verplichtungen.

Kommanditisten („asociat comanditar”) haften hingegen ähnlich wie die Gesellschafter einer GmbH lediglich bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage.

7. Unternehmensgegenstand einer rumänischen Kommanditgesellschaft

Die Gründungsurkunde hat den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft genau anzugeben. Die möglichen Tätigkeitsbereiche der rumänischen Gesellschaften sind in den vom Statistikamt Rumäniens herausgegebenen Codes für die Klassifizierung der Tätigkeiten der nationalen Wirtschaft (NACE-Codes) vorgesehen. Es empfiehlt sich, den Unternehmensgegenstand präzise zu fassen, sodass alle genehmigungspflichtigen bzw. steuerlich relevanten Tätigkeiten umfasst sind. Eine Ausweitung bzw. Änderung des Tätigkeitsbereiches kann jederzeit durch Änderung der Gründungsurkunde herbeigeführt werden.

Bei der Gründung wird die Autorisierung der für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen NACE-Codes beantragt; Während es bis Dezember 2022 möglich war, nur einen Teil der in der Gründungsurkunde vorgesehenen NACE-Codes zu autorisieren, ist dies mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Dies soll dazu führen, dass Gesellschaften sich bereits bei Gründung ausgiebig darüber Gedanken machen, welche Tätigkeiten sie durchführen und nicht pauschal große Teile der offiziellen Klassifizierung übernehmen.

8. Geschäftsjahr einer rumänischen Kommanditgesellschaft

Das erste Geschäftsjahr beginnt am Tag der Gründung der Gesellschaft und läuft bis zum 31.12. desselben Jahres bzw. bis zum Tag, der in der Gründungurkunde als Ende des Geschäftsjahres bestimmt wurde. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, ein abweichendes Kalenderjahr festzulegen.

II. Gründung einer Kommanditgesellschaft (SCS) bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) in Rumänien

Nachstehend werden die wichtigsten Informationen bzgl. der Gründung einer Kommanditgesellschaft (SCS) sowie einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) in Rumänien beschrieben.

1. Formen der rumänischen Kommanditgesellschaft

Das rumänische Gesetz unterscheidet zwischen der einfachen Kommanditgesellschaft, genannt SCS („societate în comandită simplă”) und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA; „societate în comandită pe acțiuni”). Siehe hierzu bereits oben unter I. 2..

2. Wie ist die Haftung der Gesellschafter einer rumänischen Kommanditgesellschaft gestaltet?

Wie oben erwähnt, unterscheidet das Gesellschaftsgesetz zwischen den folgenden zwei Arten von Gesellschaftern einer rumänischen SCS oder SCA:

  • Komplementäre, die unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit der SCS/ SCA für deren Verpflichtungen haften;
  • Kommanditisten, die (ähnlich wie im Falle der Gesellschafter einer rumänischen GmbH) lediglich mit der eingezahlten Einlage haften.

3. Wie lange dauert die Gründung der Kommanditgesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien in Rumänien?

Die Gründung einer rumänischen SCS bzw. SCA dauert ab Einreichung aller erforderlichen (und eventuell zusätzlich angeforderten) Unterlagen beim Handelsregister ca. 3-5 Werktage. Die Originaldokumente werden innerhalb weiterer 2 Werktage ausgestellt. Da diese Gesellschaftsform weniger bekannt ist, sind Nachfragen in der Praxis nicht unüblich – insbesondere bei seltenen Rechtsformen wie z.B. der GmbH & Co. KG.

4. Sind für die Gesellschaftsgründung Anreisen nach Rumänien erforderlich?

Eine Anreise nach Rumänien ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. Die meisten Gründungsunterlagen können im Herkunftsland der Gesellschafter/Geschäftsführer vorbereitet werden und anschließend über einen Bevollmächtigten in Rumänien verwendet werden. Aus formellen Gründen erweist sich diese Gesellschaftsform als schwierig, da die meisten Gründungsunterlagen (einschließlich Gründungsurkunde/ Satzung) notariell beurkundet werden müssen.

5. Muss bzw. kann die Firma einer rumänischen Kommanditgesellschaft reserviert werden?

Der erste Schritt besteht darin, die Reservierung der Firma (Bezeichnung der Gesellschaft) beim Handelsregister zu beantragen. Die Firma wird dabei auf Verfügbarkeit geprüft. Sollte sie verfügbar sein (also keine bedeutende Ähnlichkeit mit einer anderen bereits registrierten Firma aufweisen), stellt das Handelsregister einen entsprechenden Nachweis aus. Im Falle der SCS hat die Firmenbezeichnung laut Gesetz die Bezeichnung eines Komplementärs zu beinhalten, gefolgt von der ausgeschriebenen Rechtsform „Societate în comandită simplă“. Im Falle einer rumänischen Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Komplementär in der Firmenbezeichnung nicht angegeben werden.

6. Wofür wird für die Gründung einer rumänischen Kommanditgesellschaft (SCS bzw. einer SCA) ein Notar benötigt?

Rumänische Kommanditgesellschaft
Die Gründungsurkunde (Satzung) einer rumänischen Kommanditgesellschaft muss notariell beurkundet werden. Unter diesen Umständen ist auch der Gründungsbeschluss in notariell beurkundeter Form zu fassen, damit dem rumänischen Grundsatz der Symmetrie in Rechtsakten Rechnung getragen werden kann.

Rumänische Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die privatschriftliche Form der Gründungsurkunde einer SCA ist grundsätzlich ausreichend. Dieses Dokument muss allerdings u.U. notariell beurkundet werden, wenn die Gründer eine Immobilie als Sacheinlage einbringen.

Allgemein
Ein Notar wurde u.U. in der Vergangenheit für eidesstattliche Erklärungen der Geschäftsführer/ Gesellschafter oder Unterschriftsbeglaubigungen benötigt. Inzwischen wurden die strengen Formerfordernisse für diese Dokumente beseitigt, sodass privatschriftliche Erklärungen und Unterschriften zugelassen werden. Die Nutzung von elektronischen Fernkommunikationsmitteln sowie der elektronischen Signatur im Verhältnis mit den Behörden wird stark empfohlen.

Selbst wenn das Gründungsverfahren unkompliziert verläuft, ist nach der Gesellschaftsgründung eine Vollmacht – insbesondere für Steuerangelegenheiten – zu beurkunden.

7. Ist bei der rumänischen Kommanditgesellschaft ein Stammkapitalkonto notwendig? Welche Voraussetzungen gelten für die Eröffnung bzw. für das Stammkapital?

Anders als bei rumänischen GmbHs, muss das gesamte Stammkapital einer rumänischen Kommanditgesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden. Ferner ist im Rahmen des Gründungsverfahrens die Vorlage des Nachweises der Einzahlung des Stammkapitals beim zuständigen Handelsregister notwendig. Daher wird in der Praxis ein Stammkapitalkonto eröffnet und darauf das Stammkapital eingezahlt. Hierfür sind, abhängig von der Bank mit der man zusammenarbeiten möchte, bestimmte Dokumente erforderlich (z.B. die o.g. Namensreservierung, Gründungsbeschluss der Gesellschafter und Satzung der zu gründenden Gesellschaft, UBO-Nachweise) Grundsätzlich wird das Stammkapitalkonto innerhalb weniger Werktage eingerichtet, solange die Bank keine zusätzlichen Anfragen hat bzw. Nachweise benötigt. Das Stammkapitalkonto wird nach der Gründung der Gesellschaft in ein Geschäftskonto umgewandelt.

Im Falle der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss die Mindestgrenze des Grundkapitals mindestens 90.000,- RON (aktuell ca. 18.350,- EUR, wobei die Regierung eine Anpassung in RON zum Mindestwert von 25.000 EUR erlassen müsste) betragen.

8. Welche Dokumente sind für die Gründung einer rumänischen Kommanditgesellschaft erforderlich?

Nachstehend werden die wichtigsten Unterlagen, welche aktuell dem Gründungsantrag beigefügt sein müssen, aufgelistet:

  • Gründungsurkunde (rum: act constitutiv) der Gesellschaft, unter Beachtung der einschlägigen Formerfordernissen für jede Gesellschaftsform;
  • Gründungsbeschlüsse der Gesellschafter;
  • Vollmacht für die Person, die das administrative Verfahren durchführt;
  • eidesstattliche Erklärung der Gesellschafter, wonach sie alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um diese Position in der zu gründenden Gesellschaft auszuüben und für ausländische Gesellschafter, dass sie keine Verbindlichkeiten gegenüber dem rumänischen Staatshaushalt aufweisen;
  • eidesstattliche Erklärung der künftigen Geschäftsführer, wonach sie alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen, um diese Funktion in der Gesellschaft auszuüben;
  • Reservierungsnachweis über die Firma
  • Vertrag zur Nutzung der Immobilie als Firmensitz (Alternativ: Rechtsberatungsvertrag mit speziellem Gegenstand)
  • Formblatt des Handelsregisters für die Autorisierung der Unternehmenstätigkeit
  • Grundbuchauszug der Immobilie, die als Gesellschaftssitz dient
  • Beglaubigte Handelsregisterauszüge der Gesellschafter, die juristische Personen sind (ggf. mit Apostille)
  • Erklärung über den/ die wirtschaftlich Berechtigten/ Berechtigte
  • Kopie der Reisepässe/ Personalausweise der Geschäftsführer/Gesellschafter (natürliche Personen)

9. Wer darf Gesellschafter einer rumänischen Kommanditgesellschaft (SCS bzw. SCA) sein?

Gesellschafter einer rumänischen SCS, bzw. SCA darf grundsätzlich jede rumänische oder ausländische Person sein. Dies gilt für beide o.g. Kategorien von Gesellschaftern. Geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen und Personen, die wegen Straftaten gegen das Vermögen, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung etc. vorbestraft sind, dürfen hingegen keine Gründer sein. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mindestens je ein Komplementär (der auch einen Teil der Firmenbezeichnung vorgibt), bzw. je ein Kommanditist bestehen.

10. Unternehmensgegenstand der rumänischen Kommanditgesellschaft

Die Gründungsurkunde hat den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft genau anzugeben. Die Tätigkeitsgegenstände rumänischer Gesellschaften sind in den vom Statistikamt Rumäniens herausgegebenen Codes zur Klassifizierung der Tätigkeiten der nationalen Wirtschaft (NACE-Codes) vorgesehen. Es empfiehlt sich, den Unternehmensgegenstand präzise zu fassen, sodass alle genehmigungspflichtigen bzw. steuerlich relevanten Tätigkeiten umfasst sind. Eine Ausweitung bzw. Änderung des Tätigkeitsbereiches kann jederzeit durch Änderung der Gründungsurkunde durchgeführt werden.
Bei der Gründung wird die Autorisierung der für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen NACE-Codes beantragt. Wenn es bis Dezember 2022 möglich war, nur einen Teil der in der Gründungsurkunde vorgesehenen NACE-Codes zu autorisieren, ist dies mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Dies soll dazu führen, dass Gesellschaften sich bereits bei Gründung ausgiebig darüber Gedanken machen, welche Tätigkeiten sie durchführen und nicht pauschal große Teile der offiziellen Klassifizierung übernehmen.

11. Organe der rumänischen Kommanditgesellschaft

Rumänische Kommanditgesellschaft

Die Organe einer rumänischen SCS sind:

  • die Gesellschafterversammlung der o.g. zwei Kategorien von Gesellschafter;
  • der/die Geschäftsführer.

Rumänische Kommanditgesellschaft auf Aktien

Im Falle der SCA bestehen in Anlehnung an die Aktiengesellschaft folgende Organe:

  • Ordentliche bzw. außerordentliche Hauptversammlung;
  • Verwaltungsrat/ Vorstand (rum. „consiliu de administratie“);
  • Direktor(en).

Im Gegensatz zur rumänischen AG, existiert im Falle der SCA kein dualistisches Verwaltungssystem.

12. Geschäftsführung der rumänischen Kommanditgesellschaft

Die Vertretungsbefugnis gehört grundsätzlich den Komplementären, welche laut Gesetz die Funktion als Geschäftsführer ausüben. Die Kommanditisten dürfen Geschäfte im Namen der Gesellschaft nur aufgrund einer regelmäßig erteilten und im Handelsregister eingetragenen gesonderten Vollmacht abschließen. Handelt ein Kommanditist ohne eine solche Vollmacht bzw. überschreitet er die ihm eingeräumten Befugnisse, dann haftet er ab diesem Zeitpunkt gegenüber Dritten wie ein Komplementär (unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft selbst).
Grundsätzlich können sowohl rumänische als auch ausländische Staatsangehörige Geschäftsführer dieser rumänischen Gesellschaftsformen sein. Abhängig von der Tätigkeit der Gesellschaft können gesonderte Anforderungen an die Ausbildung der Leitungsorgane einer Gesellschaft bestehen. Geschäftsführer können ihre Befugnisse dann auf Dritte übertragen, wenn dies ausdrücklich in der Gründungsurkunde vorgesehen ist.

13. Können mehrere Unternehmen ihr Sitz in denselben Räumlichkeiten gründen bzw. dahin verlegen?

Grundsätzlich ja. Laut aktuellem rumänischem GesG ist die Registrierung bzw. Verlegung des Sitzes einer beliebigen Anzahl von Gesellschaften in denselben Räumlichkeiten erlaubt.
Auch wurde das bislang geltende Erfordernis von Zustimmungen der Nachbarn und der Genehmigung der Eigentümergemeinschaft in einem Wohngebäude aufgehoben worden. Die neue Entbürokratisierungsmaßnahme gilt allerdings nur, wenn die Geschäftsführer erklären, dass am Sitz keine Tätigkeiten durchgeführt werden.

14. Geschäftsjahr einer rumänischen Kommanditgesellschaft

Das erste Geschäftsjahr beginnt am Tag der Gründung der Gesellschaft und läuft bis zum 31.12. desselben Jahres bzw. bis zum Tag, der in der Gründungurkunde als Ende des Geschäftsjahres bestimmt wurde. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, ein abweichendes Kalenderjahr festzulegen.

15. Gibt es eine Pflicht zur Einreichung der Erklärung über wirtschaftlich Berechtigten?

Die rumänische Gesetzgebung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde seit dem Jahr 2019 mehrmals ergänzt. U.a. wurde eine Pflicht zur Einreichung der Erklärung über wirtschaftlich Berechtigte/ wirtschaftliche Eigentümer für den Großteil der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften eingeführt. Aktuell ist die Erklärung über wirtschaftlich Berechtigte (i) zum Zeitpunkt der Gründung und (ii) nach jeder Änderung der wirtschaftlich Berechtigten, einzureichen. Zudem müssen bestimmte Gesellschaften jährlich (binnen 15 Tagen ab Genehmigung der Jahresabschlüsse) solche Erklärungen abgeben. Dies betrifft Gesellschaften, welche in ihrer Gesellschafterstruktur (steuerlich) registrierte Einheiten haben, die in steuerlich nicht kooperativen und/oder mit einem hohen Geldwäsche- und/oder Terrorismusfinanzierungsrisiko und/oder, die von einschlägigen internationalen Gremien hinsichtlich des Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsrisikos überwacht werden. Der Link zu den hiervon betroffenen Ländern ist unter https://www.onpcsb.ro/ro/p/3/link-uri-utile zu finden.

16. Wie hoch sind die Gründungskosten für eine rumänische Kommanditgesellschaft?

Die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft sind relativ gering. Hierzu gehören insbesondere:

  • Notargebühren
  • Übersetzungskosten
  • Gebühren für die Veröffentlichung im Amtsblatt (umgerechnet ca. 100,- Euro)
  • Beratungskosten der Rechtsanwälte.

Außer den Gebühren für die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen die anderen Kosten nicht fest; sie hängen vom Land der Unterzeichnung, der Erforderlichkeit einer Apostille, der Anzahl der zu beurkundenden/beglaubigenden Dokumente etc. ab.

Sie haben weitere Fragen zur Gründung einer Kommanditgesellschaft in Rumänien oder wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Sibiu, Frau Dr. Raluca-Isabela Oprisiu LL.M., Avocat, berät Sie gerne: oprisiu@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 692 449 96


Stand der Bearbeitung: August 2023