Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Rumänien
CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu


Befristung eines Arbeitsvertrags in Rumänien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro


Grundlegende Informationen zur Befristung von Arbeitsverträgen in Rumänien mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Rumänien beschäftigen.

1. Wann können nach rumänischem Recht befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden?

Befristete Arbeitsverträge werden im rumänischen Arbeitsrecht als Ausnahme betrachtet und können nur unter bestimmten Bedingungen abgeschlossen werden. Die Gesetzgebung regelt abschließend Befristungsgründe, die auch für eine Erstbefristung gelten. Die wichtigsten sind:

  • Ersatz eines Arbeitnehmers während der Suspendierung (des Ruhens) seines Arbeitsvertrages;
  • vorübergehender Anstieg/ vorübergehende Änderung der Struktur der Aktivität des Arbeitgebers;
  • Saisongebundene Arbeit;
  • aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum vorübergehenden Schutz von Arbeitslosen;
  • in besonderen gesetzlich vorgesehenen Gründen oder zur Durchführung bestimmter Arbeiten, Programme oder Projekte.

2. Wie lange und wie oft ist nach rumänischem Recht die Befristung des Arbeitsvertrages möglich?

Die Dauer eines einzelnen befristeten Arbeitsvertrages darf nach rumänischem Arbeitsrecht 36 Monate nicht überschreiten.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann durch einen oder mehrere aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge sowie durch die Verlängerung des ursprünglichen befristeten Arbeitsvertrages verlängert werden. Die Begriffe aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge und Verlängerung des bestehenden befristeten Arbeitsvertrages sind nicht gleichzustellen.

Abschluss mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge

Zwischen denselben Parteien dürfen nicht mehr als 3 aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die Maximaldauer jedes der aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträge ist in Rumänien gesetzlich geregelt; sie beträgt 12 Monate. Dies ermöglicht grundsätzlich eine befristete Beschäftigung über einen Zeitraum von 5 Jahren

Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann verlängert werden, jedoch nur zur Erledigung eines bestimmten Projekts, eines bestimmten Programms oder einer bestimmten Arbeit.

Die Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrages muss nach rumänischem Recht aufgrund einer Zusatzurkunde (act adiţional) zum Arbeitsvertrag geregelt werden.


Hinweis: der Abschluss aufeinanderfolgender Arbeitsverträge und die Verlängerung eines befristeten Vertrages sind nur möglich, wenn ein Befristungsgrund auch zum Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Vertrages/ der Verlängerung existiert. Hierzu sollte in jedem Einzelfall eine rechtliche Prürung erfolgen. Da eine unzulässige Befristung nichtig ist, gilt der Arbeitsvertrag in dem Fall als unbefristet abgeschlossen.

Sie haben weitere Fragen zur Befristung von Arbeitsverträgen in Rumänien oder wünschen Beratung? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53


Stand der Bearbeitung: August 2023